INSPIRE AG – außerordentliche Hauptversammlung

INSPIRE AG
Paderborn
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und gleichzeitig
Verlustanzeige gemäß § 92 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, den 03. Juni 2015 um 15:00 Uhr
im Hotel & Restaurant Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1,
60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der INSPIRE AG ein.
Tagesordnung
1.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2.

Satzungsänderung zur Jahresabschlussprüfung

In der Satzung soll klargestellt werden, dass die Aufstellung eines Lageberichts durch den Vorstand und eine Jahresabschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer nur dann erfolgen müssen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„(1) Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) sowie – falls gesetzlich erforderlich – den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat sowie – soweit eine gesetzliche Prüfungspflicht gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht – dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will.“

(2) unverändert

„(3) Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen.“
3.

Satzungsänderung zur Sitzverlegung

Der Sitz der Gesellschaft soll von Paderborn nach 33154 Salzkotten verlegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Salzkotten.“
4.

Satzungsänderung zum Entsenderecht von Aktionären

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der PVM Private Values Media AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main das Recht einzuräumen, ein Drittel der sich nach der Satzung ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nach ihrer Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 9 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die PVM Private Values Media AG ist, wenn sie Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 10 v. H. hält, berechtigt, ein Drittel der sich nach der Satzung ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre nach ihrer Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Entsenderecht wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, ausgeübt. Der entsendeberechtigte Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft einen Vertreter zu benennen, der das Entsenderecht für ihn ausübt.“
5.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung grundsätzlich aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Peter Magsamen, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der GFWV Gesellschaft für Wertschriftenverwaltung mbH

Herrn Tobias Würtenberger, Hagen, Vorstand der Tiscon AG

Frau Irina Shtro, Wiesbaden, Diplom-Ingenieurin selbstständige Unternehmensberaterin

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden, vorgenannten Aufsichtsratsmitgliedern

Frau Karla Magsamen, Frankfurt am Main, Privatier

zum Ersatzmitglied zu bestellen. Frau Magsamen wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn eines der gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und erlangt die Stellung als Ersatzmitglied zurück, sobald die Hauptversammlung für das weggefallene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Umschreibungen im Aktienregister finden nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung nicht mehr statt. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs bei der Fristberechnung nicht mitzurechnen sind:

Inspire AG
c/o GFEI AG
Office Center Plaza
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Fax: 0511 / 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Anfragen und Anträge von Aktionären

Anfragen und Anträge, einschließlich Gegenanträge, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Inspire AG
c/o GFEI AG
Office Center Plaza
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Fax: 0511 / 4740 2319
E-Mail: hv@gfei.de

Salzkotten, im April 2015

INSPIRE AG

Der Vorstand

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