Investunity AG: Einladung zur Hauptversammlung

Investunity AG

Heidelberg

(„Gesellschaft”)

WKN A1A60A und WKN A1A60B
ISIN DE000A1A60A2 und ISIN DE000A1A60B0

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 22. Januar 2021 um 14:00 Uhr in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg.

I.      Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden während der Hauptversammlung wie vorstehend beschrieben online zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden während der Hauptversammlung wie vorstehend beschrieben online zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, wird um einen Betrag von EUR 6.666.700,00 gegen Sacheinlagen erhöht. Ausgegeben werden 6.666.700 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (nachfolgend „Neue Aktien (I)“ genannt). Die Neuen Aktien (I) werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neue Aktie (I) und mit Gewinnberechtigung ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft laufenden Geschäftsjahres ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag beträgt EUR 6.666.700,00.

b)

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung werden als sämtliche Aktionäre der KlickOwn AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 158577, nachfolgend „KlickOwn AG“ genannt) bzw. als sämtliche Gesellschafter der iEstate GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 163949 B, nachfolgend „iEstate GmbH“ genannt) folgende Zeichner gegen Erbringung der nachstehend festgesetzten Sacheinlagen zugelassen:

(i)

Zur Zeichnung von 287.642 Neuen Aktien (I) wird die Finrocks GmbH, Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 5.000 Aktien (rund 8,99 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(ii)

Zur Zeichnung von 143.821 Neuen Aktien (I) wird die Obotritia Capital KGaA, Potsdam, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 2.500 Aktien (rund 4,49 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(iii)

Zur Zeichnung von 673.600 Neuen Aktien (I) wird die PanTerra Capital GmbH, Glashütten, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 11.709 Aktien (rund 21,05 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(iv)

Zur Zeichnung von 213.373 Neuen Aktien (I) wird die SYZ Property Invest GmbH, Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 3.709 Aktien (rund 6,67 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(v)

Zur Zeichnung von 143.821 Neuen Aktien (I) wird die Via Romana Verwaltungs GmbH, Dieburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 2.500 Aktien (rund 4,49 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(vi)

Zur Zeichnung von 731.013 Neuen Aktien (I) wird die Palmaille Invest AG, Kükels, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 12.707 Aktien (rund 22,84 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(vii)

Zur Zeichnung von 71.910 Neuen Aktien (I) wird die Reisläufer Beteiligungen AG, Herisau (Schweiz), mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 1.250 Aktien (rund 2,25 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(viii)

Zur Zeichnung von 43.116 Neuen Aktien (I) wird die Netfonds AG, Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 750 Aktien (rund 1,35 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(ix)

Zur Zeichnung von 143.821 Neuen Aktien (I) wird die Idelias GmbH, Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 2.500 Aktien (rund 4,49 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(x)

Zur Zeichnung von 143.821 Neuen Aktien (I) wird die WH Unicorn UG (haftungsbeschränkt), Norderstedt, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 2.500 Aktien (rund 4,49 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xi)

Zur Zeichnung von 71.911 Neuen Aktien (I) wird Herr Markus Hagen, wohnhaft in Berlin, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihm gehaltenen 1.250 Aktien (rund 2,25 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xii)

Zur Zeichnung von 28.764 Neuen Aktien (I) wird Herr Andreas Segerer, wohnhaft in Amberg, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihm gehaltenen 500 Aktien (rund 0,90 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xiii)

Zur Zeichnung von 14.382 Neuen Aktien (I) wird die AHL Solutions GmbH, Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 250 Aktien (rund 0,45 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xiv)

Zur Zeichnung von 14.382 Neuen Aktien (I) wird Herr Oludele Botchway, wohnhaft in Norderstedt, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihm gehaltenen 250 Aktien (rund 0,45 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xv)

Zur Zeichnung von Neuen Aktien (I) wird Herr Philip Kühn, wohnhaft in Hamburg, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihm gehaltenen 250 Aktien (rund 0,45 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xvi)

Zur Zeichnung von 460.227 Neuen Aktien (I) wird die ZSQ Invest Ltd., London, Großbritannien, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der von ihr gehaltenen 8.000 Aktien (rund 14,38 % des Grundkapitals) an der KlickOwn AG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xvii)

Zur Zeichnung von 871.556 Neuen Aktien (I) wird Herr Michael Stephan, geboren am 9. Oktober 1969, wohnhaft in Berlin, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 1 bis 25.000 sowie 77.778 bis 78.021 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 25.244,00 (25,14 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xviii)

Zur Zeichnung von 930.491 Neuen Aktien (I) wird die 32nd Floor GmbH, Berlin, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 25.001 bis 49.999 sowie 78.022 bis 79.973 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 26.951,00 (26,84 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xix)

Zur Zeichnung von 595.251 Neuen Aktien (I) wird die Creathor Venture Fund IV (SCSp), Luxemburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 50.000 bis 63.856 sowie 79.974 bis 83.356 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 17.241,00 (17,17 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xx)

Zur Zeichnung von 263.842 Neuen Aktien (I) wird die Creathor Venture Fund IV Parallel (SCSp), Luxemburg, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 63.857 bis 69.998 sowie 83.357 bis 84.857 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 7.642,00 (7,61 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xxi)

Zur Zeichnung von 671.275 Neuen Aktien (I) wird die EVAN Group plc, Valletta, Malta, mit der Maßgabe zugelassen, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 69.999 bis 77.777 sowie 87.775 bis 91.662 sowie 92.635 bis 96.522 sowie 96.523 bis 100.410 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 19.443,00 (19,36 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

(xxii)

Zur Zeichnung von 134.269 Neuen Aktien (I) wird Herr Torsten Pfeifer, geboren am 31. Januar 1978, wohnhaft in Frankfurt am Main, mit der Maßgabe zugelassen, seine Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung der Geschäftsanteile mit der laufenden Nummer 84.858 bis 87.774 sowie 91.663 bis 92.634 mit einem Nennbetrag von insgesamt EUR 3.889,00 (3,87 % des Stammkapitals) an der iEstate GmbH mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten zu leisten.

c)

Soweit der Einbringungswert der vorgenannten einzubringenden Sacheinlagen den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

8.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 287.625,00 durch Ausgabe von bis zu 287.625 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht (nachfolgend „Neue Aktien (II)“). Die Neuen Aktien (II) werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben, der Gesamtausgabebetrag der Neuen Aktien (II) beträgt mithin bis zu EUR 287.625,00. Die Neuen Aktien (II) sind ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, gewinnberechtigt.

b)

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass ein Kreditinstitut bzw. ein einem Kreditinstitut gleichgestelltes, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen die Neuen Aktien (II) mit der Verpflichtung zeichnet und übernimmt, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 2,25 je Aktie anzubieten.

c)

Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Bezugsrechtshandel einzurichten. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Das Bezugsrecht kann nur binnen einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen ab Bekanntgabe des Bezugsangebots läuft, angenommen werden. Die Gesellschaft räumt den Aktionären ein Überbezugsrecht ein.

d)

Aktien, die nicht den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder Überbezugsrechts zuzuteilen sind, können vom Vorstand frei verwertet werden, wobei der Platzierungspreis je Aktie mindestens EUR 2,25 zu betragen hat.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.

f)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

g)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 111.112 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien aufgrund dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.

9.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 zur Bar- und/​oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen

Der Gesellschaft steht derzeit keine Ermächtigung für Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital zur Verfügung. Die Hauptversammlung soll ein genehmigtes Kapital beschließen, um es der Gesellschaft zu ermöglichen, einen etwaigen Finanzierungsbedarf flexibel decken zu können.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung dieses genehmigten Kapitals in die Satzung der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 3.628.593,00 durch Ausgabe von bis zu 3.628.593 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und /​ oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:

(i)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder bei sonstigen Sacheinlagen, auch bei Einbringung von Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

(ii)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bzw. Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(iii)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90% der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

(iv)

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;

(v)

für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 abzuändern.

b)

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(5)

Der Vorstand ist ermächtigt, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung dieses genehmigten Kapitals in die Satzung der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 3.628.593,00 durch Ausgabe von bis zu 3.628.593 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und /​ oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Kreditinstituten gleichgestellt sind die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätigen Unternehmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:

(i)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder bei sonstigen Sacheinlagen, auch bei Einbringung von Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

(ii)

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bzw. Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(iii)

soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90% der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten als Aktionär zustehen würde;

(iv)

soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird;

(v)

für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 abzuändern.“

c)

Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss unter vorstehendem lit. a) erst nach der Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung um EUR 6.666.700,00 gemäß einem etwaigen Beschluss unter Tagesordnungspunkt 7 und um mindestens EUR 166.667,00 gemäß einem etwaigen Beschluss unter Tagesordnungspunkt 8 im Handelsregister eintragen zu lassen.

10.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Änderung der Firma, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft möchte in Folge der Einbringung der Sacheinlagen wie unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die Firmierung und das Geschäftsmodell ändern und den Sitz der Gesellschaft von Heidelberg nach Hamburg verlegen. Hierfür sind jeweils Änderungen der Satzung der Gesellschaft erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Änderung der Firma

Die Firma der Gesellschaft wird in „KlickOwn AG“ geändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aktiengesellschaft führt die Firma KlickOwn AG.“

b)

Änderung des Sitzes

§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.“

c)

Änderung des Unternehmensgegenstands

§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen aller Art in Bezug auf Immobilien und andere Sachwerte oder sonstige Vermögensgegenstände und deren Finanzierung einschließlich des Betriebs, der Weiterentwicklung, der Vermarktung und des Vertriebs eines internetgestützten Dienstleistungs- sowie Vermittlungsdienstes, Dienstleistungen und Veranstaltungen online sowie offline sowie die Tokenisierung von Vermögensgegenstände.

(2)

Ausgenommen von Abs. 1 sind Geschäfte, die einer Erlaubnis der Gesellschaft durch die BaFin bedürfen insbesondere nach dem KWG oder KAGB.

(3)

Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu pachten, zu übernehmen oder Anteile an einem solchen Unternehmen zu erwerben, Zweigniederlassungen zu errichten, die persönliche Haftung als Gesellschafter oder Teilhaber zu übernehmen sowie sämtliche Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit ganz oder teilweise über Tochtergesellschaften ausüben und diese auch auf einen Teil der in den Absätzen 1 und 2 genannten Unternehmensgegenständen beschränken.“

11.

Umwandlung der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in stimmberechtigte Stammaktien durch Aufhebung des Gewinnvorzugs und entsprechende Änderungen der Satzung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 479.375,00 und ist eingeteilt in 404.375 Stück auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Stamm-Stückaktien sowie 75.000 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Es ist beabsichtigt, sämtliche stimmrechtlosen Vorzugsaktien der Gesellschaft unter Aufhebung des Gewinnvorzugs in stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien umzuwandeln, so dass anschließend bei der Gesellschaft nur noch eine Aktiengattung besteht. Neben der Aufhebung des Gewinnvorzugs sind auch Anpassungen der entsprechenden Satzungsregelungen in § 5 Abs. 1 und § 17 Abs. 1.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Sämtliche stimmrechtslosen Vorzugsaktien der Gesellschaft werden unter Aufhebung des Gewinnvorzugs einschließlich etwaiger Nachzahlungsansprüche gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in auf den Inhaber lautende Stammaktien umgewandelt.

b)

Die Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Das Grundkapital beträgt EUR 479.375,00 (in Worten: Euro vierhundertneunundsiebzigtausend-dreihundertfünfundsiebzig).

Es ist eingeteilt in 479.375,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

§ 17 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.“

12.

Sonderbeschluss der Stammaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 11 betreffend die Zustimmung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung vor, die stimmrechtlosen Vorzugsaktien der Gesellschaft unter Aufhebung des Gewinnvorzugs in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln und die Satzung der Gesellschaft entsprechend anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesem Beschluss der Hauptversammlung durch Sonderbeschluss der Stammaktionäre wie folgt die Zustimmung zu erteilen:

Die Stammaktionäre stimmen dem Beschluss der Hauptversammlung vom heutigen Tage über die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs einschließlich etwaiger Nachzahlungsansprüche und den damit verbundenen Satzungsänderungen (Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung vom heutigen Tage) zu.

13.

Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Frau Eva Katheder, Herr Jochen Hummel und Herr Gerhard Mayer haben erklärt, ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. Januar 2021 niederzulegen. Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist daher eine Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herr Frank Kewitz, Rechtsanwalt, wohnhaft in Glashütten;

b) Herr Matthias Moser, privater Investor, wohnhaft in Dieburg; und

c) Herr Einar Skjerven, CEO Skjerven Group GmbH und CEO 32nd floor GmbH, wohnhaft in Berlin

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 22. Januar 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

II.      Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG

Der Vorstand erstattet hiermit der Hauptversammlung gem. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG folgenden Bericht über den Grund für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der unter Tagesordnungspunkt 7 genannten Kapitalerhöhung:

1.

Hintergrund

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen den Aktionären unter Tagesordnungspunkt 7 eine Kapitalmaßnahme vor, mit der die Gesellschaft ihre Eigenkapitalbasis und ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen neu aufstellt. Der Schwerpunkt der Gesellschaft soll in Zukunft im Bereich Dienstleistungen rund um Immobilien und anderen Assets, insbesondere im Betreiben von Internetplattformen dafür und in der Tokenisierung von Assets liegen.

2.

Gründe für die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

a)

Eckdaten der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 7 vor, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen um EUR 6.666.700,00 durch Ausgabe von 6.666.700 Stück neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (nachfolgend „Neue Aktien (I)“). Die Neuen Aktien (I) sollen von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt sein und zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 6.666.700,00 ausgegeben werden.

Zur Zeichnung der 6.666.700,00 Neuen Aktien (I) sollen ausschließlich die sämtlichen Aktionäre der KlickOwn AG, Hamburg und die sämtlichen Gesellschafter der iEstate GmbH, Berlin, zugelassen werden, mit der Maßgabe, ihre Einlage als Sacheinlage im Wege der Einbringung durch Übertragung sämtlicher von ihnen gehaltenen und im Beschlussvorschlag näher beschriebenen Aktien an der KlickOwn AG bzw. Geschäftsanteile an der iEstate GmbH auf die Investunity AG zu leisten.

b)

Bezugsrechtsausschluss

Grundsätzlich steht jedem Aktionär der Gesellschaft ein gesetzliches Bezugsrecht auf einen seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entsprechenden Teil der im Zuge einer Kapitalerhöhung neu zu schaffenden Aktien zu. Der im Rahmen des Tagesordnungspunkts 1 zu fassende Hauptversammlungsbeschluss sieht jedoch einen Ausschluss dieses gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft vor. Dieser Beschluss bedarf gemäß § 186 Abs. 3 Satz 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

c)

Sachliche Rechtfertigung

Nach Ansicht des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist der Bezugsrechtsausschluss unter Abwägung sämtlicher Umstände und Interessen aus den nachfolgend dargestellten Gründen sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären angemessen.

Das Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses macht es notwendig, dass die Gesellschaft sachliche Gründe anführen muss, die in ihrem Interesse einen Eingriff in die Rechtsstellung der Aktionäre rechtfertigen. Im Einzelnen muss der Bezugsrechtsausschluss mithin (vgl. i)) im Interesse der Gesellschaft liegen. Er muss (vgl. ii)) zur Erreichung des im Gesellschaftsinteresse liegenden Zwecks geeignet und erforderlich, also nicht durch mildere, gleich geeignete Mittel ebenfalls zu verwirklichen sein. Die für die Gesellschaft erzielbaren Vorteile müssen schließlich (vgl. iii)) in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen der betroffenen Aktionäre stehen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass dies der Fall ist.

i)

Gesellschaftsinteresse

Die Zulassung der Aktionäre der KlickOwn AG und der Gesellschafter der iEstate GmbH zur Zeichnung gegen Sacheinlagen ihrer jeweiligen Anteile an den betreffenden Gesellschaften liegt im Interesse der Gesellschaft, weil durch die geplante Einbringung der KlickOwn AG und der iEstate GmbH (nachfolgend zusammen „iFunded-Gruppe“ genannt) die Entwicklungsmöglichkeiten und damit die Zukunftsaussichten der Gesellschaft und ihrer Ertragskraft wesentlich und nachhaltig verbessert werden und nach Einschätzung des Vorstandes der Wert der Gesellschaft und mithin der Wert jeder einzelnen ihrer Aktien sich hierdurch erheblich erhöhen wird. Die Gesamttransaktion führt nach Einschätzung des Vorstandes für die Gesellschaft und ihren Aktionären zu erheblichen Potentialen. In der Überführung der Gesellschaft von einer reinen Beteiligungsgesellschaft in die Muttergesellschaft zweier im Bereich der Immobilienfinanzierung operativ tätigen Gesellschaften sieht der Vorstand ein erhebliches Entwicklungspotential in der Zukunft.

ii)

Geeignetheit und Erforderlichkeit

Der Bezugsrechtsausschluss muss geeignet sein, den zur Förderung des Gesellschaftsinteresses angestrebten Zweck zu erreichen; es muss sich mithin um ein taugliches Mittel handeln. Damit der Bezugsrechtausschluss erforderlich ist, darf kein milderes gleich wirksames Mittel zur Umsetzung des Gesellschaftsinteresses zur Verfügung stehen.

Eine alternative Transaktionsstruktur, die zur Erreichung des wirtschaftlichen Ziels geeignet wäre, ist nicht ersichtlich. Weder stehen der Gesellschaft die für einen sonstigen Erwerb der iFunded-Gruppe erforderlichen Barmittel zur Verfügung noch könnten Darlehensmittel im entsprechenden Umfang aufgenommen werden. Auch Aktien der Gesellschaft können in der erforderlichen Anzahl nicht anderweitig beschafft werden.

Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage kann nur unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre umgesetzt werden. Eine als Alternative denkbare sogenannte gemischte Kapitalerhöhung gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen unter Einräumung des gesetzlichen Bezugsrechts kommt vorliegend nicht in Betracht. In diesem Fall wären die Durchführung eines prospektpflichtigen Bezugsangebots und eine gemischte Bar-Sachkapitalerhöhung mit einem wesentlich größeren Volumen erforderlich.

Die hiermit verbundenen zusätzlichen Kosten und der hierfür erforderliche Zeitrahmen hätten für den Fall, dass die Transaktion später scheitert, erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Gesellschaft, sowohl unter Liquiditätsgesichtspunkten als auch im Hinblick auf einen effizienten Einsatz personeller Ressourcen.

Zudem ist es unrealistisch, dass die Gesellschaft durch eine reine Barkapitalerhöhung und/​oder andere Finanzierungsmaßnahme die erforderlichen Mittel aufnehmen könnte die zum Erwerb der iFunded-Gruppe notwendig wären. Auch geht es den Gesellschaftern der iFunded-Gruppe gerade darum, Aktien als Gegenleistung zu erhalten, um an künftigen Wertsteigerungen zu partizipieren.

Nach alledem sind keine milderen gleich wirksamen Mittel zur Umsetzung des Gesellschaftsinteresses ersichtlich.

iii)

Angemessenheit – insbesondere angemessener Ausgabebetrag

Schließlich müssen die erzielbaren Vorteile für die Gesellschaft in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen der betroffenen Aktionäre stehen.

Betroffen sind hier die mitgliedschaftlichen Interessen der vom Bezug ausgeschlossenen Aktionäre. Diese sind mit den Interessen der Gesellschaft abzuwägen.

Durch den Bezugsrechtausschluss werden die Aktionäre, die vom Bezug ausgeschlossen sind (nachfolgend „außenstehende Aktionäre“) in ihrer Beteiligungsquote verwässert und somit in ihren Mitgliedschaftsrechten beeinträchtigt.

Die außenstehenden Aktionäre können die Verwässerung ihrer Beteiligungsquote durch Ausübung ihrer Bezugsrechte sowie Überbezug im Rahmen der von der Gesellschaft parallel zur Sachkapitalerhöhung geplanten Barkapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 287.625,00 unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts teilweise wieder ausgleichen.

Die Einbringung der iFunded-Gruppe im Wege der Sacheinlage erfolgt auch zu angemessenen Bedingungen, d. h. der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist nicht unangemessen niedrig. Folglich kommt es in jedem Fall zu keiner wertmäßigen Verwässerung der außenstehenden Aktionäre. Vielmehr rechnet der Vorstand der Gesellschaft, dass der Wert einer Aktie der Gesellschaft durch die Einbringung der iFunded-Gruppe kontinuierlich steigen wird.

Für die Ermittlung bzw. Bestätigung des angemessenen Wertes kommt es auf den Wert der als Sacheinlage zu leistenden Anteile an der iFunded-Gruppe sowie den Wert der als Gegenleistung im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenen neuen Aktien der Gesellschaft. Die insoweit maßgeblichen Werte leiten sich aus dem jeweiligen Unternehmenswert der iFunded-Gruppe einerseits und der Gesellschaft andererseits ab.

Der Vorstand der Gesellschaft hat die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (nachfolgend „Rödl & Partner“) beauftragt, eine Bewertung der iFunded-Gruppe einerseits und der Investunity AG, andererseits durchzuführen, und zu überprüfen, ob der Wert der Anteile an der iFunded-Gruppe dem Wert der gegen die Sacheinlage auszugebenden neuen Aktien der Gesellschaft erreicht. Die indikative Wertabschätzung von Rödl & Partner geht hierbei unter Zugrundelegung von extrem konservativen Bewertungsannahmen von einer Wertuntergrenze für die iFunded-Gruppe von EUR 17,8 Mio. aus. Dies entspricht somit einem Wert von mindestens EUR 2,68 je emittierter Neuen Aktie (I). Der durchschnittliche Börsenkurs einer Aktie der Gesellschaft vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahmen betrug dagegen EUR 1,48. Mithin ist in jedem Fall von einer angemessenen Gegenleistung auszugehen, zumal der Vorstand der Gesellschaft von einer deutlich höheren Unternehmensbewertung der iFunded-Gruppe ausgeht, als ihn die Wertuntergrenze in der indikativen Wertabschätzung von Rödl & Partner beschreibt. Die indikative Wertabschätzung von Rödl & Partner ist nachfolgend in diesen Bericht aufgenommen und findet sich zudem als PDF-Datei auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

Der Vorstand hat das Bewertungsgutachten eingehend geprüft. Hierzu hat der Vorstand mit der Geschäftsführung der iFunded-Gruppe Gespräche geführt und die Angaben aufgrund der eigenen Markt- und Sachverhaltskenntnisse analysiert. Gestützt auf die in dem Bewertungsgutachten enthaltenen Aussagen und Ergebnisse, insbesondere zu den objektiven Unternehmenswerten der iFunded-Gruppe und der Gesellschaft, jeweils vor der Einbringung, kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass das angenommene Umtauschverhältnis angemessen ist.

Nach Ansicht des Vorstandes überwiegen somit die Interessen der Gesellschaft den Interessen der außenstehenden Aktionäre. Zwar werden die außenstehenden Aktionäre in ihrer Beteiligungsquote verwässert werden, andererseits wird sich der Wert der von den außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien der Gesellschaft aller Voraussicht nach erhöhen, sodass keine wertmäßige Verwässerung eintreten wird, sondern wohl vielmehr eine Besserstellung jedes einzelnen Aktionärs. Zudem können die außenstehenden Aktionäre im Rahmen der Barkapitalerhöhung ihre quotale Beteiligung an der Gesellschaft (wie oben beschrieben) wieder teilweise aufstocken.

Folglich sind die außenstehenden Aktionäre in ihrer wirtschaftlichen Position nicht betroffen. Allein der quotale Anteil am Grundkapital verringert sich. Dies hingegen ist hinzunehmen, da nach Ansicht des Vorstandes das wirtschaftliche Potenzial der Einbringung der iFunded-Gruppe den mitgliedschaftlichen Eingriff in die Rechte der außenstehenden Aktionäre bei weitem überwiegt.

Nachstehend ist ein Auszug des Berichts von Rödl & Partner über die Bewertung wiedergegeben, aus dem sich die wesentlichen Inhalte und Erwägungen zu der Bewertung der Gesellschaft und der iFunded-Gruppe ergeben, die sich die der Vorstand im Rahmen dieses Berichts zu eigen macht:

INDIKATIVE UNTERNEHMENSBEWERTUNG

1.

AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

1.

Die INVESTUNITY ist ein börsennotiertes Unternehmen, welches als Beteiligungsgesellschaft ihre eigenen Mittel in vorwiegend börsennotierte Unternehmen einbringt. Anlagefokus der Gesellschaft sind junge Unternehmen in lukrativen Marktnischen, die zu einem späteren Zeitpunkt an einer Börse gehandelt werden können und Unternehmen mit gesundem Kern im Turnaround oder mit grundlegender Neuausrichtung.

2.

Das Grundkapital der INVESTUNITY beläuft sich derzeit auf 404.375 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien sowie 75.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien jeweils zu einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie. Mehrheitseigner der INVESTUNITY ist derzeit die Deutsche Balaton AG mit 65% der Anteile (rd. 311.594 Aktien).

3.

Die Anteile der KlickOwn AG („KlickOwn“) als auch der iEstate GmbH („iFunded“) sind über zwei separate Gesellschafterkreisen mit mehreren Gesellschaftern verteilt (zusammen „KlickOwn iFunded Gruppe“). Keiner der Anteilseigner hält die Mehrheit an einer der Gesellschaften. Größter Anteilseigner an der KlickOwn AG ist mit 22,3% die Palmaille Invest AG (Kükels, Deutschland). Größter Anteilseigner an der iEstate GmbH ist mit 26,84% die 32nd Floor GmbH (Berlin, Deutschland).

4.

Die KlickOwn iFunded Gruppe bietet Plattformen, die private Investoren die Möglichkeit mit geringen Beträgen und ohne signifikante Administrationskosten- und –zeiten in Immobilien zu investieren. Die Plattformen nehmen dabei eine Vermittlungsfunktion zwischen Investor und Immobilienbesitzer/​Projektentwickler ein.

5.

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung INVESTUNITY vorzuschlagen, das Grundkapital der INVESTUNITY gegen Sacheinlage der Anteile der KlickOwn AG und iEstate GmbH zu erhöhen (die „Sachkapitalerhöhung“). Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (6.666.700) sollen zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 pro Aktie, an die bisherigen Gesellschafter der KlickOwn AG und der iEstate GmbH ausgegeben werden (die „neuen Aktien“).

6.

Im Zusammenhang mit der geplanten Sachkapitalerhöhung hat der Auftraggeber Rödl & Partner beauftragt eine indikative Unternehmensbewertung der KlickOwn iFunded Gruppe sowie der INVESTUNITY in der Funktion eines Beraters durchzuführen. Der Vorstand der INVESTUNITY beabsichtigt auf Basis der Ergebnisse der indikativen Unternehmensbewertung zu beurteilen, ob der Ausgabebetrag der neuen Aktien im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung nicht unangemessen niedrig ist bzw. ob ein angemessenes Austauschverhältnis vorliegt.

7.

Rödl & Partner hat bei der indikativen Unternehmensbewertung die grundsätzlichen Bewertungsmethoden und Vorgehensweisen des Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW S1) i. d. F. 2008 beachtet.

8.

Rödl & Partner hat die indikative Unternehmensbewertung für die KlickOwn iFunded Gruppe auf Basis eines kapitalwertorientierten Bewertungsverfahrens (hier: Ertragswert-Verfahren) und für die INVESTUNITY AG auf Basis des Net Asset Value-Verfahrens durchgeführt.

9.

Die von Rödl & Partner erbrachten Leistungen umfassten dabei im Wesentlichen:

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KlickOwn iFunded Gruppe und der INVESTUNITY in der Vergangenheit und Zukunft;

Kursorische Plausibilisierung der Unternehmensplanung der KlickOwn iFunded Gruppe;

Ableitung der zu diskontierenden Cashflows sowie Bestimmung der nachhaltigen Ertragskraft im Zeitraum der ewigen Rente für die KlickOwn iFunded Gruppe;

Ableitung eines risikoadäquaten Diskontierungszinssatzes auf Basis von Kapitalmarktinformationen für die KlickOwn iFunded Gruppe;

Ableitung des indikativen Net Asset Values der INVESTUNITY auf Basis der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020 sowie etwaigen künftigen Erträgen/​Aufwendungen;

Ableitung einer Wertuntergrenze des indikativen Unternehmenswertes der KlickOwn iFunded Gruppe auf Basis von Szenario- und Sensitivitätsanalysen;

Zusammenfassung der Ergebnisse der indikativen Unternehmensbewertung im Rahmen eines Kurzberichts in deutscher Sprache.

10.

Auftragsgemäß hat Rödl & Partner auf der Basis der zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und weiteren Dokumenten technisch eine indikative Wertuntergrenze ermittelt, die sich unter Anwendung der durch den IDW S1 vorgegebenen Methoden für die Anteile der INVESTUNITY und der KlickOwn iFunded Gruppe rechnerisch ergibt. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat Rödl & Partner die Unternehmensplanungen und die zugrunde liegenden Prämissen nicht über eine kursorische Plausibilitätsüberlegung hinausgehend geprüft sondern als gegeben angenommen. Insbesondere wurde keine Plausibilisierung der materiellen, externen Plausibilität gem. IDW PH 2/​2017 durchgeführt.

11.

Die von Rödl & Partner durchgeführte indikative Unternehmensbewertung entspricht somit nicht einer Unternehmensbewertung nach IDW S1, einer Fairness Opinion nach IDW S8, einer Werthaltigkeitsbescheinigung oder einer Sachkapitalerhöhungsprüfung. Auftragsgemäß hat Rödl & Partner keine eigenständige Markt- und Wettbewerbsanalysen, keine Multiple Analyse zur Plausibilisierung der Bewertungsergebnisse sowie keine Ermittlung eines Liquidationswerts durchgeführt.

12.

Als Bewertungsstichtag haben wir auftragsgemäß den Tag der voraussichtlichen Hauptversammlung der INVESTUNITY am 22. Januar 2021 unterstellt.

13.

Den Auftrag haben wir im Dezember 2020 in unseren Büroräumen in Berlin, München und Stuttgart durchgeführt. Kenntnisstand unserer Arbeiten ist der 21. Dezember 2020.

14.

Wesentliche Grundlage unserer Untersuchungen sind folgende vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen:

Term Sheet (Entwurf vom 16. Dezember 2020)

Gesellschafter-/​Aktionärslisten und Handelsregister Auszüge

Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 INVESUNITY AG, 2018, 2019 iEstate GmbH, 2019 (Rumpfgeschäftsjahr) + BWA September 2020 KlickOwn AG

Konsolidierte Unternehmensplanung für 2021 bis 2025 inkl. Erläuterung der Planungsprämissen

Unternehmenspräsentationen beider Gesellschaften & gemeinsame Roadmap

Beschreibung Geschäftsmodell und Technologie der KlickOwn AG

15.

Darüber hinaus wurden uns im Rahmen unserer Tätigkeit vom Management der INVESTUNITY sowie der KlickOwn iFunded Gruppe schriftliche und mündliche Auskünfte erteilt.

16.

Wir weisen darauf hin, dass die Erstellung der im Rahmen der indikativen Unternehmensbewertung verwendeten Planungsrechnungen sowie ihrer zugrundeliegenden Fakten, Annahmen und Prämissen ausschließlich im Verantwortungsbereich der INVESTUNITY und der KlickOwn iFunded Gruppe liegen. Der Vorstand der INVESTUNITY sowie die Geschäftsführung der KlickOwn iFunded Gruppe haben uns gegenüber in Vollständigkeitserklärungen bestätigt, dass uns alle für unsere Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung gestellt wurden.

17.

Alle in diesem Bericht dargestellten Berechnungen wurden mit Nachkommastellen durchgeführt. Sofern Zahlen in Tabellen zur besseren Übersichtlichkeit ohne Nachkommastellen ausgewiesen sind, kann die Addition bzw. Subtraktion der Tabellenwerte zu Abweichungen bei den ausgewiesenen Zwischen- oder Gesamtsummen führen.

18.

Wir weisen darauf hin, dass sich diese indikative Unternehmensbewertung und die dafür durchgeführten Untersuchungen in ihrem Umfang und ihren Zielen wesentlich von einer vollumfänglichen Unternehmensbewertung nach IDW S1, einer Fairness Opinion nach IDW S8, einer Sachkapitalerhöhungsprüfung, einer Werthaltigkeitsbescheinigung, einer Jahresabschlussprüfung, einer Due Diligence, oder ähnlichen Tätigkeiten unterscheidet. Demzufolge stellt dieser Bericht kein Testat und auch keine andere Form der Bescheinigung oder Zusicherung hinsichtlich der Jahresabschlüsse oder der Unternehmensplanung dar. Wir übernehmen daher keine Verantwortung für das Eintreten der Planung bzw. der zugrundeliegenden Annahmen und Prämissen. Die der Bewertung zu Grunde liegenden Informationen und Unterlagen haben wir auftragsgemäß weder geprüft noch prüferisch durchgesehen. Daher kann es bei tiefer gehenden Analysen zu abweichenden Ergebnissen oder Erkenntnissen kommen.

19.

Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus und der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit Covid-19 aktuell zu wirtschaftlichen Einschränkungen und erheblichen Risiken für Unternehmen kommt. Die weitere Entwicklung im Detail abzusehen sowie eine Quantifizierung der daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken für die INVESTUNITY und die KlickOwn iFunded Gruppe im Allgemeinen sowie für die INVESTUNITY und die KlickOwn iFunded Gruppe im Speziellen ist auf Basis unseres derzeitigen Wissensstands (Stand 22. Dezember 2020) nicht möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auswirkungen dieses Sachverhalts zukünftig zu wesentlich abweichenden Bewertungsergebnissen führen.

20.

Wir weisen darauf hin, dass es nicht Gegenstand unser Analysen war, die strategischen, rechtlichen oder steuerlichen Aspekte der Sachkapitalerhöhung zu prüfen. Die indikative Unternehmensbewertung ist zudem auch keine Aussage darüber, ob eine vorteilhaftere Strukturierung der Sachkapitalerhöhung zu erzielen wäre.

21.

Dieser Bericht dient ausschließlich der Information des Vorstands der INVESTUNITY im Zusammenhang mit der oben genannten Sachkapitalerhöhung. Sie ersetzt keine eigenständige Würdigung der Sachkapitalerhöhung durch die Organe der INVESTUNITY und stellt auch keine Empfehlung zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung für die Organe der INVESTUNITY dar. Darüber hinaus umfasst sie keine Beurteilung, ob die Sachkapitalerhöhung etwaigen rechtlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus ist dieser Bericht nicht zur Veröffentlichung, zur Vervielfältigung oder zur Verwendung für einen anderen als die genannten Zwecke bestimmt. Vorbehaltlich unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung darf dieser Bericht außerhalb der vorstehenden Zwecke nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn der jeweilige Dritte sich zuvor mit den Allgemeinen Auftragsbestimmungen ergänzt um eine individuelle Haftungsvereinbarung sowie seinerseits einer verbindlichen Vertraulichkeitsvereinbarung uns gegenüber schriftlich einverstanden erklärt hat. Die Weitergabe darf ausschließlich in vollem Wortlaut sowie einschließlich einer schriftlichen Erklärung über den Zweck unseres zugrunde liegenden Auftrags und den mit dem Auftrag verbundenen Weitergabebeschränkungen und Haftungsbedingungen erfolgen.

