INtegrated Art I Holding AG – Hauptversammlung 2017

INtegrated ART I Holding AG

Berlin

Eine Aktiengesellschaft als Gesamtkunstwerk

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Samstag, den 29. April 2017, um 11:00 Uhr (Einlass: 10:00 Uhr)
im TGS-Technologie- und Gründerzentrum Spreeknie, Ostendstraße 25,12459 Berlin-Schöneweide
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses der INtegrated ART I Holding AG zum 30. September 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/2016

Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der INtegrated ART I Holding AG, c/o TGS Zentrum, Ostendstraße 25, 12459 Berlin, zur Einsichtdurch die Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Kopie überlassen.

Die vorgenannten Unterlagen sind für denselben Zeitraum auch im Internet unter

www.ecowellness.eu

zugänglich und werden zudem während der Hauptversammlung ausliegen.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 72212 B, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2015/2016 und 2016/2017 zu wählen.

Diese Bestellung ist erforderlich, da die AG vorhat, gemäß §§ 207 ff. AktG das Aktienkapital aus Gesellschaftsmitteln weiter zu erhöhen.

TOP 5
Aufhebung Kapitalerhöhungsbeschluss vom 18. Juni 2011

Die Hauptversammlung hat am 18. Juni 2011 beschlossen, das Grundkapital auf 1.173.545,47 Euro zu erhöhen. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wurde am 22. Juli 2011 im Handelsregister eingetragen. Die Kapitalerhöhung wurde sodann jedoch nicht durchgeführt und wird auch nicht mehr durchgeführt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2011 über die Erhöhung des Grundkapitals auf 1.173.545.47 Euro wird aufgehoben. Ferner sind § 5 Abs. 4 und § 18 Abs. 2 ersatzlos zu streichen.

TOP 6
Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die noch im Handelsregister eingetragene Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Februar 2010 zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2010/I) ist infolge Fristablaufs inzwischen gegenstandslos geworden und wird vorsorglich aufgehoben. §4 Absatz 4) der Satzung wird dementsprechend aufgehoben.

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital schnellstens, längstens jedoch innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister, längstens bis zum 28. April 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 75.572,00 durch Ausgabe von bis zu 75.572 Stück auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

3. § 4 der Satzung werden folgende neue Absätze angefügt:

„3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital innerhalb von längstens fünf Jahre ab Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister, längstens bis 28. April 2022 um bis zu insgesamt EUR 75.572,00 durch Ausgabe von bis zu 75.572 Stück auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

TOP 7
Vorstellung der nominierten Aufsichtsrats-Mitglieder

Diese sollen auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, die das Ziel hat, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß § 207 ff. AktG zu beschließen, gewählt werden.

Freiwillige Hinweise der Gesellschaft

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

II. Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss per 30. September 2016 liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Ostendstraße 25, 12459 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. Die Zusendung kann auch elektronisch erfolgen. Die Tagesordnung ist auch im Internet unter www.ecowellness.eu veröffentlicht.

III. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens zu Beginn der Hauptversammlung ihre Aktien vor Ort bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder einem Geldinstitut oder einem Steuerberater bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen und diese Hinterlegung nachweisen.

Die Stimmkarten werden zu Beginn der Hauptversammlung ausgegeben.

Gegenanträge zu Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge für die Wahlen zum Aufsichtsrat einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung können schriftlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

INtegrated Art I Holding AG
Ostendstraße 25
D-12459 Berlin

Gegenanträge zu Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt, die bis zum 14. April 2017, 24:00 Uhr bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.ecowellness.eu

veröffentlicht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden nach dem 14. April 2017 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Berlin im März 2017

Der Vorstand

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