Investunity AG – Hauptversammlung 2018

Investunity AG

Heidelberg

(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)

WKN A1A60A und WKN A1A60B
ISIN DE000A1A60A2 und ISIN DE000A1A60B0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
und gleichzeitig
Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 29. Juni 2018, um 10:30 Uhr im Grenzhof – Hotel & Restaurant GmbH, Grenzhof 9, 69123 Heidelberg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung und zur anschließenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre an demselben vorbezeichneten Ort ein. Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre wird frühestens um 12:00 Uhr beginnen.

I.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Investunity AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Investunity AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 479.375,00, eingeteilt in 404.375 auf den Inhaber lautende Stamm-Aktien und 75.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 958.750,00 durch Ausgabe von bis zu 808.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Aktien und 150.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht auf bis zu EUR 1.438.125,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Stamm-Aktie und Vorzugs-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 pro neu auszugebender Stamm-Aktie oder Vorzugs-Stückaktie. Für die neu auszugebenden Vorzugs-Stückaktien gilt § 5 Absatz 1 Sätze 3 und 4 der Satzung. Die neu auszugebenden Vorzugsaktien sind daher mit derselben Gewinnanteilsberechtigung wie die bisherigen Vorzugsaktien dem Grunde nach ausgestattet. Sie sind allerdings erst ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, zu diesem Gewinnbezug berechtigt.

Die neuen Stamm-Aktien sind den Aktionären der Stammaktien im Verhältnis 1:2 zum Bezug anzubieten. Die neuen Vorzugs-Stückaktien sind den Vorzugsaktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von den Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Stammaktionäre sind berechtigt, am Mehrbezug der Vorzugsaktien teilzunehmen. Vorzugsaktionäre sind nicht berechtigt, am Mehrbezug der Stammaktien teilzunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital und Einteilung in Stamm-Aktien und Vorzugs-Stückaktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Dezember 2018 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

II.

Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

1.

Bekanntgabe des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 7

Punkt 7 der Tagesordnung der auf den 29. Juni 2018 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung lautet:

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 479.375,00, eingeteilt in 404.375 auf den Inhaber lautende Stamm-Aktien und 75.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 958.750,00 durch Ausgabe von bis zu 808.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Aktien und 150.000 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrecht auf bis zu EUR 1.438.125,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, zum Gewinnbezug berechtigt. Der Ausgabebetrag für jede Stamm-Aktie und Vorzugs-Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 pro neu auszugebender Stamm-Aktie oder Vorzugs-Stückaktie. Für die neu auszugebenden Vorzugs-Stückaktien gilt § 5 Absatz 1 Sätze 3 und 4 der Satzung. Die neu auszugebenden Vorzugsaktien sind daher mit derselben Gewinnanteilsberechtigung wie die bisherigen Vorzugsaktien dem Grunde nach ausgestattet. Sie sind allerdings erst ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird, zu diesem Gewinnbezug berechtigt.

Die neuen Stamm-Aktien sind den Aktionären der Stammaktien im Verhältnis 1:2 zum Bezug anzubieten. Die neuen Vorzugs-Stückaktien sind den Vorzugsaktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von den Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Stammaktionäre sind berechtigt, am Mehrbezug der Vorzugsaktien teilzunehmen. Vorzugsaktionäre sind berechtigt, am Mehrbezug der Stammaktien teilzunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung (Grundkapital und Einteilung in Stamm-Aktien und Vorzugs-Stückaktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Dezember 2018 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.

2.

Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zum Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Investunity AG vom 29. Juni 2018 zu TOP 7 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Vorzugsaktien vor, dem vorstehend unter Punkt 1 dieser Tagesordnung für die Sonderversammlung der Vorzugsaktionäre wiedergegebenen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 7 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Sonderbeschluss in gesonderter Versammlung zuzustimmen.

III.

Hinweise zu den Tagesordnungen

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Investunity AG nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse anmelden und eine von ihrem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erstellenden Bescheinigung über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 8. Juni 2018 (0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens einen (1) Tag vor dem Termin der Hauptversammlung, also am 28. Juni 2018 unter folgender Adresse zugehen:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarte dient der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und wird an der Eingangskontrolle in eine Stimmkarte umgetauscht. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Investunity AG nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse anmelden und eine von ihrem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erstellenden Bescheinigung über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis des Aktienbesitzes über Vorzugsaktien muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 8. Juni 2018 (0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens einen (1) Tage vor dem Termin der Hauptversammlung, also am 28. Juni 2018 unter folgender Adresse zugehen:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarte dient der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und wird an der Eingangskontrolle in eine Stimmkarte umgetauscht. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung oder der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch die Aktionäre anmelden zu lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einem eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Schriftformerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen oder in Textform an die folgenden Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens am 27. Juni 2018, 12:00 Uhr an folgende Adresse übermittelt worden sein:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

4. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:

Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 14. Juni 2018 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter http://www.investunity.de/de_hv.html (zu erreichen über www.investunity.de> Investor Relations > Hauptversammlung) veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung und/oder der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung und/oder der gesonderten Versammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

 

Heidelberg, im Mai 2018

Investunity AG

Der Vorstand

Comments are closed.