22.

Einer Verwendung des Berichts im Zusammenhang mit der Einberufung der Hauptversammlung der INVESTUNITY sowie im Zusammenhang mit der Registeranmeldung der Sachkapitalerhöhung stimmen wir zu.

23.

Unserem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

2.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

24.

Die INVESTUNITY ist ein börsennotiertes Unternehmen, welches als Beteiligungsgesellschaft ihre eigenen Mittel in vorwiegend börsennotierte Unternehmen einbringt. Anlagefokus der Gesellschaft sind junge Unternehmen in lukrativen Marktnischen, die zu einem späteren Zeitpunkt an einer Börse gehandelt werden können und Unternehmen mit gesundem Kern im Turnaround oder mit grundlegender Neuausrichtung.

25.

Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung der INVESTUNITY zu vorzuschlagen, zu beschließen, dass das Grundkapital der INVESTUNITY gegen Sacheinlage der Anteile der KlickOwn AG und iEstate GmbH um maximal MEUR 6.7 zu erhöhen (die „Sachkapitalerhöhung“). Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (6.666.700) sollen zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 pro Aktie, an die bisherigen Gesellschafter der KlickOwn AG und der iEstate GmbH ausgegeben werden (die „neuen Aktien“).

26.

Im Zusammenhang mit dieser geplanten Sachkapitalerhöhung hat der Auftraggeber Rödl & Partner beauftragt eine indikative Unternehmensbewertung der KlickOwn iFunded Gruppe (diese umschließt die KlickOwn AG sowie die iEstate GmbH) sowie der INVESTUNITY in der Funktion eines Beraters durchzuführen. Der Vorstand der INVESTUNITY beabsichtigt auf Basis der Ergebnisse der indikativen Unternehmensbewertung zu beurteilen, ob bei der Ausgabe der neuen Aktien im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung ein angemessenes Austauschverhältnis vorliegt.

27.

Auftragsgemäß hat Rödl & Partner auf der Basis der zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und weiteren Dokumenten technisch eine indikative Wertuntergrenze ermittelt, die sich unter Anwendung der durch den IDW S1 vorgegebenen Methoden für die Anteile der INVESTUNITY und der KlickOwn iFunded Gruppe rechnerisch ergibt. Insbesondere eine Plausibilisierung der materiellen, externen Plausibilität gem. IDW PH 2/​2017 haben wir nicht durchgeführt.

28.

Die KlickOwn iFunded Gruppe wurde auf Basis des im Oktober 2020 zur Verfügung gestellten Business Plans indikativ bewertet. Der Business Plan hängt dabei wesentlich u.a. von der Erreichung der folgenden Planungs-Prämissen des Managements ab, die wir auftragsgemäß keiner externen Plausibilisierung unterzogen haben:

Eigenkapitalerhöhungen in 2021 (MEUR 5,0), es wurde dabei unterstellt, dass es sich um Barkapitalerhöhungen handeln wird;

Anstieg der Zahl an Investoren auf über 200 Tausend bis 2025 und einem entsprechenden Platzierungsvolumen von bis über MEUR 400;

Funktionalität und Lizenzierungsmöglichkeiten der aktuell in Entwicklung befindlichen Technologie (Fertigstellung in 2021 unterstellt);

Stetige Fortentwicklung des Geschäftsbetriebs sowohl zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbsvorteils gegenüber potentiellen Konkurrenten als auch zur Erzielung der geplanten Rohmargen.

29.

Die indikative Wertuntergrenze erfolgte mit folgenden Bewertungsannahmen:

Kein mengeninduziertes Wachstum über das Geschäftsjahr 2025 hinaus und damit technische Fortschreibung der Zahl an aktiven Investoren 2025;

EBITDA im Zeitraum der Ewigen Rente basierend auf dem durchschnittlichen EBITDA der Jahre 2021 bis 2025;

Nachhaltiges Umsatzwachstum von lediglich 1,0% p.a. ab 2026, ohne Berücksichtigung des Wachstumspotenzials des Markts für den Handel von tokenized Assets;

Berücksichtigung eines empirisch beobachtbaren Ausfallrisikos der zukünftigen Zahlungsströme von rd. 37% bei Venture-Capital Unternehmen;

30.

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen haben wir eine indikative Wertuntergrenze für die KlickOwn iFunded Gruppe von MEUR 17,8 ermittelt. Dies entspricht einem Wert je Aktie von EUR 2,68.

31.

Die INVESTUNITY (ISIN DE000A1A60A2 /​ WKN A1A60A) ist ein börsennotiertes Unternehmen, welches als Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf junge Unternehmen in lukrativen Marktnischen, die zu einem späteren Zeitpunkt an einer Börse gehandelt werden können, fungiert.

32.

Als reine Beteiligungsgesellschaft ohne operative Tätigkeit, haben wir für die Bewertung der INVESTUNITY zunächst analysiert, inwiefern der Börsenkurs der Gesellschaft den Verkehrswert der Gesellschaft widerspiegelt.

33.

Aufgrund der niedrigen Handelsvolumina und deutlichen Unterschiede zwischen Brief-und Geldkurs ist der Aktienkurs unseres Erachtens als nicht liquide einzustufen und daher für die Bemessung des Verkehrswertes nicht geeignet.

34.

Vor diesem Hintergrund haben wir die indikative Bewertung der INVESTUNITY mit Hilfe des Net Asset Value Ansatzes durchgeführt, bei dem alle bilanzierten sowie nicht bilanzierten Vermögenswerte der INVESTUNITY mit ihren jeweiligen Verkehrswerten in Ansatz gebracht werden und etwaige Schulden abgezogen werden.

35.

Da die INVESTUNITY keine operativen Tätigkeiten durchführt, haben wir als Schätzer für den Net Asset Value zunächst das bilanzielle Eigenkapital gemäß vorläufiger Bilanz zum 10. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 521 bzw. EUR 1,09 je Aktie in Ansatz gebracht. Grundsätzlich wären von diesem Wertansatz der Barwert künftiger wiederkehrender Aufwendungen (bspw. Prüfungskosten, Gehälter, etc.) in Abzug zu bringen. Somit stellt der Ansatz auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals aus unserer Sicht eine Obergrenze für den Net Asset Value dar.

36.

Obwohl der Börsenkurs nach unserer Einschätzung nicht für eine Ermittlung des Verkehrswertes geeignet ist und die Obergrenze des Net Asset Value unterhalb des Börsenkurses liegt, haben wir im Folgenden (als konservativen Bewertungsansatz im Sinne des Minderheitenschutzes) das indikative Austauschverhältnis auf Basis des durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 3 Monate vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme in Höhe von EUR 1,48 herangezogen

37.

Bezogen auf den Bewertungsstichtag am 22. Januar 2021 ergibt sich für die INVESTUNITY ein indikativer Unternehmenswert in Höhe von MEUR 0,7. Die Bewertung der INVESTUNITY basiert auf dem mengengewichteten 3-Monats Durchschnittskurs der Aktie in Höhe von EUR 1,48.

38.

Zum 22. Januar 2021 ergibt sich auf Basis des Ertragswertverfahrens für die KlickOwn iFunded Gruppe eine indikative Wertuntergrenze von MEUR 17,8. Dies entspricht einem indikativen Wert je Aktie von mindestens EUR 2,68.

39.

Daraus ergibt sich, dass auf die neu auszugebenden 6,7 Mio. Aktien der INVESTUNITY mindestens ein indikativer Wert von EUR 2,68 je Aktie geleistet wird. Dieser liegt über dem indikativen Wert einer bestehenden Aktie der INVESTUNITY von EUR 1,48.

40.

Wir weisen darauf hin, dass sich diese indikative Unternehmensbewertung und die dafür durchgeführten Untersuchungen in ihrem Umfang und ihren Zielen wesentlich von einer vollumfänglichen Unternehmensbewertung nach IDW S1, einer Fairness Opinion nach IDW S8, einer Sachkapitalerhöhungsprüfung, einer Werthaltigkeitsbescheinigung, einer Jahresabschlussprüfung, einer Due Diligence, oder ähnlichen Tätigkeiten unterscheidet.

41.

Dieser Bericht dient ausschließlich der Information des Vorstands der INVESTUNITY im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung. Sie ersetzt keine eigenständige Würdigung der Sachkapitalerhöhung durch die Organe der INVESTUNITY und stellt auch keine Empfehlung zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung für die Organe der INVESTUNITY dar. Darüber hinaus umfasst sie keine Beurteilung, ob die Sachkapitalerhöhung etwaigen rechtlichen Anforderungen entspricht.

 

Berlin, den 29. Dezember 2020

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

 

Jan Henning Storbeck
Partner
Wirtschaftsprüfer
Stefan Mattner
Associate Partner
Wirtschaftsprüfer

 

3.

BESCHREIBUNG DER KLICKOWN IFUNDED GRUPPE

3.1

Rechtliche Grundlagen und Bewertungsanlass

42.

Zum 17.12.2020 besteht der Gesellschafterkreis der KlickOwn AG aus der PanTerra Capital GmbH (20,4% der Anteile), der Palmaille Invest AG (22,3% der Anteile), der ZSQ Invest Ltd. (15,1% der Anteile) sowie 42,2% der Anteile im Streubesitz.

43.

Zum 17.12.2020 besteht der Gesellschafterkreis der iEstate GmbH aus der Privatperson Michael Stephan (25,14% der Anteile), der 32nd Floor GmbH (26,84% der Anteile), der Ceathor Venture Fund IV (17,17% der Anteile), der EVAN Group plc (19,37% der Anteile) sowie sonstigen Gesellschaftern (11,48% der Anteile).

44.

Die KlickOwn AG und die iEstate GmbH sind zwei alleinstehende und unabhängige Gesellschaften mit unterschiedlichem Gesellschafterkreis. Sie sind jeweils Anbieter einer Plattform zur Investition in Immobilien.

45.

Die INVESTUNITY AG ist eine Beteiligungsgesellschaft mit bestehendem Aktiendepot und ist nicht operativ tätig. Sie ist Tochtergesellschaft der Deutsche Balaton AG, die 65% ihrer Anteile hält.

46.

Die Deutsche Balaton AG fungiert als Beteiligungsgesellschaft.

47.

Die Parteien wollen die KlickOwn AG und die iEstate GmbH in die INVESTUNITY AG im Wege einer Kapitalerhöhung einbringen. Die einzelnen Schritte der Kapitalerhöhung sind auf den nachfolgenden Seiten erläutert.

48.

Wesentlich für nachfolgende indikative Unternehmensbewertung ist das Bewertungsobjekt:

Aufgrund des vergleichbaren Geschäftsmodells der KlickOwn AG (nachfolgend „KlickOwn“) und iEstate GmbH (nachfolgend „iFunded“), jedoch der unterschiedlichen konkreten und technischen Ausgestaltung wollen beide Unternehmen zukünftig gemeinsam operieren.

Der Unternehmensverbund (nachfolgend „KlickOwn iFunded Gruppe“) soll Synergieeffekte durch die komplementären Angebote der Gesellschaften (Eigen- und Fremdfinanzierungscharakter) bei der Akquisition von Investoren realisieren.

Unter dieser Prämisse wurde auch für die KlickOwn iFunded Gruppe der nachfolgend dargestellte Business Plan gemeinsam aufgestellt und als Grundlage für dies indikative Unternehmensbewertung herangezogen.

49.

Das Bewertungsobjekt, das Gegenstand der Kapitalerhöhung ist, umfasst somit die KlickOwn iFunded Gruppe für die ein gemeinsamer Business Plan erstellt wurde.

50.

Die geplanten Strukturmaßnahmen bestehen aus der Sachkapitalerhöhung der INVESTUNITY AG sowie einer Barkapitalerhöhung.

51.

Die Deutsche Balaton AG beabsichtigt das Grundkapital der INVESTUNITY gegen Sacheinlage der Anteile der KlickOwn AG und iEstate GmbH zu erhöhen.

52.

Im Rahmen der Einbringung der beiden Gesellschaften in die INVESTUNITY AG sollen 6.667.000 neuer Aktien zu einem Stückpreis von je EUR 1,00 an die bisherigen Gesellschafter ausgegeben werden.

53.

Lock-up: Die Altaktionäre der KlickOwn AG und die Altgesellschafter der iEstate GmbH verpflichten sich in Bezug auf die neuen Aktien zur Einhaltung einer Haltefrist von 6 Monaten gerechnet ab der Eintragung der Sachkapitalerhöhung.

54.

Der Vorstand der INVESTUNITY hat zu beurteilen, ob der Ausgabebetrag der neuen Aktien im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung nicht unangemessen niedrig ist bzw. ob ein angemessenes Austauschverhältnis vorliegt. Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende indikative Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben und erstellt.

55.

Parallel zur Sachkapitalerhöhung findet bei der INVESTUNITY AG eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage statt mit Bezugsrecht zu den Aktionären.

56.

Die Barkapitalerhöhung erfolgt im Bezugsverhältnis fünf Alte Aktien geben drei Neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 2,25 je Aktie.

57.

Zur Beurteilung der Angemessenheit des Austauschverhältnisses wurde weiterhin die INVESTUNITY als Bewertungsobjekt definiert. Aufgrund Ihrer Tätigkeit als reine Beteiligungsgesellschaft wurde der indikative Wert der Gesellschaft anhand des Börsenkurses abgeleitet und durch das Net Asset Value-Verfahren validiert.

3.2

Wirtschaftliche Grundlagen

58.

Gemeinsam und als einer der ersten Anbieter in Deutschland, ermöglichen KlickOwn und iFunded privaten Investoren den flexiblen Handel von Anteilen an Immobilien. Die Kombination aus Crowdinvesting in Immobilien und einem entsprechendem Handel der Schuldverschreibungen und Equity Token stellt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal der zukünftigen Unternehmensgruppe dar.

59.

Die KlickOwn AG wurde im Juni 2019 in Hamburg gegründet und erwirtschaftete im verkürzten Geschäftsjahr von Juli bis Dezember 2019 einen Umsatz von TEUR 118.

60.

KlickOwn ist ein Anbieter von digitalem Crowdinvesting in Immobilien. Ziel ist es, privaten Investoren den Zugang und die Investition in Immobilien zu erleichtern und auch mit geringen Beträgen (Mindesteinlage EUR 10) investieren zu können. Der Investor kann mit der Investition entsprechende regelmäßige Renditen generieren. Darüber hinaus wird Projektentwicklern und Immobilienbesitzern Zugang zu einer neuen Investorengruppe ermöglicht.

61.

KlickOwn stellt eine Vermittlungsplattform zwischen Investor und Projektentwickler/​Immobilienbesitzer zur Verfügung, die auf „Security Token Offerings (STOs)“ und der Blockchain-Technologie „Stellar“. basiert.

62.

Das Volumen des Immobilienprojekts wird durch KlickOwn, basierend auf der Blockchain-Technologie als Trägerplattform, in „Token“ konvertiert, die eine digitale Schuldverschreibung abbilden. Ihnen steht ein fixer Eurobetrag gegenüber

63.

Anschließend wird das Projekt auf der Plattform gelistet, sodass Investoren in diese Immobilie investieren können. Mit Hilfe der angewandten Technologielösung wird dem Investor ein flexibler Handel mit den erworbenen Token auf der Plattform ermöglicht.

64.

Umsatz generiert KlickOwn mit Hilfe der Plattform über Listing, Platzierungs-, Performance und White Label Fees.

65.

Listing Fee: Auf das angestrebte Platzierungsvolumen wird eine Gebühr von 1% erhoben, die direkt fällig wird.

66.

Platzierungsgebühr: Nach erfolgreichem Funding wird auf den vermittelten Umsatz eine Gebühr von 5-6% erhoben.

67.

White Label Fee: Die Technologie wird Dritten für die Zahlung einer Lizenzgebühr Dritten zugänglich gemacht.

68.

iFunded ist eine eingetragene Marke der iEstate GmbH. Die iEstate GmbH wurde im Jahr 2015 in Berlin gegründet und erzielte in 2019 ein EBITDA von TEUR -1.253 bei einem Umsatz von TEUR 161. Seit 2015 wurden 18 Projekte erfolgreich „gefunded“. Die iFunded besteht aktuell aus 1 Managing Director und 3 Mitarbeitern.

69.

iFunded ist im Gegensatz zu KlickOwn ein Anbieter einer Crowdfunding Plattform für Immobilien. Diese Plattform setzt dabei auf dem Ethereum Blockchain network auf. iFunded ermöglicht es dadurch privaten Investoren mit geringen Beträgen direkten Zugriff auf die Anlageklasse Immobilien zu haben.

70.

Insgesamt ist das Geschäftsmodell von iFunded und KlickOwn vergleichbar. Beide dienen als Vermittlerplattform und generieren ihren Umsatz über Gebühren die auf das platzierte Projektvolumen erhoben werden.

71.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gesellschaften besteht in der Logik des Investitionsmodell. Während über KlickOwn Schuldverschreibungen mit Eigenkapital Charakter vermittelt werden, werden über iFunded Nachrangdarlehen oder sog. Grundbuchbesichertes Fronting vermittelt.

72.

