INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Zulassungsbeschluss

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

Jena

Zulassungsbeschluss

Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen:

bis zu
Stück 1.419.178
(Euro 1.419.178,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 –
aus der von der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 beschlossenen
bedingten Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital 2020/I)
und mit voller Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist

– dauerhaft globalverbrieft –

– ISIN DE000A254211 –

der

INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft, Jena

 

Frankfurt am Main, 01.10.2020

Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung

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