InterComponentWare Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
InterComponentWare Aktiengesellschaft
Walldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 29.07.2019

InterComponentWare Aktiengesellschaft

Walldorf

An die Aktionäre der InterComponentWare AG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, 09.09.2019, um 10.00 Uhr im Partner-Port, EG,
Bauteil B, Konferenzraum 4, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4:

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HAMANN Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Marktstraße 1, 74363 Güglingen zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu wählen.

– Ende der Tagesordnung –

Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 9 Abs. (4) und (5) der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft zumindest in Textform und in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am Montag, 2. September 2019, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

InterComponentWare Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung –
Altrottstraße 31
69190 Walldorf

Unter dieser genannten Adresse muss der Gesellschaft auch der zumindest in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Nachweis der Berechtigung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am Montag, 2. September 2019, 24.00 Uhr, zugehen.

Für den Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ausreichend.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, mithin auf Montag, 19.08.2019, 0.00 Uhr, zu beziehen („Nachweisstichtag“).

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Abs. (8) AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen. Kreditinstitute und gemäß § 135 Abs. (8) AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen und Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) können für ihre eigene Bevollmächtigung rechtlich zulässige Regelungen für die Vollmachtserteilung vorsehen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit an, sich durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen, die das Stimmrecht nur nach Maßgabe ihnen erteilter Weisungen ausüben werden. Auch im Fall der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär sowie des Nachweises des Anteilsbesitzes. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft.

Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. (2) AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. (2) AktG sind schriftlich an die Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Donnerstag, 15.08.2019, 24.00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 AktG Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat bzw. Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Etwaige Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung bzw. Wahlvorschläge brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn der Aktionär einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung bzw. einen Wahlvorschlag mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag, 25.08.2019, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt hat.

Für die Übermittlung von Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. (2) AktG, Anträgen nach § 126 AktG oder Wahlvorschlägen nach § 127 AktG an die Gesellschaft stehen die folgende Postanschrift, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:

InterComponentWare Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung –
Altrottstraße 31
69190 Walldorf
Telefax: +49 (0) 6227 385 199
E-Mail: Hauptversammlung@icw.de

Zugänglich gemachte Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Altrottstraße 31, Partner-Port, 69190 Walldorf, liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung folgende Unterlagen für die Aktionäre zur Einsicht aus:

der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht,

der Bericht des Aufsichtsrats,

Einberufung.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die InterComponentWare AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der InterComponentWare AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

datenschutz@icw.de

der über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

InterComponentWare AG
Petra Tischer
Datenschutzbeauftragte
Altrottstraße 31
69190 Walldorf

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Walldorf, im Juli 2019

InterComponentWare Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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