Darüber hinaus können die bei iFunded erworbenen Anteile nicht auf der Plattform gehandelt werden, sodass eine getätigte Investition über die gesamte Projektlaufzeit gebunden ist. Bei KlickOwn hingegen, können Anteile/​Schuldscheine auf der Plattform unter den Investoren gehandelt werden.

73.

Die iFunded Plattform unterscheidet sich zum Wettbewerb insbesondere darin, dass Investitionen/​Zahlungen mit Kryptowährungen wie Bitcoin getätigt werden können. Die Fees der iFunded sind vor diesem Hintergrund auch über den Gebühren der klickOwn.

74.

Vor dem Hintergrund des vergleichbaren Geschäftsmodells, jedoch unterschiedlichen Ausgestaltung wollen beide Unternehmen zukünftig gemeinsam operieren, um Synergieeffekte durch Ihre komplementären Angebote (Eigen- und Fremdfinanzierungscharakter) bei der Akquisition von Investoren zu realisieren.

75.

Unter dieser Prämisse wurde der nachfolgend dargestellte Business Plan auch gemeinsam aufgestellt und als Grundlage für das zukünftige Wachstum gesehen.

76.

Die Technologie der Crowdinvesting Plattform der KlickOwn basiert auf der Nutzung der Stellar Lumen Blockchain Technologie zum Transferieren von Geld sowie der Technologielösung „Security Token Offerings (STOs)“ zur Transformation von Immobilien-Investments in digitale Wertpapiere.

77.

Für jedes Immobilienprojekt wird ein „security token“ herausgegeben, der von Investoren erworben werden kann. Die „Security Token“ werden auf Krypto-Assets wie bspw. Stellar, die als Trägerplattformen dienen, installiert und bilden so rechtlich anerkannte Kapitalmarktprodukte, vergleichbar mit bspw. Inhaberschuldverschreibungen oder Eigenkapitalbeteiligungen.

78.

Durch die Kombination der beiden Technologien bietet KlickOwn eine einzigartige Technologielösung. Alleinstellungsmerkmal ist das beliebige Transferieren von Anteilen über die KlickOwn Plattform und die damit einhergehende Fungibilität der Token. In dieser Form des Immobilien-Crowdinvestings ist KlickOwn ein sog. First-Mover.

79.

Die Technologie dient als Treiber zur Steigerung der Anzahl und Bindung von bestehenden Investoren, wodurch indirekt eine höhere Anzahl an Projektentwicklern/​Immobiliengesellschaften Finanzierungen über diese Plattform erzielt und somit Platzierungsgebühren und Listing fees Umsätze generiert werden.

80.

Neben Platzierungsgebühren und Listing fees, wird durch Lizenzierung der Technologie direkt über sog. „White Label fees“ Umsatz erwartet.

81.

Auf dem Markt existieren Wettbewerber mit ähnlichen Geschäftsmodellen wie Crowdinvesting und andere Formen der Anlage in Immobilien.

82.

Plattformen zum Handel von Aktien oder Kryptowährungen sind ebenfalls bereits am Markt verfügbar.

83.

Die Kombination von Crowdinvesting und Immobilien sowie der entsprechenden Handel von Anteilen ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, das auskunftsgemäß aktuell konkurrenzlos ist.

3.3

Markt und Wettbewerb

84.

Crowdinvesting ermöglicht es einer Vielzahl von Menschen diverse Projekte finanziell zu unterstützen. Die Nutzung der Blockchain-Technologie und digitaler Plattformen in diesem Zusammenhang ist neu und nicht weit verbreitet, speziell in Hinsicht auf die Finanzierung von Immobilien. Der Markt für Blockchain basiertes Crowdfunding bietet daher signifikante Chancen für exponentielles Wachstum.

85.

Identifizierte Wettberwerber sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt

Tabelle 1: Wettbewerber

Unternehmen Land
(gegründet)
Kurzbeschreibung
Exporo
Investment GmbH
Deutschalnd
(2014)
Crowdfunding-Plattform für Immobilien
Nutzt Blockchain-Technologie Handel mit den tokenized Immobilien möglich
FINEXITY AG Deutschland
(2018)
Digitale Plattform für Sachwertinvestitionen (Immo. Kunst, Autos)
Blockchain basiert
Bietet Handelsplatz an
CROWDLITOKEN AG Schweiz
(2018)
Investition in Immobilien mit Hilfe von Blockchain-Technologie
Bietet Handelsplatz an
Harbor Inc. USA
(2017)
Investition in Sachwerte mit Hilfe von Blockchain-Technologie
Bietet Handelsplatz an
Blockimmo
(Token Factory
Switzerand Ltd.)
Schweiz
(2018)
Investition in Immobilien mit Hilfe von Blockchain-Technologie
Bietet Handelsplatz an
86.

Die KlickOwn iFunded Gruppe plant zukünftig angebotene Investitionsobjekte digital zu verbriefen. Die Investoren erhalten im Austausch für ihre zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sogenannte Token.

87.

Token – als virtuelle Währung – können in nebenstehend dargestellte Gruppen unterschieden werden.

88.

Im Falle der KlickOwn iFunded Gruppe werden Security Token gehandelt.

89.

Grundsätzlich fällt das Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung unter die Aufsicht der BaFin. Auch die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Token fällt in diese Kategorie.

90.

Gemäß §1 Abs. 11 Kreditwesengesetz sind Kryptowerte eine digitale Darstellung eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlicher Stelle emittiert wurde. Weiter heißt es, dass diese aufgrund einer Vereinbarung als Zahlungsmittel akzeptiert oder Anlagezwecken dienen und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.

91.

Grundsätzlich sind Security Token nach bestehender Rechtslage daher keine Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes. Sofern die Security Token jedoch handelbar, übertragbar und mit wertpapierähnlichen Rechten ausgestattet sind, können diese Wertpapiere im Sinne der EU-Prospektverordnung entsprechen sowie den wertpapierprospektrechtlichen Regelungen unterliegen.

92.

Insbesondere mit Blick auf die zu bewertenden Gesellschaften ist festzuhalten, dass nach §3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz Verpflichtungen zur Veröffentlichung eines Prospekts aufgehoben sind, wenn der Gesamtgegenwert der Wertpapiere nicht mehr als MEUR 8, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beträgt.

93.

Anzumerken ist, dass die Gesetzgebung für diese Branche noch sehr jung ist und sich fortlaufend ändert und weiterentwickelt. Weitere Gesetzesfortschreibungen für 2021 sind noch nicht absehbar.

4.

HISTORISCHE ERTRAGS- UND VERMÖGENSLAGE

4.1

Ertrags- und Vermögenslage der iFunded

94.

Die iFunded befindet sich als junges Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Vor diesem Hintergrund fallen bei einem Aufbau des Geschäftsmodells zunächst Anfangsverluste an, die sich in der historischen Ertragslage widerspiegeln. So erwirtschaftete die Gesellschaft in GJ 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -912, der sich im Folgejahr um weitere TEUR 384 auf TEUR -1.296 erhöhte.

Tabelle 2: iFunded – Bilanz

Dez 18 Dez 19
in TEUR Ist Ist
Anlagevermögen 206 289
Immaterielle Vermögensgegenstände 146 231
Sachanlagen 10 8
Finanzanlagen 50 50
Umlaufvermögen 1.436 664
Vorräte 1 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 72 92
     Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 44
     Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis      besteht 0 3
     Sonstige Vermögensgegenstände 50 45
Kassenbestand, Guthaben bei KI und Schecks 1.363 572
Summe Aktiva 1.642 952
Eigenkapital 1.484 810
Rückstellungen 53 53
Verbindlichkeiten 105 90
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71 70
Sonstige Verbindlichkeiten 33 20
Summe Passiva 1.642 952

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

95.

Die obenstehende Tabelle zeigt die Vermögenslage der iFunded für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 zum Stichtag des 31. Dezembers.

96.

Die Bilanzsumme verkürzte sinkt um TEUR 689 (-42%) von Dezember 2018 auf Dezember 2019, insbesondere durch Abgänge aus dem Kassenbestand i.H.v. TEUR 790.

97.

Die Eigenkapitalquote sank in 2019 um 5%-Punkte auf 85%. Dies ist jedoch typisch für junge Unternehmen, die sich in der Wachstumsphase befinden.

Tabelle 3: iFunded – Gewinn- und Verlustrechnug

GJ18 GJ19
in TEUR Ist Ist
Umsatzerlöse 199 161
Gesamtleistung 199 161
Materialaufwand -51 -29
Rohertrag 148 132
Sonstige betrieblich Erträge 9 31
Personalaufwand -619 -904
Sonstige betriebliche Aufwendungen -404 -512
EBITDA -866 -1.253
Abschreibungen -42 -43
EBIT -909 -1.296
Finanzergebnis -3 0
EBT -912 -1.296
Jahresergebnis -912 -1.296
In % der Gesamtleistung
Rohmarge 74% 82%
Sonstige betriebliche Erträge 4% 19%
Personalaufwand -310% -560%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -202% -317%
EBITDA -434% -776%

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

98.

Die obenstehende Tabelle zeigt die Ertragslage der iFunded für das GJ 18 und GJ 19. Die Zahlen basieren auf dem Jahresabschluss der iFunded.

99.

Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Gesamtleistung TEUR 199.

100.

Der Materialaufwand setzt sich fast zu 100% aus Aufwendungen für bezogene Leistungen zusammen. Der Personalaufwand ist getrieben durch 12 Developer und stellt in beiden Geschäftsjahren mit Abstand den größten Kostenblock dar.

101.

Die negative EBITDA Entwicklung ist insbesondere dem Aufbau von Kapazitäten als Grundlage für zukünftiges Wachstum geschuldet.

4.2

Ertrags- und Vermögenslage der KlickOwn

102.

Die KlickOwn befindet sich, wie die iFunded, als junges Unternehmen in der frühen Wachstumsphase, somit fallen auch bei dieser Gesellschaft zunächst Anfangsverluste an. Es ist festzuhalten, dass die vergangenen finanzwirtschaftlichen Ergebnisse der KlickOwn nicht aussagekräftig für eine Interpretation und Analyse des möglichen Wachstums sind.

Tabelle 4: KlickOwn – Bilanz

Dez 19
in TEUR Ist
Anlagevermögen 57
Immaterielle Vermögensgegenstände 57
Umlaufvermögen 222
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 145
     Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 140
     Sonstige Vermögensgegenstände 4
Kassenbestand, Guthaben bei KI und Schecks 78
Summe Aktiva 279
Eigenkapital 38
Rückstellungen 68
Verbindlichkeiten 173
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 151
Sonstige Verbindlichkeiten 2
Summe Passiva 279

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

103.

Die obenstehende Tabelle zeigt die Vermögenslage der iFunded zum 31. Dezember 2019. Es war das erste Geschäftsjahr der KlickOwn und ist somit ein Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 12.02.2019 bis zum 31.12.2019.

104.

Im Rumpfgeschäftsjahr wurde ein Vertrag über TEUR 100 zur Entwicklung der Technologie/​Plattform mit Dritten geschlossen. Zum Dezember 2019 werden Anzahlungen i.H.v. TEUR 50 als immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert.

105.

Forderungen i.H.v. TEUR 140 bestehen gegenüber einem Kunden.

106.

Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus der Inanspruchnahme von mittelfristigen Darlehen (TEUR 150) aus der Rahmenkreditvereinbarungen mit den wesentlichen Aktionären (TEUR 300).

Tabelle 5: KlickOwn AG – Gewinn- und Verlustrechnung

2019 YTD 2020
in TEUR Ist Sepember
Umsatzerlöse 118 109
Gesamtleistung 118 109
Materialaufwand -10 -21
Rohertrag 108 88
Sonstige betriebliche Erträge 0 0
Personalaufwand -49 -66
Sonstige betriebliche Aufwendungen -68 -96
EBITDA -10 -73
Abschreibungen -0 -1
EBIT -10 -74
Finanzergebnis -1 13
EBT -12 -61
Jahresüberschuss -12 -61
In % der Gesamtleistung:
Rohmarge 91% 81%
Sonstige betriebliche Erträge 0% 0%
Personalaufwand 42% 60%
Sonstige betriebliche Aufwendungen 58% 87%
EBITDA -8% -67%

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

107.

Die obenstehende Tabelle zeigt die Ertragslage der KlickOwn AG. Der dargestellte Zeitraum für das Jahr 2019 ist der 16. Juli bis zum 31. Dezember. Für das Jahr 2020 wird der Zeitraum vom Januar bis einschließlich September dargestellt.

108.

Im Jahr 2019 betrug der Jahresfehlbetrag TEUR -12. Kosten neben Personalaufwand betreffen Gründung und Aufbau der Gesellschaft.

109.

Im bisherigen Jahr 2020 stieg der Fehlbetrag auf TEUR -61. Der Anstieg des Fehlbetrages ist im Wesentlichen auf Investitionen in das Geschäftsmodell zurückzuführen.

5.

UNTERNEHMENSPLANUNG

5.1

Zusammenwirken der beiden Gesellschaften

110.

Mit der Bündelung beider Gesellschaften in einer Muttergesellschaft verschmelzen sowohl Technologie als auch Ressourcen miteinander. Die verschiedenen Anlageformern werden auf einer Plattform zusammengefasst und bieten dem Investor mehr Möglichkeiten. Kundenstämme werden zusammengeführt und gemeinsame Marketingmaßnahmen gestaltet. Vor diesem Hintergrund wurde der nachfolgende Business Plan bereits gemeinsam erstellt und keine Unterscheidung zwischen den Gesellschaften vorgenommen.

5.2

Zukünftige Ertragslage

111.

Die KlickOwn iFunded Gruppe plant einen Umsatzanstieg um MEUR 20 von FY21 bis FY25 und ein positives EBITDA ab FY22. Der überwiegende Umsatz wird über die Placement Fee erzielt (MEUR 21). Direct Sales & Marketing Costs stellen den wesentlichen Kostenblock dar und steigen von MEUR 0,4 in FY21 bis auf MEUR 18 in FY25.

Tabelle 6: KlickOwn iFunded Gruppe – Entwicklung Ertragslage

FY21 FY22 FY23 FY24 FY25
in TEUR Plan Plan Plan Plan Plan
Placement /​ Marketing Fee 525 4.765 10.254 15.091 20.681
Listing fee 105 953 2.051 3.018 4.136
White Label Fees 120 600 1.200 1.200 2.400
Revenues 750 6.319 13.505 19.310 27.217
Direct Sales & Marketing Costs -412 -2.630 -6.190 -10.008 -17.663
Gross Profit 338 3.689 7.314 9.302 9.555
Personnel Expenses -638 -1.040 -1.723 -1.923 -2.071
Other operating Expenses -357 -973 -1.500 -1.396 -1.560
EBITDA -658 1.676 4.091 5.983 5.924
Key Performance Indicator
Sales groth YoY n/​a 808% 115% 47% 37%
Gross Profit margin [in % of Revenue] 45% 58% 54% 48% 35%
Personnel Expenses [in % of Revenue] -85% -16% -13% -10% -8%
Other operating Expenses [in % of Revenue] -48% -15% -11% -7% -6%
EBITDA margin n/​a 27% 30% 31% 22%
Ø FTE 8 14 28 31 35

Source: Management information; Rödl & Partner Analysis

112.

Das Umsatzwachstum wird aus der Anzahl der aktiven Investoren und der durchschnittlichen Investitionshöhe pro Projekt abgeleitet. Dem liegt eine Planung aktiver Investoren zugrunde. Eine detaillierte Analyse der Investorenentwicklung und der entsprechenden Umsatzerlöse findet sich auf der folgenden Seite.

113.

Die „Direct Sales & Marketing Costs“ setzen sich aus Paid Marketing und Provisionen zusammen.

114.

Paid Marketing: Neue Investoren sollen über Marketingmaßnahmen und Kanäle wie bspw. Google akquiriert werden. Das Marketingbudget leitet sich dabei als Abschlag zwischen 5% bis 15% aus dem Cash Flow (cash in Hands) ab.

115.

Provisionen: Umsätze werden z.T. über Partner und Affiliates generiert. Hierfür werden entsprechend 40% des Umsatzes in Form von Provisionen gezahlt.

116.

Im Zeitraum von FY21 bis FY25 zeigt sich ein kontinuierliches Wachstum der Rohmarge. Diese ist jedoch aufgrund der kurzen Historie beider Gesellschaften mit Unsicherheit behaftet Treiber dieser Entwicklung ist insbesondere das hohe Umsatzwachstum sowie dem Skaleneffekte auf Kostenseite gegenüberstehen.

117.

Der moderate Anstieg der Mitarbeiterzahl von durchschnittlich 8 in FY21 auf 35 in FY25 führt dazu, dass die Personalkosten unterproportional steigen und sich somit zuvor benannte Skaleneffekte realisieren lassen.

118.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ab FY22 maßgeblich durch projektabhängige „legal costs based on placement“ getrieben. So fallen für das Listing eines Projekts auf der Plattform Kosten zur Erstellung eines Wertpapier- oder Vermögensinformationsblatt an (ca TEUR 5 pro Projekt), die sich entsprechend mit der steigenden Anzahl an gelisteten Projekten entwickeln. Weiterhin wird mit Aufwendungen für die Weiterentwicklung sowie Maintenance der Plattform gerechnet.

119.

Die übrigen betriebliche Aufwendungen beinhalten Miet-, Reise-, Beratungs-, Versicherungs-, und Equipmentkosten.

120.

