Investunity AG Heidelberg – Hauptversammlung 2015

INVESTUNITY AG
Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
WKN A1A60A und WKN A1A60B
ISIN DE000A1A60A2 und ISIN DE000A1A60B0
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden die Aktionäre der Investunity AG mit Sitz in Heidelberg ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 13. August 2015, um 12:30 Uhr im Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg.
I.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Investunity AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
II.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der Investunity AG zum 31. Dezember 2014 ist über die Internetseite der Gesellschaft (http://www.investunity.de/de_hv.html (zu erreichen über www.investunity.de > Investor Relations > Hauptversammlung)) abrufbar. Er wird auch in der Hauptversammlung ausliegen.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES
STIMMRECHTS, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Investunity AG nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse anmelden und eine von ihrem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erstellenden Bescheinigung über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft einreichen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 23. Juli 2015 (0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung mindestens 6 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung, also am 06. August 2015, unter folgender Adresse zugehen (der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen):
Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarte dient der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und wird an der Eingangskontrolle in eine Stimmkarte umgetauscht. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel.
STIMMRECHTSVERTRETUNG

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch die Aktionäre anmelden zu lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einem eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Schriftformerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen oder in Textform an die folgenden Adresse aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Mittwoch, den 12. August 2015, 12:00 Uhr an folgende Adresse übermittelt worden sein:
Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:
Investunity AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: +49 6221 649 24 24
E-Mail: info@investunity.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 29. Juli 2015 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter http://www.investunity.de/de_hv.html (zu erreichen über www.investunity.de > Investor Relations > Hauptversammlung) veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

Heidelberg, im Juli 2015

Investunity AG

Der Vorstand

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