INTERCHIP AG – Hauptversammlung 2016

INTERCHIP AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden Sie als unseren Aktionär zu der am

Montag, 27.06.2016, 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Firma Interchip AG, Elektrastr. 6, 81925 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der INTERCHIP AG, mit Sitz in München

ein.
Die Tagesordnung ist wie folgt zu benennen:

1.

Begrüßung durch den Vorstand und Übertragung der Leitung der Hauptversammlung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder dessen Stellvertreter.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Firma Interchip AG zum 31.12.2015, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates.
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 81925 München, Elektrastraße 6, eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf schriftliches Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers oder den Verzicht der Bestimmung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Bestimmung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 zu verzichten.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass eine Gesamtausschüttung von 24,44 Prozent des Bilanzgewinns erfolgt. Der Auszahlungstermin soll auf 30. Juni 2016 festgelegt werden. Der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

7.

Neuwahl der ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates und von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates.
Laut Satzung der Gesellschaft muss sich der Aufsichtsrat aus drei ordentlichen Mitgliedern zusammensetzen.

Nachfolgende Wahlvorschläge wurden bereits eingebracht:

Neuwahl der ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Werner Brodt, Herr Gerd Christian Lebrecht und Jörg Graf von Platen zu Hallermund

Neuwahl der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates

Herr Michael Riffel und Herr Markus Robert Riffel

8.

Mündliche Ausführungen des Vorstandes zur aktuellen Situation der Firma Interchip AG unter Beiziehen der aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen.

9.

Sonstiges

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jedem in der ordentlichen Hauptversammlung erschienenen Aktionär oder einem von diesem mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten gestattet. Einer vorherigen Anmeldung der Aktionäre bedarf es nicht.

STIMMRECHT/BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Gemäß § 134 Abs. 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 BGB).

ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN GEMÄSS §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

INTERCHIP AG, Vorstand, Elektrastr. 6, 81925 München

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens zwei Wochen vor dem Tage der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2016 der Gesellschaft übersandt wurden.

ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 104.000 EURO und ist in 104.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Dieter Riffel
Vorsitzender des Vorstands

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