International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Augsburg

ISIN DE000A2AA1Q5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

am Freitag, den 25. Februar 2022 um 11:00 Uhr (MEZ)

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. Die gesamte Hauptversammlung wird über das im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

erreichbare HV-Portal in Bild und Ton live übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist IHK Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktionäre unter folgendem Link:

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv
2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

Den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

Den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Februar 2022. Deshalb ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:

Die nachfolgend genannten Personen werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025/​26 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt:

a)

Ramona Meinzer, geschäftsführende Gesellschafterin der AUMÜLLER AUMATIC GmbH mit Sitz in Thierhaupten und der AUMÜLLER SERVICE GmbH mit Sitz in Thierhaupten, wohnhaft in Thierhaupten;

b)

Dieter R. Kirchmair, Unternehmensberater, wohnhaft in Augsburg;

c)

Thomas Schörg, Geschäftsbereichsleiter (Strategische) Kommunikation der IHK Schwaben, wohnhaft in Buchloe;

d)

Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben, wohnhaft in Diedorf-Anhausen;

e)

Prof. Dr. Sarah Hatfield, Professorin an der Hochschule Augsburg, wohnhaft in Augsburg;

f)

Ellen Dinges-Dierig, Vorständin der Dierig Holding AG mit Sitz in Augsburg, wohnhaft in Augsburg;

g)

Ulrich Reitenberger, geboren 29. Juli 1986, Geschäftsführer der Ulrich Reitenberger Bau GmbH mit Sitz in Laugna, wohnhaft in Wertingen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:

Die S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in Augsburg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​2022 gewählt.

6.

Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 24. Februar 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.650.000,00 zu begeben und die Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten auszustatten, die den Erwerber nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses und der Anleihebedingungen berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen sich auf bis zu 232.500 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im rechnerischen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.325.000,00 beziehen.

Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der Gegenwert entspricht dabei nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem ungewichteten Durchschnitt der letzten festgestellten Kurse der Aktien der Gesellschaft im Handel der Bayerischen Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung. Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können.

Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Bedienung der Wandlungsrechte erforderliche bedingte Kapitalerhöhung gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 lit. c) in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.

Die Wandelschuldverschreibungen sind den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen ihres Bezugsrechts zur Zeichnung anzubieten. Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Wandelschuldverschreibungen, die nicht von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, können vom Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Die Wandelschuldverschreibungen können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben und mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden.

Das Umtauschverhältnis von Wandelschuldverschreibungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung liegenden Ausgabebetrags durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben. Wandlungspreis und Umtauschverhältnis können in den Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in Abhängigkeit von der Kursentwicklung der Aktie, während der Laufzeit festgesetzt werden. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. Etwaige Spitzen werden in Geld ausgeglichen.

Der festzusetzende Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis mindestens 80 vom Hundert des ungewichteten Durchschnitts der letzten festgestellten Kurse der Aktien der Gesellschaft im Handel der Bayerischen Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen, jedoch nicht weniger als EUR 10,00 betragen.

Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, zum Ende der Laufzeit den Inhabern bzw. Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der in dieser Ermächtigung festgelegten Grundsätze die weiteren Anleihebedingungen, insbesondere ob und ggf. in welcher Weise die Zahl der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien und der Wandlungspreis bei Neueinteilungen des Grundkapitals, Kapitalmaßnahmen und Gewinnausschüttungen anzupassen sind, sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und Wandlungszeitraum.

b)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.325.000,00 durch Ausgabe von bis zu 232.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zur Gewährung von Wandlungsrechten an die Berechtigten gemäß lit. a) dieses Beschlusses bedingt erhöht.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß lit. a) dieses Beschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in neue Aktien Gebrauch machen oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit die Gesellschaft die Wandlungsrechte nicht in bar oder mit eigenen Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 Abs. 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen.

c)

An § 5 der Satzung (Grundkapital) wird der folgende Abs. 5 neu angefügt:

„5.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.325.000,00 durch Ausgabe von bis zu 232.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber bzw. Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Februar 2022 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in neue Aktien Gebrauch machen oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht in bar oder mit eigenen Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen.“

II.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6

Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Bedingten Kapitals 2022/​I (Punkt 6 der Tagesordnung) erstattet der Vorstand gem. § 221 Abs. 4 Satz 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht:

Der Vorstand erachtet es in der aktuellen unbeständigen Situation am Finanz- und Aktienmarkt als erforderlich, dem Unternehmen neben Kapitalerhöhungen auf Basis eines genehmigten Kapitals oder durch Beschluss der Hauptversammlung auch weitere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. offen zu halten. Die Platzierung einer Wandelanleihe kann eine alternative Finanzierung des Unternehmens sicherstellen. Denn die Wandelanleihe ist als alternatives Finanzinstrument vielschichtiger als Aktien, bietet eine Verzinsung und damit für die Gesellschaft die Möglichkeit, einen zusätzlichen Investorenkreis erschließen zu können.