Das Transaktionsvolumen, das in Token umgewandelt wurde ist Basis für den Umsatz. Es setzt sich aus der Anzahl aktiver Investoren (FY21 sowie deren durchschnittlichem Investitionsvolumen (TEUR 2 über den gesamten Planungszeitraum) zusammen. Investoren werden durch Markenstrahlung, Marketingmaßnahmen und der Übernahme von Konkurrenten gewonnen.

Tabelle 7: KlickOwn iFunded Gruppe – Entwicklung Investoren & Platzierungsvolumen

FY21 FY22 FY23 FY24 FY25
in TEUR Plan Plan Plan Plan Plan
Avg. tokenized volume per transaction 750 1.500 1.875 3.750 3.750
Transaction Volume – tokenized 10.500 95.310 205.076 301.828 413.625
Number of pot. Investors 29.051 82.888 140.811 160.994 209.062
     … thereof new Investors (organic) 302 342 422 440 457
     … thereofnew Investors (paid) 400 857 3.171 6.910 19.339
     … thereof Investors from Acquisition 5.000 20.000
Active Investors 12.145 47.655 102.538 150.914 206.812
Basis Annahmen
Avg. Funds invested per Investor 2.000€ 2.000€ 2.000€ 2.000€ 2.000€
Active investors rate 25% 31% 31% 38% 38%
Re-investment rate 60% 64% 66% 68% 68%

Source: Management information; Rödl & Partner Analysis

121.

Die vom Management zur Verfügung gestellte Umsatzplanung erfolgt auf Quartalsebene. Basis für die Fortentwicklung des Geschäfts stellt das kommende Geschäftsjahr FY21 dar.

122.

Die Basis der erzielten Umsätze stellt das Volumen der platzierten Projekte (Transaction Volume – tokenized) dar. 2021 wird von einem Platzierungsvolumen in Höhe von MEUR 10,5 ausgegangen.

123.

In den Folgejahren (FY22 bis FY25) wird das Volumen der platzierten Projekte aus der Anzahl der aktiven Investoren und dem durchschnittlichen Investitionsvolumen pro Investor abgeleitet (Ø Investment pro Investor * Anzahl aktive Investoren)

124.

Als durchschnittliches Investment pro Investor werden über den gesamten Planungszeitraum TEUR 2 angenommen. Es ist zu trennen zwischen potenziellen Investoren und aktiven Investoren, deren Anzahl sich aus den potenziellen Investoren ableitet. Per Dezember 2020 verfügt die Gesellschaft über 7.000 potenzielle Investoren. Darauf aufbauend wird die Anzahl in den Folgejahren quartalsweise berechnet.

125.

Neue Investoren „Organic“ sind Investoren, die durch die Markenbildung, ohne Aufwendung von Marketing-Budget auf die Plattform aufmerksam werden. Es wir mit einem Wachstum von ca. 1% der „Organic“ Investoren aus dem vorherigen Quartal gerechnet. In Q1 2022 und Q1 2023 wird mit einer kurzzeitigen Wachstumsrate von 10% bzw. 20% gerechnet.

126.

Bei neuen Investoren „Paid“ handelt es sich um Investoren, die durch gezielte Marketingmaßnahmen angesprochen werden. Die Anzahl der „Paid“ Investoren leitet sich dabei aus den Marketingkosten ab unter der Annahme, dass die Akquise eines Investors ca. EUR 400 kostet.

127.

Für Q4 2021 ist die Akquise eines Unternehmens geplant, das über ca. 25.000 potenzielle Investoren verfügt. Die Überleitung der potenziellen Investoren auf die KlickOwn iFunded Gruppe wird mit je 5.000 auf die folgenden fünf Quartal (Q4 FY21 bis Q4 FY22) aufgeteilt.

128.

Der Umsatz leitet sich aus dem platzierten Projektvolumen ab und basiert auf zwei volumenabhängigen Fees. Das Listing Fee wird i.H.v. 1% auf das geplante Platzierungsvolumen erhoben, das Placement Fee wird i.H.v. 5% auf den vermittelten Umsatz/​Funding berechnet. Als dritter Umsatzstrom wird Dritten eine Lizenzgebühr (White Label Fee) zur Nutzung der Technologie in Rechnung gestellt.

Tabelle 8: KlickOwn iFunded Gruppe – Umsatzentwicklung

FY21 FY22 FY23 FY24 FY25
in TEUR Plan Plan Plan Plan Plan
Transaction Volume – tokenized 10.500 95.310 205.076 301.828 413.625
Listing fee 105 953 2.051 3.018 4.136
Placement /​ Marketing Fee 525 4.765 10.254 15.091 20.681
White Label Fees 120 600 1.200 1.200 2.400
Total Revenue 750 6.319 13.505 19.310 27.217
Basis Annahmen
Placement Fee – avg. 5% 5% 5% 5% 5%
Listing fee 1% 1% 1% 1% 1%

Source: Management information; Rödl & Partner Analysis

129.

Die Anzahl aktiver Investoren leitet sich aus der Anzahl aktivierter potenzieller Investoren sowie Re-Investoren ab.

130.

Aktivierte potenzielle Investoren: Es wird davon ausgegangen, dass 25% der aktuell 7.000 potenziellen Investoren aktiv sind und investieren (in FY25: 38%). Diese Annahme wird für die Zukunft fortgeschrieben.

131.

Re-Investoren: Es wird angenommen, dass zwischen 60% (FY21) bis 68% (FY25) der aktiven Investoren aus dem vorherigen Quartal reinvestieren.

132.

Über das „Transaction Volume – tokenized“ generiert KlickOwn iFunded Gruppe den Umsatz über verschiedene Fees. Dementsprechend ist die geplante Umsatzentwicklung an die Entwicklung des Platzierungsvolumens gebunden.

133.

Listing Fee: Dabei handelt es sich um eine Gebühr i.H.v. 1%, die sich auf das angestrebte Platzierungsvolumen bezieht. Sie wird unabhängig vom Erfolg des Fundings auf das geplante Platzierungsvolumen (Transaction Volume – tokenized) berechnet.

134.

Placement Fee: Das Placement Fee bezieht sich auf den vermittelten Umsatz bzw. das erreichte Funding des Projekts. Es wird mit 5% auf das „Transaction Volume – tokenized“ angerechnet, da im Business Plan davon ausgegangen wird, dass das geplante Platzierungsvolumen beim Funding auch erreicht wird.

135.

White Label Fee: Im Rahmen der Technologieführerschaft wird angestrebt, dass die Technologie Dritten zugänglich gemacht wird. Hierfür wird den Nutzern eine entsprechende Lizenzgebühr berechnet. Im Geschäftsjahr 2021 wird davon ausgegangen, dass ca. 1-2 Kunden mit der Technologie bedient werden können. Diese Annahme basiert auf konkreten Anfragen, die jedoch vertraglich noch nicht abgeschlossen sind. Weiterhin verfügt iFunded über eine selbst entwickelte token Plattform die ebenfalls lizenziert werden kann.

5.3

Zukünftige Vermögenslage

136.

Die zukünftige Vermögenslage der KlickOwn iFunded Gruppe ist im Wesentlichen durch eine Kapitalerhöhung in Höhe von MEUR 5 geprägt durch die eine Beteiligung an einer weiteren Immobiliengesellschaft in Höhe von MEUR 4 finanziert werden soll.

137.

In den immateriellen Vermögenswerten bilanziert die KlickOwn iFunded Gruppe aktuell eine Anzahlung auf die Technologie, die für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Die Technologie wird aktuell von einem externen Anbieter entwickelt wird. Es ist geplant, dass die Technologie in 2021 fertig gestellt wird und entsprechend in den immateriellen Vermögenswerten bilanziert werden kann. In der Planung der Vermögenslage wurde dies entsprechend berücksichtigt. Ansonsten sind keine wesentlichen Veränderungen bzw. Investitionen in den immateriellen Vermögenswerten vorgesehen.

138.

Im Jahr 2021 geht die Gruppe von einer Beteiligung an einer weiteren Immobiliengesellschaft in Höhe von MEUR 4 aus. Entsprechend steigen die Finanzanlagen in 2021 und werden anschließend über den Planungshorizont konstant fortgeschrieben. Die Gruppe erwartet sich durch die Akquisition ein Kundenpotenzial von ca. 25.000 möglichen Investoren.

139.

Durch die geringe Anlagenintensität des Geschäftsbetriebs werden die Sachanlagen auch in Zukunft eine untergeordnete Rolle in der Vermögenslage der KlickOwn iFunded Gruppe spielen. Entsprechend enthält die Unternehmensplanung keine wesentlichen Investitionen.

140.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Basis der Forderungslaufzeiten konstant fortentwickelt, welche anhand der typisierten Dauer für die Fondsauflage sowie einem entsprechendem Zahlungsziel der Fondgesellschaft abgeleitet wurden. Aufgrund der steigenden Umsatzerlöse, steigen die Forderungen im Planungszeitraum entsprechend an.

141.

Bewertungstechnisch wird zum Ende des Planungshorizonts eine Vollausschüttung der Jahresüberschüsse unterstellt. Dadurch reduziert sich der Kassenbestand auf ein konstantes Niveau zur Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs.

142.

Die Finanzierung der beschriebenen Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft ist aus Eigenmitteln geplant, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von MEUR 5 der Gruppe 2021 zugeführt werden sollen. Weitere außerordentliche Veränderungen im Eigenkapital sind im Planungszeitraum nicht vorgesehen.

143.

Zu Beginn des Planungszeitraums wird eine Thesaurierung der Verluste unterstellt, die durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert werden müssen. Zum Ende des Planungszeitraums zeigt sich eine vollständig eigenständige Finanzierung des Geschäftsbetriebs bei bewertungstechnisch unterstellter Vollausschüttung.

144.

Rückstellungen wurden auf dem Niveau von 2019 konstant fortgeschrieben.

145.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden auf Basis der gewöhnlichen Zahlungsziele der KlickOwn iFunded Gruppe fortentwickelt. Der entsprechende Wert wurde über den Planungszeitraum konstant gehalten. Die Verbindlichkeiten steigen im Planungszeitraum aufgrund der steigenden Umsatzerlöse an.

6.

INDIKATIVE UNTERNEHMENSBEWERTUNG DER KLICKOWN IFUNDED GRUPPE

6.1

Allgemeine Bewertungsgrundsätze und Methoden

146.

Die indikative Unternehmensbewertung der KlickOwn iFunded Gruppe wurde in Einklang mit den grundsätzlichen Vorgaben des IDW S1 durchgeführt. Dabei wurde ein objektivierter Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens mittels Ertragswertverfahren abgeleitet. Eine Analyse der materiellen/​externen Plausibilität der Planung gem. IDW PH 2/​2017 wurde auftragsgemäß nicht durchgeführt.

147.

Die im Folgenden beschriebenen Bewertungsgrundsätze und -methoden zur Ermittlung des Unternehmenswerts, denen auch die hier dargestellte Bewertung folgt, gelten heute in Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung als gesichert und in der Rechtsprechung anerkannt. Sie sind in den Verlautbarungen des IDW, insbesondere im Standard IDW S1, zusammengefasst.

148.

Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich dabei aus dem Nutzen, den das Unternehmen aufgrund seiner zum Bewertungszeitpunkt vorhandenen Erfolgsfaktoren einschließlich seiner Innovationskraft, Produkte und Stellung am Markt, inneren Organisation, Mitarbeiter und seines Managements in Zukunft erwirtschaften kann. Unter der Voraussetzung, dass ausschließlich finanzielle Ziele verfolgt werden, wird der Wert eines Unternehmens aus seiner Eigenschaft abgeleitet, durch Zusammenwirken aller die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erwirtschaften.

149.

Gemäß IDW S1 kann die Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem Ertragswertverfahren oder nach einem Discounted Cash Flow Verfahren („DCF“) erfolgen. Beide führen bei gleichen Bewertungsannahmen zu identischen Werten. Im vorliegenden Fall wurde primär auf den Ertragswert abgestellt, eine Ableitung des Wertes nach DCF-Verfahren findet sich im Anhang.

150.

m Ertragswertverfahren bestimmt sich der Wert eines Unternehmens durch den Barwert der zukünftigen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Bei der Ermittlung der Nettozahlungsströme an die Unternehmenseigner sind die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft, Thesaurierungen und deren Verwendung sowie aktienrechtliche Ausschüttungsrestriktionen zu beachten.

151.

Außerdem sind die Ausschüttungen mit der geplanten Liquiditäts- bzw. Finanzierungsentwicklung abzugleichen. Eine Vollausschüttung kann nur unterstellt werden, wenn dies in der Unternehmensplanung ausreichend dokumentiert und es rechtlich und liquiditätsseitig möglich ist. In der Ewigen Rente ist eine typisierte Ausschüttungsquote anzusetzen, die beispielsweise aus der Peer Group abgeleitet werden kann.

152.

Im Allgemeinen bildet die Vergangenheitsanalyse den Ausgangspunkt für die Prognose bzw. Plausibilitätsbeurteilung künftiger finanzieller Überschüsse. Dabei ist zu beachten, dass bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts nur diejenigen Erfolgsfaktoren zu berücksichtigen sind, die sich aus den zum Bewertungsstichtag bereits eingeleiteten oder hinreichend konkretisierten Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzepts und der Marktgegebenheiten ergeben. Mögliche, aber noch nicht hinreichend konkretisierte Maßnahmen (z.B. Erweiterungsinvestitionen/​Desinvestitionen) sowie die daraus vermutlich resultierenden finanziellen Überschüsse sind danach bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte unbeachtlich.

153.

Für die Bewertung eines Unternehmens sind die künftigen finanziellen Überschüsse mit einem Kapitalkostensatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Dieser Kapitalkostensatz dient dazu, die Zahlenreihe der Überschüsse an einer vergleichbaren Entscheidungsalternative zu messen. Der zu verwendende Kapitalkostensatz spiegelt daher die Rendite einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage wider.

154.

Im Hinblick auf die Wertrelevanz persönlicher Ertragsteuern werden bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte anlassbezogene Typisierungen der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner vorgenommen.

155.

Im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht abgebildete Sachverhalte sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Ertragswert hinzuzurechnen bzw. davon zu subtrahieren. Hierzu zählen insbesondere Vermögensgegenstände einschließlich der dazugehörigen Schulden, die frei veräußert werden können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird (funktionelle Abgrenzung).

156.

Das nicht betriebsnotwendige Vermögen bzw. die nicht betriebsnotwendigen Schulden sind gemäß IDW S 1 dabei mit dem Liquidationswert unter Abzug der Kosten der Liquidation sowie unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen auf Ebene des Unternehmens und der Anteilseigner anzusetzen. Die Summe der Werte des betriebsnotwendigen und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ergibt den Unternehmenswert.

157.

Nach Aussagen des Managements liegt zum Bewertungsstichtag kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen vor.

158.

Als Alternative zur Fundamentalbewertung nach dem Ertragswertverfahren können in Einklang mit IDW S1 kapitalmarktorientierte Bewertungsmethoden wie die sogenannten Multiplikator-Verfahren zur Plausibilisierung des ermittelten Unternehmenswerts herangezogen werden. Dabei werden wertbildende Bezugsgrößen von Vergleichsunternehmen wie z.B. Umsatz, EBIT oder EBITDA in Relation zu deren beobachtbaren Marktpreisen gesetzt und die so abgeleiteten Multiplikatoren auf die entsprechende Bezugsgröße des zu bewertenden Unternehmens bezogen. Die Marktpreise können dabei aus der Marktkapitalisierung börsennotierter Vergleichsunternehmen abgeleitet werden (sog. „Börsen-Multiplikatoren“) oder aus Preisen, die bei M&A-Transaktionen vergleichbarer Unternehmen beobachtet wurden (sog. „Transaktions-Multiplikatoren“).

159.

Eine Multiplikatorbewertung haben wir auftragsgemäß nicht durchgeführt.

160.

Junge Unternehmen („Start-up“-Unternehmen) weisen bestimmte Charakteristika auf, die im Vergleich zu am Markt etablierten Unternehmen im Rahmen der Unternehmensbewertung zu würdigen sind.

161.

Diese betreffen insbesondere limitierte und inhaltlich nicht aussagekräftige Unternehmenshistorie zur Würdigung der „Zukunftsfähigkeit“ des Unternehmens; wichtigster Erfolgsfaktor ist meist spezifisches Know-How, das an eine Gruppe von Ingenieuren oder den Firmeneigentümer selbst gebunden ist. Insofern besteht eine große personelle Abhängigkeit; die zukünftigen Zahlungsströme sind mit großen Chancen und Risiken behaftet; zum Zeitpunkt der Bewertung stehen häufig geringe Umsätze bei gegebenenfalls hohen operativen Verlusten und Investitionskosten beträchtlichen Potenzialen hinsichtlich der absoluten Höhe und des erwarteten Wachstums gegenüber; die Finanzierung des zukünftigen Wachstums und damit des aktuellen und kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erfolgt meist in Form von externem Eigenkapital, d.h. Wagniskapital (bspw. Förderinstitute, Venture Capital Fonds, Private Equity Fonds), eine Fremdfinanzierung kommt aufgrund der hohen Risikoaufschläge meist nicht in Frage.

162.

In der Praxis führen diese Merkmale zu einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit von Start-ups. Diese liegt innerhalb des ersten Jahrzehnts eines Unternehmens in der Regel signifikant über dem Ausfallrisiko etablierter Unternehmen.

163.

Aufgrund dieser Charakteristika in Verbindung mit einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit ist eine Unternehmensbewertung anhand des Ertragswertverfahrens sinnvoll, um eine transparente Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Planung zu ermöglichen.

164.

