INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Vereinbarung von Bezugsrechten und Einziehungsrechten; Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Genehmigtes und Bedingtes Kapital

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
Gesellschaftsbekanntmachungen Vereinbarung von Bezugsrechten und Einziehungsrechten; Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Genehmigtes und Bedingtes Kapital 26.05.2020

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Jena

ISIN DE000A254211

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Vereinbarung von Bezugsrechten und Einziehungsrechten; Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Genehmigtes und Bedingtes Kapital)

Die Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 20. Mai 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 20. Mai 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 19. Mai 2025 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.419.416,00 zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 24. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlages von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden. Wegen der Verwendungsmöglichkeiten und Einziehungsrechte wird ebenfalls auf den Inhalt des Beschlusses, der dem zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 24. April 2020 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Beschlussvorschlag entspricht, Bezug genommen.

2.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I

Die ordentliche Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 20. Mai 2020 beschlossen, den Vorstand für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 1.437.636,00 durch Ausgabe von bis zu 1.437.636 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlages der Aktionärinnen Shareholder Value Management Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, sowie Shareholder Value Beteiligungen Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft.

3.

Zu Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft hat am 20. Mai 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 19. Mai 2025, auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.311.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.437.000,00 nach näherer Maßgabe der Optionsanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen begeben werden.

Der vollständige Wortlaut dieser Ermächtigung ist dem am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Shareholder Value Management Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, sowie Shareholder Value Beteiligungen Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu dem Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft zu entnehmen.

Korrespondierend zu der ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 1.437.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.437.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Optionsrechten (bzw. bei Erfüllung entsprechender Optionspflichten) bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 bis zum 19. Mai 2025 von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft gegen Bareinlage ausgegeben werden.

Der vollständige Wortlaut dieses Beschlusses ist dem am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag der Aktionärinnen Shareholder Value Management Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, sowie Shareholder Value Beteiligungen Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft zu entnehmen.

 

Jena, 20. Mai 2020

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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