INTERCHIP AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am
Montag, 27.06.2016, 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Firma Interchip AG, Elektrastr. 6, 81925 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der INTERCHIP AG, mit Sitz in München
ein.
Die Tagesordnung ist wie folgt zu benennen:
1. |
Begrüßung durch den Vorstand und Übertragung der Leitung der Hauptversammlung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter. |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Firma Interchip AG zum 31.12.2015, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates. |
3. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers oder den Verzicht der Bestimmung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. |
4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015. |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. |
6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. |
7. |
Neuwahl der ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates und von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates. Nachfolgende Wahlvorschläge wurden bereits eingebracht: Neuwahl der ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates Herr Werner Brodt, Herr Gerd Christian Lebrecht und Jörg Graf von Platen zu Hallermund Neuwahl der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates Herr Michael Riffel und Herr Markus Robert Riffel |
8. |
Mündliche Ausführungen des Vorstandes zur aktuellen Situation der Firma Interchip AG unter Beiziehen der aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen. |
9. |
Sonstiges |
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jedem in der ordentlichen Hauptversammlung erschienenen Aktionär oder einem von diesem mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten gestattet. Einer vorherigen Anmeldung der Aktionäre bedarf es nicht.
STIMMRECHT/BEVOLLMÄCHTIGUNG
Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 BGB).
ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄSS §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
INTERCHIP AG, Vorstand, Elektrastr. 6, 81925 München
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2016 der Gesellschaft übersandt wurden.
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000 EURO und ist in 104.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Dieter Riffel
Vorsitzender des Vorstands