Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft Lindau (B) – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft

Lindau (B)

WKN 620730 /​ ISIN DE0006207301

Hiermit ergeht an die Aktionäre unserer Gesellschaft die

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

die am

Samstag, den 27. Mai 2023 um 11:00 Uhr (MESZ)

in den Räumlichkeiten des

Landgasthofes „Köchlin“, Kemptener Str. 41, 88131 Lindau,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 3.867.512,40 für das Geschäftsjahr 2021/​2022 einen Teilbetrag in Höhe von € 112.030,00 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von € 3.755.482,40 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand Lorenz Schlechter Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 die Doll & Moser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Allgäuer Straße 6, 87435 Kempten, zu wählen.

6.

Aktienübertragungen

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktien Nr. 211-215 des Herrn Dr. Florian Hoffmann an Frau Maja Hoffmann.

Herr Dr. Florian Hoffmann hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an seine Enkelin Maja angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Sie können sich gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch ein Familienmitglied oder einen Aktionär vertreten lassen.

 

Lindau (B), im April 2023

Der Vorstand
Lorenz Schlechter

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