Das Bezugsrecht soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließlich für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen werden können, um die Abwicklung einer Wandelanleihe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre zu erleichtern. Der Wert solcher Spitzenbeträge und der Verwässerungseffekt für den einzelnen Aktionär sind im Verhältnis zum Aufwand einer Emissionsdurchführung der Wandelschuldverschreibung ohne einen Ausschluss der Spitzenbeträge gering. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient in diesem Fall also der Erleichterung der Durchführung und ist unter Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme des Abschnitts „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“ – freiwillig, um unseren Aktionären die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger und auch während der Hauptversammlung im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

zugänglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Über diese Internetseite ist auch das HV-Portal erreichbar, über das die Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die „Berechtigten Aktionäre“), ihre Aktionärsrechte vor und während der Hauptversammlung ausüben und die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live verfolgen können.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens »Aufbauhilfe 2021« und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde („COVID-19-Gesetz“), hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchzuführen.

Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird für Berechtigte Aktionäre und deren Bevollmächtigte vollständig in Bild und Ton über das im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv erreichbare HV-Portal übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Berechtigten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) über das HV-Portal der Gesellschaft oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Berechtigte Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sowie zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton.

Den zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 4. Februar 2022 im Aktienregister eingetragenen Aktionären werden Einladungsunterlagen mit weiteren Informationen zur Anmeldung und Rechtsausübung zugeschickt. Die Einladungsunterlagen enthalten unter anderem individuelle Zugangsdaten, mit denen die Aktionäre das im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

erreichbare HV-Portal nutzen können.

Berechtigte Aktionäre und deren Bevollmächtigte können sich zu der gesamten Hauptversammlung am Freitag, dem 25. Februar 2022, ab 11:00 Uhr (MEZ) per Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal zuschalten, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

erreichbar ist.

Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline

Im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv unterhält die Gesellschaft ab dem 18. Januar 2022 ein internetgestütztes HV-Portal. Darüber können die Berechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem der Hauptversammlung in Bild und Ton folgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, ändern und widerrufen, Fragen einreichen und/​oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen die Berechtigten Aktionäre sich mit individuellen Zugangsdaten anmelden, die die Aktionäre mit ihren Einladungsunterlagen erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre, die zu Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 4. Februar 2022, im Aktienregister eingetragen sind, zusammen mit ihren Einladungsunterlagen bzw. im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals stehen Ihnen Mitarbeiter*innen unserer Hauptversammlungshotline montags bis freitags – außer feiertags – von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) unter +49 89 21027-333 zur Verfügung.

Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts 465.103 beträgt.

Das Höchststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: Beträgt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem Aktionär gehörenden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als € 232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschränkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewähren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für Rechnung des Aktionärs gehören oder die einem mit dem Aktionär im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform spätestens bis

Freitag, 18. Februar 2022 (24:00 Uhr MEZ)

unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 18. Februar 2022 und dem Ablauf des 25. Februar 2022 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, 18. Februar 2022 (24:00 Uhr MEZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 18. Februar 2022. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach durchgeführter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Freitag, den 18. Februar 2022 (24:00 Uhr MEZ), gestellt werden, können in der Hauptversammlung Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen verbleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Den Aktionären, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 4. Februar 2022 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen mit den persönlichen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals für die Hauptversammlung übersandt. Die Zugangsdaten können nach zweifelsfreier Identifikation des Aktionärs auch an der im Abschnitt „Internetgestütztes HV-Portal und Hauptversammlungshotline“ genannten Telefon-Hotline abgefragt werden.

Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl

Die Berechtigten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich über das HV-Portal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter

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erreichbar ist, übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung am Freitag, dem 25. Februar 2022 zugehen.