Die Berücksichtigung der Unsicherheit des Zahlungsstroms und damit des Ausfallrisikos kann dabei durch zwei Methode erfolgen.

165.

Berücksichtigung zusätzlicher Ausfallrisiken als Zuschlag zum Kapitalisierungszinssatz, oder

166.

Berücksichtigung zusätzlicher Ausfallrisiken als Abschlag der der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme.

167.

Während ein Zuschlag zum Kapitalisierungssatz gem. IDW S1 (i.d.F. 2008) Tz. 123 nur bei subjektiven Entscheidungswerten verwendet werden darf, sind Zahlungsströme regelmäßig in Erwartungswerte zu überführen (siehe hierzu auch IDW PH 2/​2018 Tz. 25).

168.

Vor diesem Hintergrund haben wir die geplanten Zahlungsströme um empirisch ermittelte Ausfallwahrscheinlichkeiten angepasst. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien abgeleitet:

169.

Finanzierungsphase des Unternehmens (d.h. Series A-Finanzierung erfolgte); Finanzierungsart des Unternehmens (keine Fremdfinanzierung).

170.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ergibt sich eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 37% p.a. (siehe hierzu „The Leveraging of Silicon Valley“ J. Davis (UNC), A. Morse (UC-Berkeley), X. Wang (UCLA)).

171.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde dabei als Abschlag auf die zu erwartenden Nettoausschüttungen der Anteilseigner berücksichtigt und stellt somit einen Erwartungswert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Finanzierungs- und Investitionserwartungen dar.

172.

Bei börsennotierten Gesellschaften kann der Wert grundsätzlich auch anhand des Börsenkurses und der daraus abgeleiteten Marktkapitalisierung bestimmt werden.

173.

Gewichtige Argumente können jedoch gegen eine aus dem Börsenkurs abgeleitete Wertbestimmung sprechen, da der Börsenkurs von zahlreichen Sonderfaktoren abhängt und damit unberechenbaren Schwankungen und Entwicklungen unterliegen kann. Sonderfaktoren können die Größe und Enge des Marktes, Zufälligkeiten einzelner Kurse sowie spekulative und sonstige nicht wertbezogene Einflüsse darstellen.

174.

Die KlickOwn iFunded Gruppe ist nicht börsennotiert, so dass der Börsenkurs nicht relevant für die Ableitung des Unternehmenswertes ist.

6.2

Methodische Vorgehensweise

175.

Die indikative Unternehmensbewertung der KlickOwn iFunded Gruppe basiert auf der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unternehmensplanung für die Jahre 2021 bis 2025 (Detailplanungszeitraum). Für den Zeitraum ab 2026 haben wir auf Basis der Planjahre 2021 bis 2025 einen eingeschwungenen Zustand unterstellt und die nachhaltige Ertragskraft im Zeitraum der ewigen Rente abgeleitet.

176.

Die im vorherigen Kapital beschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze und -methoden sind für das einzelne Bewertungsobjekt, in diesem Fall die KlickOwn iFunded Gruppe zu konkretisieren.

177.

Die Bewertung der KlickOwn iFunded Gruppe nach dem Ertragswertverfahren erfolgte auf Basis der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten konsolidierten Unternehmensplanung mit Stand vom Oktober 2020. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Mehrjahresplanung für die Jahre 2021 bis 2025.

178.

Für das Geschäftsjahr 2020 wurden uns die betriebswirtschaftlichen Auswertungen per September zur Verfügung gestellt, auf Basis derer eine Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2020 angesetzt wurde.

179.

Um die Entwicklung der KlickOwn iFunded Gruppe über den Detailplanungszeitraum hinaus berücksichtigen zu können, wurden der Bewertung zwei Prognosephasen zu Grunde gelegt:

180.

In Prognosephase 1 (Detailplanungszeitraum) ergeben sich die Cashflows aus der integrierten Planungsrechnung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025. Die Planungsrechnung der KlickOwn iFunded Gruppe umfasst eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Cashflow-Rechnung. Diese Planung haben wir bzgl. rechnerischer und formeller Plausibilität als auch materieller, interner Plausibilität i.S.d. IDW PH 2/​2017 analysiert. Explizit von unseren Analysen ausgenommen ist eine Würdigung und kritische Prüfung der materiellen, externen Plausibilität der Planungsrechnung.

181.

In Prognosephase 2 (sogenannte „Ewige Rente“ oder „Terminal Value“, „TV“) wurden für den Zeitraum ab 2026 nachhaltige Nettoausschüttungen prognostiziert, die mit einer konstanten Rate wachsen. Die Ableitung des nachhaltigen EBIT im Zeitraum der ewigen Rente basiert auf dem Durchschnitt der Planjahre 2021 bis 2025.

182.

Die Ergebnisplanung der KlickOwn iFunded Gruppe wurde von uns grundsätzlich übernommen. Das Finanzergebnis und den Steueraufwand haben wir neu berechnet sowie ein nachhaltig erzielbares Ergebnis ermittelt. Das geplante Finanzergebnis der KlickOwn iFunded Gruppe wurde dabei aus der integrierten Bilanz- und Finanzplanung abgeleitet.

183.

Die prognostizierten Ergebnisse vor Ertragsteuern wurden um Unternehmenssteuern gekürzt. Als Unternehmenssteuern haben wir die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag angesetzt sowie unterstellt, dass die Unternehmensgruppe in Deutschland steuerpflichtig ist.

184.

Aufgrund der negativen Ergebnisse in den ersten Planjahren, haben wir im Detailplanungszeitraum zunächst bis einschließlich 2022 keine Ausschüttung und eine echte Thesaurierung unterstellt. In 2023 wird eine teilweise Thesaurierung zur Finanzierung des steigenden Working Capital Bedarfs unterstellt. Ab 2024 und somit im Zeitraum der Ewigen Rente wird eine Vollausschüttung unterstellt.

185.

Da es sich bei der KlickOwn iFunded Gruppe um ein junges Unternehmen mit unsicheren geplanten Zahlungsströmen handelt, wurden die zu erwartenden Ausschüttungen um die zuvor erläuterte Ausfallwahrscheinlichkeit von 37% p.a. reduziert.

186.

Die grundlegenden Überlegungen und Ansätze zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes sind nachfolgend ausführlich dargelegt.

187.

Bewertungsstichtag der in diesem Gutachten dargestellten Bewertung ist der der 22. Januar 2021.

6.3

Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes

188.

Die Eigenkapitalkosten der KlickOwn iFunded Gruppe wurden anhand des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Dabei wurde analog der empfohlenen Vorgehensweise des IDW zum Bewertungsstichtag ein Basiszins von -0,20% und eine Marktrisikoprämie von 8,00% angesetzt.

189.

Die künftigen finanziellen Überschüsse sind mit einem geeigneten Kapitalisierungszinssatz abzuzinsen. Der Kapitalisierungszinssatz orientiert sich dabei an der Entscheidungsalternative eines Investors, der die Rendite seiner Investition in ein bestimmtes Unternehmen (das Bewertungsobjekt) mit der Rendite einer entsprechenden Alternativanlage in Unternehmensanteile am Kapitalmarkt vergleicht.

190.

Der Kapitalisierungszinssatz gibt demnach an, welche Rendite aus dem Bewertungsobjekt erzielt werden muss um sich gegenüber der nächstbesten Alternative nicht schlechter zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass deren Zahlungsstrom im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die Besteuerung als vergleichbar mit dem Zahlungsstrom des Unternehmens einzuschätzen ist.

191.

Als Ausgangsgröße bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte werden grundsätzlich Kapitalmarktrenditen für Aktienportfolien bzw. für Bündel aus von am Kapitalmarkt notierten Unternehmensanteilen herangezogen und diese darauf aufbauend an die Risikostruktur des zu bewertenden Unternehmens angepasst.

192.

Für die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes wird üblicherweise zwischen Basiszins und Risikozuschlag differenziert. Bei beiden Komponenten sind steuerliche Regelungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Anwendung der bei aktienrechtlichen Bewertungsanlässen einschlägigen unmittelbaren Typisierung der persönlichen Ertragsteuern sind die zu diskontierenden finanziellen Überschüsse nicht nur um Unternehmenssteuern, sondern auch um persönliche Ertragsteuern zu vermindern und der Kapitalisierungszinssatz somit ebenfalls um persönliche Ertragsteuern zu kürzen.

193.

Zur Erfassung von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach Ende der Detailplanungsphase wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor gemindert (Wachstumsabschlag).

194.

Grundlage für die Festlegung des Basiszinssatzes ist ein landesüblicher Zinssatz für eine (quasi) risikofreie Kapitalmarktanlage. Im Hinblick auf ihren quasi-sicheren Charakter erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand in Deutschland weitestgehend die Forderung der Risikofreiheit.

195.

Zur Beachtung der Laufzeitäquivalenz bei der Bewertung von Unternehmen mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer wären grundsätzlich zeitlich ebenfalls unbegrenzte Anleihen der öffentlichen Hand heranzuziehen.

196.

Da solche ewigen Anleihen jedoch nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden, werden entsprechend den methodischen Empfehlungen des IDW Zinsstrukturkurven als Ausgangsbasis herangezogen. Zinsstrukturkurven bilden den Zusammenhang zwischen Zinssätzen und Laufzeiten ab, wie er für Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko gelten würde. Da Staatsanleihen in der Regel so genannte Kuponanleihen sind, die durch einen jährlich fixen endlichen Zahlungsstrom geprägt sind, können solche Anleiherenditen nicht unmittelbar für Unternehmensbewertungen herangezogen werden. Aus diesem Grund haben wir, den Empfehlungen des IDW folgend, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinsstrukturdaten herangezogen, welche nach der sog. Svensson Methode ermittelt wurden. Anhand der Svensson Methode lassen sich Zinssätze für hypothetische Zero-Bonds ableiten und auf Tagesbasis Zinsstrukturkurven auf Basis der am Markt gehandelten Bundesanleihen mit Restlaufzeiten von 30 Jahren schätzen. Für jenseits der 30 Jahre liegende Restlaufzeiten kann vor dem Hintergrund der Prognoseunsicherheit und der begrenzten Verwendbarkeit der Parameter der Schätzfunktion der Deutschen Bundesbank im Rahmen einer Extrapolation für weiter in der Zukunft liegende Zinsprognosen im Regelfall der für eine Restlaufzeit von 30 Jahren durchschnittlich ermittelte Zerobond-Zinssatz als nachhaltiger Schätzwert angesetzt werden.

197.

Den Vorschlägen des IDW folgend, haben wir den einheitlichen Basiszinssatz anhand des Mittelwertes für die drei vor dem Bewertungsstichtag liegenden Monate auf Tagesbasis abgeleitet.

198.

Nach der beschriebenen Vorgehensweise und unter Beachtung der Struktur der zu bewertenden finanziellen Überschüsse haben wir finanzmathematisch einen barwertäquivalenten, einheitlichen Zinssatz vor persönlichen Ertragsteuern ermittelt und diesen kaufmännisch auf volle 0,1-Prozentpunkte gerundet. Es ergibt sich ein Zinssatz von -0,20% vor persönlichen Steuern.

199.

Die Eigenkapitalkosten der KlickOwn iFunded Gruppe wurden anhand des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Dabei wurde der empfohlenen Vorgehensweise des IDW zum Bewertungsstichtag ein Basiszins von -0,20% angesetzt

200.

Aufgrund des höheren Risikos der Investition in ein Unternehmen im Vergleich zum Kauf einer risikolosen Anleihe der öffentlichen Hand ist der veranschlagte Basiszinssatz um einen Risikozuschlag zu erhöhen. Bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts ist zur Ableitung des Risikozuschlages nicht auf die subjektive Risikoeinstellung einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes abzustellen.

201.

Die Unsicherheit über die künftigen finanziellen Überschüsse lassen sich die Marktteilnehmer durch Risikozuschläge auf den Zinssatz einer risikolosen Anlage abgelten. Der unternehmensspezifische Risikozuschlag resultiert aus der Multiplikation der Marktrisikoprämie (Überrendite einer Investition in die durchschnittliche Alternativanlage gegenüber dem Basiszins) mit dem individuellen Risikomaß des zu bewertenden Unternehmens (sog. Betafaktor).

202.

Die Marktrisikoprämie entspricht grundsätzlich der Differenz aus der Rendite eines Marktportfolios und einer quasi-risikolosen Wertpapieranlage und stellt praktisch die vergütete Überrendite dar, die für die Anlage in riskante Wertpapiere gegenüber quasi-risikolosen Anlagen vom Markt gewährt wird.

203.

Verschiedene Kapitalmarktuntersuchungen zu langjährigen Betrachtungszeiträumen haben gezeigt, dass in der Vergangenheit höhere Renditen bei Investitionen in Aktien erzielt werden konnten als bei Anlagen in risikoarme Gläubigerpapiere.

204.

Bis zum Jahr 2012 basierten die Empfehlungen des Fachausschusses für Unternehmensbewertung („FAUB“) des IDW hinsichtlich sachgerechter Bandbreiten von Marktrisikoprämien ebenfalls auf historischen Durchschnittswerten, die um langfristige Trendentwicklungen angepasst wurden. Bei dieser Vorgehensweise wurde jedoch davon ausgegangen, dass die für die Vergangenheit gemessene Differenz zwischen realisierten Marktrenditen und der risikofreien Rendite unter Berücksichtigung langfristiger Trendentwicklungen ein guter Schätzer für die erwartete Marktrisikoprämie ist.

205.

Als Folge der Finanz- und Schuldenkrise ist die Situation an den Kapitalmärkten jedoch u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Renditen langlaufender deutscher Staatsanleihen wesentlich unterhalb der historischen Werte notieren. Ein unreflektierter Ansatz von Marktrisikoprämien, die auf Basis von vergangenheitsbezogenen Daten ermittelt wurden, würde eine nachhaltig reduzierte Gesamtrenditeerwartung der Kapitalmarktteilnehmer implizieren. Der FAUB stellte in diesem Zusammenhang fest, dass Marktbeobachtungen und Kapitalmarktstudien sowie auf Prognosen von Finanzanalysten und Ratingagenturen basierende ex ante-Analysen zu sogenannten implizit ermittelten Marktrisikoprämien nahe legen, dass die Risikotoleranz von Kapitalmarktteilnehmern u.a. wegen besserer Diversifikationsmöglichkeiten gestiegen sind und somit eine nachhaltig reduzierte Gesamtrenditeerwartung der Kapitalmarktteilnehmer unplausibel erscheint.

206.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung (FAUB) des IDW hält es für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern an einer Bandbreite von 6,0% bis 8,0% zu orientieren (Verlautbarung vom 25. Oktober 2019).

207.

Vor diesem Hintergrund haben wir eine Marktrisikoprämie von 8,0% angesetzt und uns aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus am oberen Ende der Bandbreite des IDW orientiert.

208.

Die Berechnung des Betafaktors kann für unterschiedliche Betrachtungszeiträume, Renditeintervalle und Aktienindizes durchgeführt werden. In der Bewertungspraxis werden die Betafaktoren in der Regel auf Basis monatlicher Renditen für einen Fünf-Jahres-Zeitraum oder wöchentlicher Renditen für einen Zwei-Jahres-Zeitraum abgeleitet. Zudem wird in der Regel ein globaler oder ein lokaler Aktienindex für die Regression herangezogen.

209.

Bei den so ermittelten Betafaktoren handelt es sich um Betafaktoren verschuldeter Unternehmen. Nach herrschender Meinung ist davon auszugehen, dass ein hoher Verschuldungsgrad grundsätzlich mit einem hohen finanziellen Risiko für das Eigenkapital verbunden ist und dass ein solcher deshalb höhere Risikozuschläge (für das Eigenkapital) nach sich zieht. Um die Vergleichbarkeit mit dem Bewertungsobjekt herzustellen, werden die erhobenen Betafaktoren daher um das jeweilige Kapitalstrukturrisiko bereinigt („unlevern“) und anschließend an das Kapitalstrukturrisiko des Bewertungsobjekts angepasst („relevern“).

210.

Zur Ableitung der Betafaktoren der Vergleichsunternehmen haben wir auf Kapitalmarktdaten des Finanzinformationssystems S&P Capital IQ zurückgegriffen. Bezüglich der Auswahl der Gruppe von Vergleichsunternehmen bietet sich grundsätzlich ein Vergleich mit börsennotierten Unternehmen der gleichen Branche an, die ähnliche Produkte anbieten und vergleichbaren Marktstrukturen unterliegen. Um diese Unternehmen zu identifizieren, wurden diejenigen Unternehmen herangezogen, die in einem funktionierenden Kapitalmarkt gelistet sind und deren Geschäftsumfeld zu einem nicht unwesentlichem Maß mit der KlickOwn iFunded Gruppe vergleichbar ist.

211.

Es wurden nur solche Betafaktoren berücksichtigt, die gemäß unserer Analyse der Liquidität und statistischen Signifikanz als belastbar eingestuft wurden. Trotz dieses systematischen Auswahlprozesses verbleiben naturgemäß Unterschiede im Produktportfolio der Peer Group Unternehmen und dem der KlickOwn iFunded Gruppe. Eine vollständige Vergleichbarkeit von Peer Group Unternehmen mit einem zu bewertenden Unternehmen ist regelmäßig nicht erreichbar.

212.

