International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG – Hauptversammlung

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Augsburg

ISIN DE000A2AA1Q5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 17. Februar 2023 um 11:00 Uhr (MEZ)
in der IHK Schwaben, Stettenstr. 1+3, 86150 Augsburg

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktionäre unter folgendem Link:

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv
2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

Den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

Den im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:

Die SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 gewählt.

5.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlung von Aktiengesellschaften vom 20. Juli 2022 ermöglicht es, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um für künftige Hauptversammlungen die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung zu schaffen, soll die Satzung der Gesellschaft um entsprechende Regelungen ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

1.

Nach § 17 Abs. 8 der Satzung wird der folgende Abs. 9 neu eingefügt:

„Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 16. Februar 2028 dazu ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).“

2.

§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Er/​sie kann das Rede- und Fragerecht der Aktionäre (einschließlich des Nachfrage- und Fragerechts der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung) angemessen beschränken.“

II.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme des Abschnitts „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG“ – freiwillig, um unseren Aktionären die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

zugänglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in § 17 Abs. 6 der Satzung geregelten Höchststimmrechts 465.103 beträgt.

Das Höchststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: Beträgt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem Aktionär gehörenden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als € 232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschränkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gewähren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, rechnen auch die Aktien, die einem anderen für Rechnung des Aktionärs gehören oder die einem mit dem Aktionär im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder für Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten gehören.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die „Berechtigten Aktionäre“).

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform spätestens bis

Freitag, 10. Februar 2023 (24:00 Uhr MEZ)

unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:

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c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 10. Februar 2023 und dem Ablauf des 17. Februar 2023 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, 10. Februar 2023 (24:00 Uhr MEZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 10. Februar 2023. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach durchgeführter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Freitag, den 10. Februar 2023 (24:00 Uhr MEZ), gestellt werden, können in der Hauptversammlung Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen verbleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Den Aktionären, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 27. Januar 2023 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen für die Hauptversammlung übersandt.

Verfahren für die Ausübung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte

Berechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

a)

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, befindet sich in den übersandten Einladungsunterlagen und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:

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c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt für das Formular zum Widerruf der Vollmacht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ) (Zugang) übermittelt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

b)

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

c)

Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe für einen Aktionär berechtigt.

Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, können – müssen aber nicht – das Formular verwenden, welches sie zusammen mit den Einladungsunterlagen nebst weiteren Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten oder bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern können:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Die Vollmacht nebst Weisungen ist – sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht während der Hauptversammlung erfolgt – bis Donnerstag, den 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.

Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die Internetseite der Gesellschaft unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das für den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann – aber nicht muss –, kann auch im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv heruntergeladen werden.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

d)

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

e)

Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/​oder Abschlussprüfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschließlich zu richten an:

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
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Landshuter Allee 10
80637 München
oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Bis spätestens am Donnerstag, den 2. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 2. Februar 2023 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Hinweise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Lage sowie etwaigen gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behält sich die Gesellschaft es vor, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann u.a. auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung einschließen. Sollte es erforderlich sein, die Hauptversammlung abzusagen, wird dies unverzüglich im Bundesanzeiger und im Internet unter

https:/​/​investor.isa-augsburg.com/​hv

bekannt gemacht.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Zeit (MEZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten über Aktionäre und/​oder über deren Bevollmächtigte. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn Aktionäre einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen oder Gegenanträge oder Wahlvorschläge machen wollen, muss die Gesellschaft den Namen des Aktionärs unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichen.

Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter

https:/​/​www.isa-augsburg.com/​data-privacy.aspx

zugänglich.

 

Gersthofen, im Januar 2023

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Der Vorstand

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