INTILION Aktiengesellschaft, Paderborn – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (INTILION Holding GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft)

INTILION Aktiengesellschaft

Paderborn

Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die INTILION Holding GmbH (HRB 12875) hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Accumulatorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH (HRB 3989) hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen INTILION Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Zoellner Holding GmbH (HRB 13731) hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihr die mittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen Accumulatorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Frau Dr. Anne-Christine Dann hat uns mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihr die mittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen Accumulatorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat sie uns mitgeteilt, dass ihr aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Lars Zoellner hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die mittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen Accumulatorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat er uns mitgeteilt, dass ihm aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Dr. Marc Zoellner hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die mittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Zoellner Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat er uns mitgeteilt, dass ihm aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Carl Zoellner hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die mittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Zoellner Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat er uns mitgeteilt, dass ihm aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Friedrich Zoellner hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die mittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Zoellner Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat er uns mitgeteilt, dass ihm aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Herr August Zoellner hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm die mittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Zoellner Holding GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter hat er uns mitgeteilt, dass ihm aus den gleichen Gründen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

09.06.2022

Der Vorstand

 

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