Die ausgewählten Vergleichsunternehmen bilden KlickOwn iFunded Gruppe über eine Mischung aus Real Estate Fonds und Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf die Blockchain Technologie zurückgreift. Vor diesem Hintergrund halten wir das durchschnittliche operative Risiko der ausgewählten Peer Group Unternehmen mit dem operativen Risiko der KlickOwn iFunded Gruppe für vergleichbar. Anhand der Peer Group haben wir auf Basis einer 2-Jahresbetrachtung von wöchentlichen Renditen einen durchschnittlichen, unverschuldeten Betafaktor i.H.v. 0,88 abgeleitet (siehe Anhang 1). Dieser unverschuldete Betafaktor wurde dann anhand der planjahrspezifischen Kapitalstruktur der KlickOwn iFunded Gruppe zu Marktwerten „relevered“ um das Kapitalstrukturrisiko zu berücksichtigt.

213.

Die Eigenkapitalkosten der KlickOwn iFunded Gruppe wurden anhand des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Der Wachstumsabschlag wurde nachhaltig mit 1,0% angesetzt. Die sich ergebenden Eigenkapitalkosten liegen zwischen 6% und 7%.

214.

Wachstumspotentiale werden für die Phase der ewigen Rente bewertungstechnisch durch einen Wachstumsabschlag im Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt. Im Hinblick auf die zukünftigen Wachstumsaussichten erachten wir ein jährliches Wachstum der den Anteilseignern zuzuordnenden finanziellen Überschüsse und damit einen Wachstumsabschlag von 1,0% für angemessen.

215.

Auf Basis der zuvor erläuterten Kapitalmarktdaten sowie der gewählten Bewertungsansätze ergeben sich die nachfolgend dargestellten Eigenkapitalkosten:

Tabelle 9: KlickOwn iFunded GmbH – Ermittlung der Eigenkapitalkosten

2020 2021 2022 2023 2024 2025 TV
in % Plan Plan Plan Plan Plan Plan
Eigenkapitalkosten
Risikoloser Zinssatz -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2%
Marktrisikoprämie 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0%
Beta relevered 0.88 0.92 0.90 0.88 0.88 0.88 0.88
Beta unlevered 0.88 0.88 0.88 0.88 0.88 0.88 0.88
Verschuldungsgrad (D/​E) 0.0% 4.2% 2.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0%
Eigenkapitalkosten (vor Wachstumsabschlag) 6.8% 7.1% 7.1% 6.9% 6.9% 6.9% 6.9%
Wachstumsabschlag Ewige Rente
Wachstumsabschlag -1.0%
Eigenkapitalkosten (nach Wachstumsabschlag) 6.8% 7.1% 7.1% 6.9% 6.9% 6.9% 5.9%

Quelle: Analyse Rödl & Partner

6.4

Ertragswertverfahren

216.

Zum Bewertungsstichtag 22. Januar 2021 ergibt sich für die KlickOwn iFunded Gruppe eine indikative Wertuntergrenze von MEUR 17,8.

Tabelle 10: KlickOwn iFunded GmbH – Ermittlung der indikativen Wertuntergrenze

Phase I – Management Planung Phase II
2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ewige
in TEUR Plan Plan Plan Plan Plan Plan Rente
I. Ermittlung der zu diskontierenden Nettoausschüttung
EBITDA -1.236 -658 1.676 4.091 5.983 5.924 3.403
Abschreibungen
EBIT -1.236 -658 1.676 4.091 5.983 5.924 3.403
Finanzergebnis -15 -26 -11
EBT -1.250 -684 1.665 4.091 5.983 5.924 3.403
Effektive Steuerquote 0,0% 0,0% 4,8% 26,1% 30,0% 30,0% 30,0%
Ertragsteuern -80 -1.067 -1.795 -1.777 -1.021
Ergebnis nach Unternehmensteuern -1.250 -684 1.585 3.024 4.188 4.147 2.382
Ausschüttungsquote 0,0% 0,0% 0,0% 50,0% 100,0% 100,0% 100,0%
Ausfallwahrscheinlichkeit 0,0% 0,0% 37,0% 37,0% 37,0% 37,0% 37,0%
Ausschüttung 953 2.639 2.612 1.501
Kapitalerhöhung -14 -5.000
Veränderung WC in der ewigen Rente -26
Zu diskontierende Nettoausschüttung -14 -5.000 953 2.639 2.612 1.475
II. Ermittlung der indikativen Wertuntergrenze des Eigenkapitals
Zu diskontierende Nettoausschüttung -14 -5.000 953 2.639 2.612 1.475
Eigenkapitalkosten 6,8% 7,1% 7,1% 6,9% 6,9% 6,9% 5,9%
Barwertfaktor 0,94 0,87 0,82 0,76 0,71 0,67 11,30
Barwert Nettoausschüttung p.a. -13 -4.369 727 1.884 1.744 16.662
Wert des Eigenkapitals zum 31.12.2019 16.635
Aufzinsungsfaktor 1,07
Wert des Eigenkapitals zum 22.1.2021 17.847
Wert je Aktie in EUR 2,68

Quelle: Analyse Rödl & Partner

217.

In der obenstehenden Tabelle ist die Ableitung der indikativen Wertuntergrenze des Eigenkapitals der KlickOwn iFunded Gruppe auf Basis des Ertragswertverfahrens zum 22. Januar 2021 dargestellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Prämissen kurz erläutert:

218.

Die Entwicklung des EBITDA entspricht bis 2026 den Planungen des Managements. Nachhaltig wurde das durchschnittliche EBITDA der Planungsperiode unterstellt um einen Wertuntergrenze abzubilden und der Unsicherheit des Wachstumspfads Rechnung zu tragen. Darüber hinaus mögliches Wachstum wurde explizit nicht berücksichtigt.

219.

Auskunftsgemäß entstehen für die KlickOwn iFunded Gruppe auch in Zukunft keine Abschreibungen, was ebenso im Zeitraum der Ewigen Rente unterstellt wurde.

220.

Das Finanzergebnis wurde integriert auf Basis des ermittelten Finanzierungsbedarfs und Kapitalmarktdaten abgeleitet.

221.

Die Steuerplanung unterstellt, dass die KlickOwn iFunded Gruppe in Deutschland steuerpflichtig ist (nominaler Steuersatz von 30%). Aufgrund der unterstellten Kongruenz zwischen Handels- und Steuerbilanz wird unterstellt, dass es im Zeitraum 2020 und 2021 zu einem Aufbau steuerlicher Verlustvorträge kommt. Diese werden bis 2025 aufgezehrt.

222.

Für die Planjahre 2020 bis 2022 wurde keine Ausschüttung angenommen. In 2023 wird eine teilweise Thesaurierung zur Finanzierung des steigenden Working Capital Bedarfs unterstellt. Ab 2024 und somit auch im Zeitraum der Ewigen Rente wird eine Vollausschüttung unterstellt.

223.

Die geplanten Ausschüttung wurden um empirisch beobachtbare Ausfallrisiken bei Venture Capital Unternehmen gemindert (37%).

224.

Zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums der Gesellschaft wurden in 2020 und 2021 Eigenkapitalerhöhungen von insgesamt MEUR 5,0 geplant.

225.

Die indikative Wertuntergrenze des Eigenkapitals der KlickOwn iFunded Gruppe beträgt zum technischen Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 MEUR 16,6. Zum ökonomische Bewertungsstichtag 22. Januar 2021 beträgt die indikative Wertuntergrenze von MEUR 17,8 und somit EUR 2,68 je Aktie.

226.

Die indikative Unternehmensbewertung ist aufgrund nachfolgender Sachverhalte als indikative Wertuntergrenze zu verstehen:

227.

Kein mengeninduziertes Wachstum über das Geschäftsjahr 2024 hinaus damit eine technische Fortschreibung der jährlichen Zahl an aktiven Investoren

228.

Ansatz einer konservativen Rate an wiederkehrenden Investoren in Höhe von 60% bis 68% im Gegensatz zu einer bei der iFunded beobachtbaren Rate von 85%;

229.

Nachhaltiges Umsatzwachstum von lediglich 1,0% p.a. ab 2025, ohne Berücksichtigung des weiteren Wachstumspotenzials des Markts für Immobilien-Crowdinvesting.

230.

Nachhaltig wurde das durchschnittliche EBITDA der Planungsperiode unterstellt um einen Wertuntergrenze abzubilden und der Unsicherheit des Wachstumspfads Rechnung zu tragen.

231.

Berücksichtigung eines empirisch beobachtbaren Ausfallrisikos der zukünftigen Zahlungsströme von rd. 37% p.a. bei Venture-Capital Unternehmen.

7.

INDIKATIVE UNTERNEHMENSBEWERTUNG DER INVESTUNITY AG

7.1

Beschreibung der INVESTUNITY AG

232.

Die INVESTUNITY AG ist eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft, die ihre Mittel im Wesentlichen in börsennotierte Aktiengesellschaften mit hohem Wertsteigerungspotenzial investiert. Das operative Ergebnis der Gesellschaft speist sich somit im Wesentlichen aus Dividendenströmen des Aktienportfolios sowie Veräußerungen von Wertpapieren.

233.

Die INVESTUNITY AG ist eine börsennotierte Gesellschaft mit Sitz in Heidelberg. Gegenstand der INVESTUNITY AG ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien sowie von mobilen Wirtschaftsgütern.

234.

Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen durch die Veräußerung von Wertpapieren einen Umsatz von TEUR 48.

235.

Im Fokus der Investitionen stehen börsennotierte Gesellschaften mit hohem Wertsteigerungspotenzial. Dabei wird in drei Kernsegmente investiert: Unternehmen mit gesundem Kern im Turnaround oder grundlegender Neuausrichtung; Unternehmen mit höherem Substanzwert als Börsenbewertung sowie noch nicht entdeckte Pre IPO Kandidaten; Festverzinsliche Ausleihungen.

236.

Die INVESTUNITY AG übernimmt keine geschäftsführenden Tätigkeiten und geht im Regelfall Minderheitsbeteiligungen mit einem mittelfristigen Anlagehorizont ein.

237.

Vorstand der Gesellschaft ist Rolf Birkert, neben ihm werden keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.

238.

Die Unternehmenshistorie gestaltet sich wie folgt:

2006 – Die ehemalige Ilka AG wird in INVESTUNITY AG umbenannt, neben des Namenwechsels findet auch eine strategische Neuausrichtung statt.

2007 – Die Aurelius AG beteiligt sich mit 17% an der INVESTUNITY, welche am Open Market an der Frankfurter Börse notiert ist.

Ende 2007 – Die INVESTUNITY hat ihre strategische Neuausrichtung abgeschlossen und ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet.

2009 – Herr Volker Rofalski wird zum neuen Vorstand des Unternehmens berufen und die Lincoln Vale LL.P hat die Anteile der Aurelius AG übernommen.

2019 – Der Mehrheitsaktionär Deutsche Balaton AG hat einen Kaufvertrag mit der Syntec New Energy Group abgeschlossen, jedoch noch nicht vollzogen.

7.2

Ertrags- und Vermögenslage der INVESTUNITY AG

239.

Die INVESTUNITY AG erzielte im Betrachtungszeitraum keine operativen Erträge. Nachhaltig geht die Gesellschaft von operativen Aufwendungen von TEUR 150 p.a. aus. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist ausreichend um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Die Entwicklung der Wertpapiere ist zum Bewertungsstichtag positiv.

Tabelle 11: INVESTUNITY AG – Bilanz

Dez 17 Dez 18 Dez 19
in TEUR Ist Ist Ist
Umlaufvermögen 663 705 542
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55 15 31
     Sonstige Vermögensgegenstände 55 15 31
Wertpapiere 572 690 0
     Sonstige Wertpapiere 572 690 0
Kassenbestand, Guthaben bei KI und Schecks 36 0 510
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 1
Summe Aktiva 663 705 542
Eigenkapital 492 586 531
Rückstellungen 81 52 10
Verbindlichkeiten 90 67 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 87 20 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 46 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3 1 1
Summe Passiva 663 705 542

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

240.

Die obenstehende Tabelle zeigt die Vermögenslage der INVESTUNITY für den Zeitraum von 2017 bis 2019.

241.

Die INVESTUNITY hält ihre Wertpapiere zu spekulativen Zwecken mit der Absicht Erträge zu erwirtschaften, deshalb sind diese dem Umlaufvermögen zugeordnet.

242.

Im Jahr 2019 hält die Gesellschaft keine Wertpapiere.

Tabelle 12: INVESTUNITY AG – Gewinn- und Verlustrechnung

GJ17 GJ18 GJ19
In TEUR Ist Ist Ist
Sonstige betrieblich Erträge 302 416 48
Personalaufwand -24 -63 -24
     Löhne und Gehälter -24 -63 -24
Sonstige betriebliche Aufwendungen -114 -87 -79
EBITDA 164 266 -55
Abschreibungen -10 -228 0
EBIT 154 38 -55
Finanzergebnis 26 22 0
EBT 180 60 -55
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -74 31 0
Jahresergebnis 105 91 -55

Quelle: Managementinformation; Analyse Rödl & Partner

243.

Die INVESTUNITY ist keine produzierende Gesellschaft und betreibt keinen Handel, daher werden keine Umsätze generiert.

244.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus nicht regelmäßig wiederkehrenden Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen oder dem Verkauf von Wertpapieren.

245.

Der Anstieg der Löhne und Gehälter in 2018 ist auf eine Erhöhung der Bezüge des Vorstandes zurückzuführen.

246.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ebenfalls maßgeblich durch außergewöhnliche Geschäftsvorfälle beeinflusst.

247.

Das Management der Gesellschaft geht nachhaltig von operativen Aufwendungen von TEUR 150 p.a. aus. Sonstige betriebliche Erträge aus Aktienverkäufen sind nicht geplant.

7.3

Analyse des Börsenkurses

248.

Auf Basis unserer Analysen kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Börsenkurs der INVESTUNITY AG im Drei-Monats-Zeitraum vor der Bekanntgabe der Kapitalerhöhung nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt. Aus Gründen des Minderheitenschutzes haben wir diesen Börsenkurs dennoch herangezogen, da er den „Net Asset Value“ der Gesellschaft übersteigt.

249.

Die Aktien der INVESTUNITY AG sind unter der ISIN: DE000A1A60A2 (WKN: A1A60A) zum Handel im regulierten Markt an Stuttgarter Wertpapierbörse zugelassen und werden im Freiverkehr an der Börse Stuttgart gehandelt. In der nebenstehenden Grafik sind der Verlauf des Börsenendkurses auf Basis der Handelstage sowie die Handelsvolumina der letzten 12 Monate dargestellt (10.Dezember 2020 bis 09. Dezember 2020).

250.

Der Aktienkurs kann nach Beschluss des BGH (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 – 1 BvR 1613/​94, BVerfGE 100, 289 ff.; Beschluss des BGH vom 12. März 2001 – II ZB 15/​00, BGHZ 147, 108 ff.) nicht als Verkehrswert herangezogen werden, wenn über einen längeren Zeitraum mit den Aktien der Gesellschaft kein Handel oder lediglich ein eingeschränkter Handel mit nur geringen Handelsvolumina stattgefunden hat.

251.

Zudem muss der Aktienkurs den Verkehrswert der Aktie darstellen und darf nicht durch etwaige Sonderfaktoren wie z.B. eine Marktenge verzerrt sein. Ein Indikator für eine Marktenge kann ein erhöhter Bid-Ask-Spread, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsgeboten auf dem Markt sein. In dem relevanten Zeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Kapitalerhöhung wurden die Aktien der INVESTUNITY AG lediglich an 2 von insgesamt 64 Handelstagen gehandelt. Der Bid-Ask-Spread bewegt sich in diesem Zeitraum zwischen 12,7% und 44,4% (Durchschnitt 28,8%). Bei liquiden Aktien liegt dieser Wert typischerweise unter 1,0%.

252.

Vor diesem Hintergrund haben wir geprüft inwiefern die Bewertung der INVESTUNITY AG mit Hilfe des „Net Asset Value“ für die Anteilseigner der Gesellschafter einen höheren Wert je Aktie ergibt.

253.

Der „Net Asset Value“ der INVESTUNITY AG kann mit dem vorläufigen Eigenkapital per Dezember 2020 gleichgesetzt werden. Erwartete zukünftige operative Verluste würden nicht erfasst werden, so dass dieser Wert einem Maximalbetrag entspricht. Auf Basis dieser Überlegungen würde sich für die die ausgegebenen Aktien (479.375) ein Kurs je Aktie von EUR 1,09 ergeben.

254.

Aus Gründen des Minderheitenschutzes haben wir daher für die Beurteilung der Angemessenheit des Austauschverhältnisses den Börsenkurs von EUR 1,48 je Aktie herangezogen.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

1. Hintergrund

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmöglichkeiten ist künftig, unabhängig von den regelmäßig stattfindenden jährlichen ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Oftmals kann der Zeitpunkt, zu dem durch die Gesellschaft entsprechende Finanzmittel beschafft werden müssen, nicht immer im Voraus bestimmt werden. Die Gesellschaft steht in Bezug auf sich ergebende Geschäftschancen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Solche Geschäftschancen lassen sich oftmals nur nutzen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns eine gesicherte Finanzierung der entsprechenden Transaktion zur Verfügung steht. Aktiengesellschaften wird mit dem Instrument des genehmigten Kapitals eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, mit welcher die Verwaltung durch die Hauptversammlung, zeitlich befristet und betragsmäßig auf maximal die Hälfte des bei Wirksamwerden der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals begrenzt, ermächtigt werden kann, das Grundkapital ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft soll ein genehmigtes Kapital beschließen und zwar in Höhe von EUR 3.628.593,00. Das genehmigte Kapital soll dabei für Bar- und/​oder Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können.

