Instapro I AG: Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Instapro I AG

München

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Die HAI Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die unmittelbar der HomeAdvisor GmbH gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und vorsorglich gemäß § 20 Abs. 3 AktG und § 21 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG sowie vorsorglich gemäß § 21 Abs. 2 AktG) an unserer Gesellschaft gehört.

Die ServiceMagic International S.à r.l., Munsbach, Luxemburg, und die ServiceMagic Europe S.à r.l., Munsbach, Luxemburg, haben uns zudem mitgeteilt, dass ihnen jeweils an unserer Gesellschaft keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG und vorsorglich Mitteilung gemäß § 21 Abs. 3 AktG) mehr gehört.

 

Düsseldorf, im März 2021

Der Vorstand

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