Integrata Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Integrata Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Stuttgart
Zettachring 4, 70567 Stuttgart
– ISIN DE0006213101 –
– WKN 621310 –
Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 29. Mai 2015 um 11.00 Uhr
im MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
I. TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichtes des Vorstandes für die Integrata Aktiengesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der Lagebericht der Gesellschaft sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zettachring 4, 70567 Stuttgart, sowie in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Theodor-Heuss-Straße 5, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Integrata Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das Amtsgericht Stuttgart – Registergericht – hat mit Beschluss vom 26. Februar 2015 Herrn José Montes O’Connor und Herrn Benoît Felix zu Mitgliedern des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner bestellt.

5.1
Das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Herr José Montes O’Connor soll nunmehr durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn José Montes O’Connor, Chairman of Cegos Group, geb. am 21.03.1956, wohnhaft: Rua Amadeu De Sousa Cardoso nr. 17 2 H, P-1300063 Lisboa (Portugal), als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Annahme der Wahl bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu bestellen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.

5.2
Das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Herr Benoît Felix soll nunmehr durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Benoît Felix, Member of the Board of Cegos Group, geb. am 30.09.1966, wohnhaft: 13 Rue du Temple, F-75004 Paris (Frankreich), als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Annahme der Wahl bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu bestellen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am Freitag, den 22. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse

Integrata Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: +49 89 21 0 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Freitag, den 08. Mai 2015, 0.00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Aktienbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen der Textform und haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person Ihrer Wahl ausgeübt werden kann. Auch in diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 und 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung oder Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Integrata Aktiengesellschaft
Aktionärsservice/Hauptversammlung
Frau Sarah Koch
Zettachring 4
70567 Stuttgart
Fax: +49 711 6 20 10-172
E-Mail: sarah.koch@integrata.de

Abweichend adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetadresse „www.integrata.de“ veröffentlicht.

Stuttgart, im April 2015

Integrata Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.