INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen:
bis zu
Stück 1.419.178
(Euro 1.419.178,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus der von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2020/I)
und mit voller Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist
– dauerhaft globalverbrieft –
– ISIN DE000A254211 –
der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena
Frankfurt am Main, 01.10.2020
Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung