INTER Versicherungsverein aG: Wahl der Abgeordneten zur Mitgliedervertreter-Versammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
INTER Versicherungsverein aG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Wahl der Abgeordneten zur Mitgliedervertreter-Versammlung 15.10.2019

INTER Versicherungsverein aG

Mannheim

BEKANNTMACHUNG

Gemäß der Wahlordnung und § 7 der Satzung des INTER Versicherungsverein aG sind für die Wahlperiode von 2020 bis 2024 die Abgeordneten zur Mitgliedervertreter-Versammlung zu wählen.

Die Wahl wird durch den berufenen Wahlausschuss nach einer vom Aufsichtsrat und Vorstand im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen Wahlordnung durchgeführt, die in der Direktion und allen Geschäftsstellen eingesehen werden kann.

Der Wahlausschuss hat das Geschäftsgebiet des Unternehmens in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

I

Bayern/Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz/Saarland

II

Nordrhein-Westfalen/Hessen

III

Bremen/Hamburg

Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern

IV

Brandenburg/Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen/Berlin

In dem Wahlbezirk I sind 6 Abgeordnete, in dem Wahlbezirk II 4 Abgeordnete, in dem Wahlbezirk III 3 Abgeordnete sowie in dem Wahlbezirk IV 3 Abgeordnete, sowie jeweils die gleiche Anzahl eines Stellvertreters zu wählen.

Der Wahlvorschlag des Wahlausschusses liegt in der Direktion und in allen Geschäftsstellen zur Einsichtnahme für alle Mitglieder aus.

Die Mitglieder haben das Recht innerhalb von 3 Wochen ab Bekanntmachung, Wahlvorschläge einzureichen, die an den Wahlausschuss des INTER Versicherungsverein aG, Erzbergerstraße 9 – 15, 68165 Mannheim, zu richten sind. Die eingereichten Wahlvorschläge sind nur dann gültig, wenn sie folgenden Bedingungen genügen:

1.

Sie müssen binnen der in der Bekanntmachung zu stellenden Frist von mindestens 3 Wochen, von der Veröffentlichung an gerechnet, dem Wahlausschuss zugegangen sein.

2.

Sie dürfen nur Namen solcher wahlberechtigter Mitglieder enthalten, die gemäß § 7 Ziffer 3 der Satzung wählbar sind und in dem Wahlbezirk wohnen.

3.

Der Wahlvorschlag muss so viel Kandidaten und Stellvertreter benennen, wie in dem betreffenden Wahlbezirk zu wählen sind.

4.

Die vorgeschlagenen Mitglieder sind nach Name, Vorname, Geburtstag, Beruf und Wohnsitz (genaue Anschrift) zu bezeichnen.

5.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlbezirks eigenhändig unter Angabe der Anschrift unterzeichnet sein.

6.

Es muss die schriftliche Erklärung der Vorgeschlagenen vorliegen, im Falle der Wahl das Mandat zu übernehmen.

Liegt für einen Wahlbezirk nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten die auf ihm aufgeführten Mitglieder als gewählt.

Das Wahlergebnis wird durch Aushang in der Direktion und in den Geschäftsstellen bekanntgegeben.

 

Mannheim, den 11. Oktober 2019

Der Wahlausschuss

Michael Schillinger
(Vorsitzender)

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