Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung

INSELBRAUEREI LINDAU AG

Lindau (B)

 

Die INSELBRAUEREI LINDAU AG lädt die Aktionäre am Freitag, den 20. November 2015 um 11.00 Uhr zu der im Hotel Landgasthof „Köchlin“, Kemptener Straße 41, in 88131 Lindau/B, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird auf Antrag der Aktionäre Wolfgang und Gisela Federspiel, Karin Rosenhauer – von Deimling und Urs, Christian, Markus und Franziska von Deimling vom 19. August 2015 mit folgender

Tagesordnung

(TOP 1–7) einberufen. Darüber hinaus ist über Übertragungen von Aktien gemäß TOP 8 bis 10 zu entscheiden.

TOP 1

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe der Antragsteller geplanten Übertragung der Aktien Nr. 26–30, 180, 545 und 665–667 des Herrn Wolfgang Federspiel an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 2

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 31–35, 51–60 und 181–210 der Frau Gisela Federspiel an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 3

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 69–90 und 131–145 der Frau Karin Rosenhauer – von Deimling an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 4

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 91–95, 151–153 und 1196–1200 des Herrn Christian von Deimling an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 5

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 96–100, 121–125 und 154–156 des Herrn Markus von Deimling an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 6

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 101–105, 126–130 und 157–159 der Frau Franziska von Deimling an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 7

Beschlussfassung über die Genehmigung der gemäß Angabe geplanten Übertragung der Aktien Nr. 146–150 des Herrn Urs von Deimling an den Kaufinteressenten Thomas Böschen, Schlossgartenstraße 65, 64289 Darmstadt.

Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Die Antragsteller wollen die beabsichtigte Übertragung der bezeichneten Aktien genehmigen lassen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen, die Genehmigung nicht zu erteilen. Eine Verpflichtung der Hauptversammlung, über die Zustimmung zu einer lediglich geplanten Aktienübertragung zu entscheiden, besteht nicht. Die Gesellschaft soll als Familiengesellschaft erhalten werden.

TOP 8

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktien Nr. 451–500 des Herrn Lorenz Wolfgang Schlechter an Frau Gabriele Schlechter.

Herr Lorenz Wolfgang Schlechter hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an seine Ehefrau Gabriele angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

TOP 9

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktien Nr. 1–10, 21–23, 61–68, 304–308, 314–323, 659–664, 700–705, 784–798 der Frau Gabriele Schlechter an Herrn Lorenz Karl Schlechter.

Frau Gabriele Schlechter hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an ihren Sohn Lorenz Karl angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

TOP 10

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktien Nr. 416–450, 352–356, 337–346 des Herrn Lorenz Wolfgang Schlechter an Herrn Lorenz Karl Schlechter.

Herr Lorenz Wolfgang Schlechter hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an seinen Sohn Lorenz Karl angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

Sonstiges

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind entsprechend Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Umschreibungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober 2015 bei der Gesellschaft zu stellen. Aktionäre können sich gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch ein Familienmitglied oder einen anderen Aktionär vertreten lassen.

 

Lindau (B), den 19.10.2015

Lorenz Schlechter

– Vorstand –

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