International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG: Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2018/23 – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG
Augsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2018/23 – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts 30.03.2020

International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG

Augsburg

Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2018/23 – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre
der International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG.
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien)

Der Vorstand der International School Augsburg -ISA- gemeinnützige AG mit Sitz Augsburg hat am 04.03.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 05.03.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2018/23 von 3.048.400 EUR um bis zu 444.600,00 EUR auf bis zu 3.493.000 EUR zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 4.446 neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 100,00 € je Aktie zum Ausgabebetrag von 125,00 € je Aktie (die „Neuen Aktien“).

Den Aktionären wird ein unmittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 1 Neue Aktie für 6 alte Aktien eingeräumt.

Hinsichtlich des Spitzenbetrags von rechnerisch 50,00 EUR wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Kosten trägt die Gesellschaft. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bis zum 25.05.2020 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.08.2020 in das Handelsregister eingetragen ist. Nicht bezogene neue Aktien können ausgewählten Investoren, ausdrücklich nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebotes, angeboten werden.

Die Bezugsfrist läuft vom 31.03.2020 (0:00 Uhr) bis 14.04.2020 (24:00 Uhr). Das Bezugsrecht ist gegenüber der Gesellschaft, Wernher-von-Braun-Straße 1a, 86368 Gersthofen, auszuüben.

Die Aktionäre werden hiermit aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts innerhalb der vorgenannten Bezugsfrist auszuüben.

Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird von der Gesellschaft nicht organisiert. Jedoch sind die Bezugsrechte nach den aktienrechtlichen Bestimmungen mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.

Wichtige Hinweise

Gemäß § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt das Bezugsangebot prospektfrei. Daher steht den Aktionären kein Wertpapierprospekt als Informationsgrundlage für den Bezug bzw. den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Die Gesellschaft hat gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gestattet hat. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investor.isa-augsburg.com

veröffentlicht und dort abrufbar.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Wertpapier-Informationsblatt aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Die mit dem Wertpapier und der Emittentin verbundenen Risiken“ beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien sowie die entsprechenden Bezugsrechte werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung, der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden und dürfen demzufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.

Die Annahme des Bezugsangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Gersthofen, März 2020

International School Augsburg –ISA- gemeinnützige AG

Der Vorstand

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