International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG – Hauptversammlung 2017

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Augsburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 20. März 2017 um 09:30 Uhr
in der Cafeteria der International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen

I. TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015–16 und das aktuelle Geschäftsjahr 2016–17

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. August 2016 sowie Vorschlag des Vorstandes für und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2015–16

Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktionäre unter folgendem Link:

https://drive.google.com/file/d/0B5melezwcNq9MUxONHplWW90N3M/view?usp=sharing

Sie können in den Geschäftsräumen International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG, Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 gebilligt und festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Feststellung ist daher nicht erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2015–16 vor:
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015–16 in Höhe von EUR 33.008,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015–16

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:
Die Hauptversammlung beschließt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands für das Geschäftsjahr 2015–16.

4.

Wahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat besteht gem. § 13 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2017 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020–21 entscheidet, werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft gewählt:

Heribert Göggerle, Rehling, Gemeinderat der Gemeinde Rehling

Dieter R. Kirchmair, Augsburg, Vorstand des Wirtschaftsregion Augsburg Fördervereins e.V.

Karl Moser, Aichach, Geschäftsführer der Karl Moser Consulting

Georg Schnelle, Augsburg, Geschäftsführer der IHK Akademie Schwaben Weiterbildung GmbH

Ulrich Wagner, Diedorf, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwaben

Dieter Weidner, CH-Will (SG), CEO von Weidner-Holding GmbH & Co. KG

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
Die R & B Revisions- und Beratungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in Augsburg wird für den Fall, dass eine Prüfung gesetzlich erforderlich werden sollte, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/17 gewählt.

II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Stimmrechte

Die Kapitalerhöhung gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 10.11.2016 liegt derzeit dem Handelsregister vor. Die Entstehung der im Rahmen dieser Kapitalerhöhung gezeichneten Aktien und der Stimmrechte hieraus hängt von der Eintragung im Handelsregister ab. Die neuen Aktionäre werden im Hinblick auf die erwartete Eintragung geladen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß §19 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich wirksam anmelden.

Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des

Montag, 13. März 2017 (24:00 Uhr) („Anmeldeschluss“)

zugehen. Die Anmeldung ist in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache möglich an:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Vorstand
Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen
E-Mail: hv@isa-augsburg.com

Für die Zulassung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der Stand des Aktienregisters zum Anmeldeschluss, also zum Montag, 13. März 2017, 24:00 Uhr maßgeblich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer im Zeitpunkt des Anmeldeschlusses im Aktienregister eingetragen ist. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Anmeldeschluss erworben haben, nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Anmeldeschluss veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Anmeldeschluss hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

Verfahren für die Teilnahme und die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Teilnahmerecht an und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Abweichend davon gelten für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder andere, diesen gemäß § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die speziellen Regelungen in § 135 Aktiengesetz; die Einzelheiten der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines geschäftsmäßig Handelnden bitte wir mit dem jeweiligen Bevollmächtigten abzustimmen.

Vollmachtsformulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden können, können bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angefordert werden:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Vorstand
E-Mail: hv@isa-augsburg.com

Insbesondere für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen, in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V. m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und Instituten können für ihre eigene Bevollmächtigung zur Verfügung gestellte Formulare genutzt werden.

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorweist. Bei der Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung vorab bietet die Gesellschaft die vorstehend genannte E-Mail-Adresse an. Auch der Widerruf der bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit diese vorab übermittelt werden, bis spätestens Freitag, 17. März 2017 (24:00 Uhr) an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.

Anträge von Aktionären

Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Vorstand
Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen
E-Mail: hv@isa-augsburg.com

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse www.isa-augsburg.com veröffentlicht werden.

 

Augsburg, im Februar 2017

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Der Vorstand

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