Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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INTER Versicherungsverein aG Mannheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Wahl der Abgeordneten zur Mitgliedervertreter-Versammlung | 15.10.2019 |
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INTER Versicherungsverein aGMannheimBEKANNTMACHUNGGemäß der Wahlordnung und § 7 der Satzung des INTER Versicherungsverein aG sind für die Wahlperiode von 2020 bis 2024 die Abgeordneten zur Mitgliedervertreter-Versammlung zu wählen. Die Wahl wird durch den berufenen Wahlausschuss nach einer vom Aufsichtsrat und Vorstand im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen Wahlordnung durchgeführt, die in der Direktion und allen Geschäftsstellen eingesehen werden kann. Der Wahlausschuss hat das Geschäftsgebiet des Unternehmens in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
In dem Wahlbezirk I sind 6 Abgeordnete, in dem Wahlbezirk II 4 Abgeordnete, in dem Wahlbezirk III 3 Abgeordnete sowie in dem Wahlbezirk IV 3 Abgeordnete, sowie jeweils die gleiche Anzahl eines Stellvertreters zu wählen. Der Wahlvorschlag des Wahlausschusses liegt in der Direktion und in allen Geschäftsstellen zur Einsichtnahme für alle Mitglieder aus. Die Mitglieder haben das Recht innerhalb von 3 Wochen ab Bekanntmachung, Wahlvorschläge einzureichen, die an den Wahlausschuss des INTER Versicherungsverein aG, Erzbergerstraße 9 – 15, 68165 Mannheim, zu richten sind. Die eingereichten Wahlvorschläge sind nur dann gültig, wenn sie folgenden Bedingungen genügen:
Liegt für einen Wahlbezirk nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten die auf ihm aufgeführten Mitglieder als gewählt. Das Wahlergebnis wird durch Aushang in der Direktion und in den Geschäftsstellen bekanntgegeben.
Mannheim, den 11. Oktober 2019 Der Wahlausschuss Michael Schillinger |