Stimmabgaben sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 18. Januar 2022 und bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Übermittlungswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post oder Telefax.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in den Einladungsunterlagen enthalten, die die Aktionäre zugesandt bekommen.

Verfahren für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte

Berechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Bevollmächtigte können aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Berechtigte Aktionäre ihrerseits ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation durch Briefwahl oder durch Erteilung von Untervollmacht an Unterbevollmächtigte ausüben. Bezüglich der Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte können Bevollmächtigte ebenfalls Untervollmacht an Unterbevollmächtigte erteilen.

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich in den übersandten Einladungsunterlagen und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

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Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Die Ausübung von Aktionärsrechten durch einen bevollmächtigten Dritten über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit den Einladungsunterlagen versandten persönlichen Zugangsdaten erhält.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 24. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) (Zugang) übermittelt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf oder eine Änderung von postalisch oder per E-Mail an eine der vorgenannten Adressen übermittelten Vollmachten für die Ausübung des Stimmrechts über das im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv erreichbare HV-Portal bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung und ein Widerruf oder eine Änderung von postalisch oder per E-Mail an einer der vorgenannten Adressen übermittelten Vollmachten für die Ausübung sonstiger Aktionärsrechte über das im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv erreichbare HV-Portal bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleiterin möglich.

Über das im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

erreichbare HV-Portal ist die Erteilung und Änderung der Vollmacht für die Ausübung des Stimmrechts, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung für die Ausübung des Stimmrechts bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung sowie die Erteilung und Änderung der Vollmacht für die Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung für die Ausübung sonstiger Aktionärsrechte bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleiterin möglich.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigen mehrere Aktionäre ein und denselben Bevollmächtigten, so kann sich dieser Bevollmächtigte nicht für zwei oder mehr Vollmachtgeber in demselben Browserfenster über das HV-Portal zu der Hauptversammlung zuschalten. Vielmehr muss dieser Bevollmächtigte je vollmachtgebendem Aktionär ein separates Browserfenster oder einen separaten Browser öffnen und sich über diese Browserfenster oder diesen Browser separat für jeden vollmachtgebenden Aktionär über das HV-Portal zu der Hauptversammlung zuschalten.

b)

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Die Ausübung von Aktionärsrechten durch einen bevollmächtigten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit den Einladungsunterlagen versendeten persönlichen Zugangsdaten erhält.

c)

Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit den Einladungsunterlagen nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:

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Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt – bis Donnerstag, den 24. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann – aber nicht muss –, kann auch im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

heruntergeladen werden.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

e)

Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:

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Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Bis spätestens am Donnerstag, den 10. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 10. Februar 2022 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär den Nachweis seiner Berechtigung ordnungsgemäß erbracht hat.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Berechtigte Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen.

Die Fragen von Berechtigten Aktionären und ihren Bevollmächtigten können bis spätestens Mittwoch, den 23. Februar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv erreichbare HV-Portal eingereicht werden. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Während der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Der Umfang ist auf 5.000 Zeichen je Eingabefeld begrenzt. Dadurch wird jedoch weder die Zahl der möglichen Fragen noch die Länge der einzelnen Fragen beschränkt. Überschreitet der Umfang einer Frage 5.000 Zeichen, werden die Aktionäre gebeten, die Frage auf mehrere Eingabefelder aufzuteilen. Die Gesellschaft bittet darum, je Eingabefeld nur eine Frage zu erfassen.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Berechtigte Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, und ihre Bevollmächtigten können bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Der Widerspruch kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

erreichbare HV-Portal ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch die Versammlungsleiterin erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Zeit (MEZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter https:/​/​www.isa-augsburg.com/​data-privacy.aspx zugänglich.

Technische Hinweise zur Hauptversammlung

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft sind die übersandten Einladungsunterlagen erforderlich, die die zu Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 4. Februar 2022, im Aktienregister eingetragenen Aktionäre unaufgefordert übersendet bekommen. In diesen Unterlagen finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich die Berechtigten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im HV-Portal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich –, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist ab dem 18. Januar 2022 zugänglich.

Für die Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät benötigt. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Berechtigte Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung einen Computer, benötigen sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Hinweise zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Berechtigten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für das HV-Portal eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Gersthofen, im Januar 2022

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Der Vorstand

 

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