2. Gesetzliches Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss

Bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Damit können alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an einer Kapitalerhöhung teilhaben und sowohl ihren Stimmrechtseinfluss als auch ihre wertmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die neuen Aktien den Aktionären nicht unmittelbar zum Bezug angeboten werden, sondern unter Einschaltung eines oder mehrerer Kreditinstitute, sofern diese verpflichtet sind, die übernommenen Aktien den Aktionären im Wege des sog. mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Beschlussvorschlag sieht daher eine entsprechende Regelung vor.

Jedoch soll der Vorstand auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowohl für Spitzenbeträge als auch in einer Reihe weiterer Fälle zu entscheiden.

a)

Der Vorstand soll ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder bei sonstigen Sacheinlagen, auch bei Einbringung von Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten auszuschließen.

Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen aber auch sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich auch aus Verhandlungen heraus die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, kurzfristig ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung kommt hierfür meist nicht in Betracht, da zum einen mit der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung hohe Kosten verbunden sind, zum anderen aufgrund der bestehenden Einberufungsfristen eine kurzfristige Befassung der Hauptversammlung und Umsetzung eines Beschlusses nicht möglich wäre. Durch die Höhe des vorgeschlagenen genehmigten Kapitals in Höhe von 50% des bestehenden Grundkapitals soll sichergestellt werden, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien, finanziert werden können.

b)

Das Bezugsrecht der Aktionäre kann insbesondere bei Barkapitalerhöhungen im Hinblick auf bis zu 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgeschlossen werden, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, erleichterter Bezugsrechtsausschluss). Auf die 10 %ige Beschränkung sind andere Fälle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses aufgrund einer gegebenenfalls noch zu beschließenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung anzurechnen, soweit dies gesetzlich geboten ist. Die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre im Hinblick auf Barkapitalerhöhungen, die 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, ausschließen zu können, versetzt die Gesellschaft in die Lage, zur Aufnahme neuer Mittel zur Unternehmensfinanzierung kurzfristig, ohne das Erfordernis eines mindestens 14 Tage dauernden Bezugsangebotes, flexibel auf sich bietende günstige Kapitalmarktsituationen zu reagieren und die neuen Aktien bei institutionellen Anlegern platzieren zu können.

Bei dem erleichterten Bezugsrechtsausschluss handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Regelfall, in dem das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Durch die Beschränkung auf 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals wird das Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine quotenmäßige Verwässerung ihrer Beteiligung berücksichtigt. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote beibehalten wollen, können durch Zukäufe über die Börse die Reduzierung ihrer Beteiligungsquote verhindern. Im Falle des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses ist zwingend, dass der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Damit wird dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wertmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Durch diese Festlegung des Ausgabepreises nahe am Börsenkurs wird sichergestellt, dass der Wert des Bezugsrechts für die neuen Aktien sich praktisch der Nullmarke nähert.

c)

Nach der Ermächtigung soll der Vorstand weiterhin berechtigt sein, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. den zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde.

Solche Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte sowie Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) haben, sofern die jeweiligen Bedingungen dies vorsehen, zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) bei einer Aktienemission, bei der Aktionäre ein Bezugsrecht haben, ebenfalls ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien erhalten. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre, weil sie von ihrem Options- und/​oder Wandlungsrecht bereits Gebrauch gemacht hätten bzw. ihre Options- und/​oder Wandlungspflichten bereits erfüllt worden wären. In diesem Fall muss der Verwässerungsschutz nicht durch eine Verringerung des Options- und/​oder Wandlungspreises erfolgen und es lässt sich ein höherer Ausgabekurs für die bei Wandlung und/​oder Optionsausübung auszugebenden Stückaktien erzielen. Um die Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien ausgeschlossen werden. Die Platzierung von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- und/​oder Optionspflichten unter Gewährung eines entsprechenden Verwässerungsschutzes wird erleichtert. Der Bezugsrechtsausschluss dient daher dem Interesse der Aktionäre an einer optimalen Finanzierungsstruktur.

d)

Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht auszuschließen, soweit ein geeigneter Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären. Dabei handelt es sich lediglich formal um einen Ausschluss des Bezugsrechts, da materiell sichergestellt ist, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Die Gesellschaft erhält hierdurch die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung gegebenenfalls auch ohne die Einschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen in voller Höhe gegebenenfalls in anderen Märkten sowie kostengünstiger zu platzieren.

e)

Schließlich soll der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ermächtigt sein, Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge zu beschließen. Dies soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind gering und werden durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft bzw. für den Aktionär verwertet. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

3. Pläne zur Nutzung des genehmigten Kapitals

Konkrete Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Der Vorstand wird das genehmigte Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts nur nutzen und der Aufsichtsrat hierzu seine Zustimmung erteilen, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat im wohlverstandenen Gesellschaftsinteresse und dem Interesse ihrer Aktionäre liegt. Der Vorstand wird die jeweils nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des genehmigten Kapitals unterrichten.

Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 und zugleich Bericht des Vorstands an die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der Investunity AG am 22. Januar 2021

Vorstand und Aufsichtsrat habe sich dazu entschieden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Januar 2021 die Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien den Aktionären zur Abstimmung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen auf diese Weise, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch Konzentration auf die Gattung der Stammaktie im Interesse der Gesellschaft und aller ihrer Aktionäre zu vereinfachen und damit dem an den internationalen Kapitalmärkten etablierten Strukturprinzip „one share – one vote“ in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Mit Tagesordnungspunkt 11 der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Januar 2021 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs vor. Mit Tagesordnungspunkt 12 der Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat weiter vor, dem Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien durch Sonderbeschluss der Stammaktionäre die Zustimmung zu erteilen. Des Weiteren soll die erforderliche Zustimmung der Vorzugsaktionäre zu der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien in einer ebenfalls am 22. Januar 2021 im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre durch einen Sonderbeschluss eingeholt werden.

Der Vorstand erstattet der für den 22. Januar 2021 einberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der für denselben Tag einberufenen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre zu den vorgenannten Beschlussvorschlägen den nachfolgenden schriftlichen Bericht:

1. Aktuelle Aktien- und Kapitalstruktur

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenwärtig EUR 479.375,00. Es ist eingeteilt in 404.375 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien und 75.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht. Damit machen die Vorzugsaktien 15,65% aller von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien aus.

Beide Gattungen sind zum Handel in den Freiverkehr der Börse Stuttgart einbezogen.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung sind die Vorzugsaktien mit einem Gewinnvorzug ausgestattet. Danach sind die stimmrechtlosen Vorzugsaktien mit einem nachzahlbaren Vorzugsgewinnanteil von mindestens 6 % ihres anteiligen Betrages am Grundkapital ausgestattet. Gleichzeitig beträgt die Differenz der Mehrdividende der Vorzugsaktien gegenüber den Stammaktien mindestens 2 % ihres anteiligen Betrages am Grundkapital. Die Vorzugsaktien gewähren vorbehaltlich gesetzlich zwingender Vorgaben kein Stimmrecht.

Aus Sicht des Vorstands beruht der regelmäßig bestehende Kursabschlag von Vorzugsaktien gegenüber der Stammaktien vornehmlich auf der nur sehr eingeschränkten Liquidität und auf der geringer gewordenen Akzeptanz der Vorzugsaktie am Kapitalmarkt: Investoren suchen nicht nur eine lohnende Kapitalbeteiligung, sondern fordern entsprechend dem Prinzip „one share – one vote“ gleichzeitig auch über das Stimmrecht ein Mitspracherecht. Ferner sehen Investoren von Investitionen in Aktiengattungen mit niedriger Liquidität vielfach ab.

2. Künftige Aktien- und Kapitalstruktur

Durch die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien wird – ohne Berücksichtigung der zum Beschluss gestellten Kapitalerhöhungen – das Grundkapital der Gesellschaft der Höhe nach nicht geändert. Es wird weiterhin EUR 479.375,00 betragen. Allerdings wird das Grundkapital künftig aus 479.375 Stück nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien bestehen.

Durch die Umwandlung entfällt künftig auch der auf die Vorzugsaktien entfallende Vorzugsgewinnanteil, so dass jeder Aktie die gleiche Gewinnberechtigung zukommt. Bei planmäßiger Umsetzung des Umwandlungsvorhabens wäre der Vorzugsgewinnanteil gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung letztmals bei der Verteilung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 zu berücksichtigen. Zum Ausgleich des Wegfalls des Gewinnvorzugs erhalten die ehemaligen Vorzugsaktionäre nach erfolgter Umwandlung ihrer Aktien in Stammaktien das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Jede Aktie der Gesellschaft besitzt dann die gleiche Stimmberechtigung von einer Stimme je Aktie. Sämtliche Aktionäre werden daher zukünftig den Rechtsvorschriften für Aktionäre mit stimmberechtigten Aktien unterfallen.

3. Ablauf der Umwandlung

Die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien erfolgt durch Aufhebung des mit den Vorzugsaktien verbundenen Gewinnvorzugs im Wege der Satzungsänderung. Dies führt dazu, dass die Ausstattung der Vorzugsaktien an die der Stammaktien angepasst und die Gattung der Vorzugsaktien vollständig aufgehoben wird. Ein Aktientausch findet mithin nicht statt. Vielmehr werden die mit den Vorzugsaktien verbundenen Rechte dahingehend angepasst, dass an die Stelle des Gewinnvorzugs das Stimmrecht tritt. Die jeweilige proportionale Beteiligung eines jeden Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert. Eine Zuzahlung seitens der Vorzugsaktionäre ist nicht erforderlich.

Die Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien bedarf eines satzungsändernden Hauptversammlungsbeschlusses, der gemäß § 179 Abs. 2 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden muss. Dieser Beschluss soll von der Hauptversammlung am 22. Januar 2021 unter Tagesordnungspunkt 11 gefasst werden. Ferner sollen die Stammaktionäre vorsorglich gebeten werden, dem Beschluss der Hauptversammlung durch Sonderbeschluss gemäß § 179 Abs. 3 des Aktiengesetzes zuzustimmen. Dieser Sonderbeschluss erfordert gemäß § 179 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ebenfalls die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und soll von der Hauptversammlung am 22. Januar 2021 unter Tagesordnungspunkt 12 gefasst werden. Der Beschluss über die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien bedarf zudem der Zustimmung der Vorzugsaktionäre, die hierüber in einer ebenfalls am 22. Januar 2021 im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre durch Sonderbeschluss entscheiden. Dieser Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre bedarf gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 des Aktiengesetzes einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst. Werden die erforderlichen Beschlüsse gefasst, wird die Satzungsänderung zum Handelsregister angemeldet. Mit Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister wird diese wirksam, die Ausstattung der von den Vorzugsaktionären gehaltenen Aktien derjenigen der Stammaktien angepasst und die besondere Gattung der bislang bestehenden Vorzugsaktien aufgehoben.

4. Auswirkung auf die Börseneinbeziehung

Derzeit sind sowohl die Vorzugsaktien als auch die Stammaktien der Gesellschaft zum Handel in den Freiverkehr der Börse Stuttgart zugelassen. Als Folge der Umwandlung in Stammaktien erlischt die bisherigen Börseneinbeziehung der Vorzugsaktien. Es ist aber vorgesehen, stattdessen die Einbeziehung der aus der Umwandlung entstehenden Stammaktien zum Börsenhandel im Freiverkehr der Börse Stuttgart zu erwirken.

Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien erfolgt gesellschaftsrechtlich mit Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Umwandlung und die damit verbundenen Satzungsänderungen ins Handelsregister. Die Depotbanken werden die Bestände ihrer Kunden in Vorzugsaktien unmittelbar nach Eintragung der Satzungsänderungen im Handelsregister auf Stammaktien umstellen. Die Aktionäre selbst müssen dabei nichts veranlassen. Gesonderte Kosten sind für sie mit der Umstellung nicht verbunden. Die aus der Umwandlung der Vorzugsaktien neu entstehenden Stammaktien sollen wie die bereits existierenden Stammaktien zum Börsenhandel unter den für die Stammaktien geltenden Wertpapierkennnummern (ISIN/​WKN) zugelassen werden. Auf den genauen Zeitpunkt der Handelsregistereintragung und der entsprechenden Handlungen der Wertpapierbörsen sowie der Depotbanken hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Es ist jedoch vorgesehen, in enger Abstimmung mit den Wertpapierbörsen einerseits und dem zuständigen Handelsregister andererseits einen möglichst reibungslosen Umstellungsprozess zu ermöglichen. Eine zeitweise Unterbrechung des Börsenhandels der bisherigen Vorzugsaktien vor Zulassung der Stammaktien soll möglichst vermieden werden. Die Gesellschaft wird in den Gesellschaftsblättern und durch öffentliche Ankündigung auf den vorgesehenen genauen Zeitpunkt der Umstellung hinweisen.

5. Vorteile der Umwandlung

Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Sie führt zu einer Vereinheitlichung der Ausstattung der Aktien der Investunity AG und damit zu einer Vereinfachung sowie höheren Transparenz der Kapitalstruktur. Alle Aktien der Gesellschaft werden infolge der Umwandlung künftig mit den gleichen Rechten, insbesondere Stimmrechten ausgestattet und daher auch im gleichen Umfang am Bilanzgewinn der Gesellschaft beteiligt sein.

Insbesondere aus der Sicht internationaler Investoren und Anleger wird mit der angestrebten Vereinheitlichung und Vereinfachung ein gesteigertes Maß an Transparenz geschaffen, durch das die Attraktivität einer Investition in die Gesellschaft zusätzlich erhöht werden kann. Gleichzeitig entspricht die zukünftige Konzentration auf eine Aktiengattung dem international anerkannten und verbreiteten Corporate Governance-Prinzip, wonach jede Aktie auch zur Ausübung einer Stimme berechtigt („one share – one vote“).

Diese Steigerung der Attraktivität wird ferner noch dadurch verstärkt, dass sich infolge der Schaffung einer einzigen Aktiengattung die Liquidität der Investunity AG am Kapitalmarkt erhöht.

Die Zusammenlegung der Aktiengattungen führt darüber hinaus zu einer Verringerung des administrativen Aufwandes der Gesellschaft und zu einer Vereinfachung des Berichtswesens.

Den vorstehend beschriebenen Vorteilen für die Gesellschaft stehen keine ins Gewicht fallende Nachteile gegenüber. Die Umstellung ist zwar zunächst für die Gesellschaft mit einmalig anfallenden Kosten verbunden. Die Gesellschaft geht aber davon aus, dass die Umstellung in der Zukunft insgesamt kostenentlastend wirkt.

Die Aktionäre profitieren von den beschriebenen Vorteilen; wesentliche Nachteile entstehen für diese durch die Umwandlung nicht. Zwar geben die Vorzugsaktionäre den mit der Vorzugsaktie verbundenen Gewinnvorzug auf. Als Ausgleich erhalten diese aber nunmehr das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Die bisherigen Stammaktionäre erfahren zwar eine Schmälerung ihrer anteiligen Stimmrechtsquote. Andererseits kommt ihnen der Wegfall des Gewinnvorzugs der Vorzugsaktie zugute, da künftig sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gleichermaßen und einheitlich am Gewinn der Gesellschaft partizipieren werden.

Im Ergebnis liegt die Umstellung der Vorzugsaktien auf Stammaktien offensichtlich im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Die mit der Vereinheitlichung der Kapitalstruktur der Gesellschaft einhergehenden Vorteile lassen sich auf andere Weise nicht erreichen. Da mit der Umstellung keine signifikanten Nachteile verbunden sind, bestehen nach Überzeugung des Vorstands, die der Aufsichtsrat teilt, an der sachlichen Rechtfertigung der vorgeschlagenen Maßnahme keine Zweifel. In Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat empfiehlt der Vorstand deshalb den Stammaktionären und den Vorzugsaktionären, der vorgeschlagenen Vereinheitlichung der Aktiengattungen die erforderlichen Zustimmungen zu erteilen.

III.      Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre

a)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 15. Januar 2021, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg,
Telefax; +49 (0)6221 6492472
E-Mail: info@investunity.de

zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Nachweis für den Aktienbesitz der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), also den 1. Januar 2021, 00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens 15. Januar 2021, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, per Telefax oder E-Mail zugehen.

b)

Bild- und Tonübertragung im Internet

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung wird von der Gesellschaft spätestens am Tag vor der Hauptversammlung unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung gemäß Ziffer III.1. a) ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich sein, die Zoom App zu installieren.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den unter Ziffer III.1. a) genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen können bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Antwortformular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet verfügbare Antwortformular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen Gebrauch zu machen.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

d)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie z. B. ein Intermediär, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziffer III.1.a) erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit den Zugangsdaten übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtsformular auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

zum Download zur Verfügung.

Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg,
Telefax: +49 (0)6221 6492472
E-Mail: info@investunity.de

Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

2.

Fragerechte der Aktionäre; Widerspruchsrecht

a)

Frage- und Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“)

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs der Hauptversammlung dringend, Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 20. Januar 2021, 24:00 Uhr im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse info@investunity.de einzureichen. Der Vorstand behält sich vor, vorab eingereichte Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​investunity.de/​de_hv.html

zu beantworten.

Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen mündlich oder über eine „Fragen & Antworten“-Funktion zu stellen.

b)

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des GesRuaCOVBekG kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 22. Januar 2021 im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

info@investunity.de

erklärt werden.

Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder der Zugangscode angegeben werden.

3.

Internetseite der Gesellschaft

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​investunity.de
4.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. den Zugangscode). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg,
Telefon: +49 (0)6221 649240
Telefax; +49 (0)6221 6492424
E-Mail: info@investunity.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an info@investunity.de

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Heidelberg, im Dezember 2020

Investunity AG

– Der Vorstand –

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