Investunity AG München – Hauptversammlung

INVESTUNITY AG

München

(Geschäftsanschrift: Westendstraße 41, 60325 Frankfurt am Main)

WKN A1A60A und WKN A1A60B
ISIN DE000A1A60A2 und ISIN DE000A1A60B0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden die Stamm- und Vorzugsaktionäre der Investunity AG mit Sitz in München ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 26. August 2014, um 15:00 Uhr im Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg.

 

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Investunity AG für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Investunity AG für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Frankfurt am Main zu verlegen und § 1 Abs. 2 der Satzung entsprechend wie folgt zu ändern:

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.“

8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, zu beschließen, § 9 Abs. 2 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

„(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.“

9.

Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, zu beschließen, § 10 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

§ 10 Vorsitz des Aufsichtsrats

(1)

Im Anschluss an eine Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, die keiner besonderen Einladung bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitgliedes aus seiner Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Aufsichtsrates und eine/n Stellvertreter/in. Scheidet der oder die Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein/ihr Stellvertreter/in während seiner/ihrer Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.

(2)

Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder von Wettbewerbsverboten jeder Art gegenüber der Gesellschaft, insbesondere von vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten, befreien, auch unentgeltlich.“

10.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft schlagen vor, zu beschließen, § 15 Abs. 1 der Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:

„(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einer Einwohnerzahl von wenigstens 20.000 statt.“

11.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Frau Eva Katheder, Herr Jochen Hummel und Herr Gerhard Mayer sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.09.2013 gerichtlich bestellt worden. Die gerichtliche Bestellung ersetzt nicht die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Die gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder sollen nunmehr durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Frau Eva Katheder, wohnhaft in Mühlheim am Main, selbständige Unternehmensberaterin.

b)

Herrn Jochen Hummel, wohnhaft in Heidelberg, Steuerberater und Partner der WSB WOLF BECKERBAUER HUMMEL & PARTNER STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBB.

c)

Herrn Gerhard Mayer, Karlsruhe, kaufmännischer Angestellter.

12.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Satzung der Gesellschaft bestimmt keine Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Sie soll nunmehr von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 AktG bewilligt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis – 2.500,00 Euro beträgt. Jedes andere Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr – pro rata temporis – 1.250,00 Euro beträgt. Etwaige auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder das betreffende Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausgeübt wird. Diese Vergütung findet Anwendung für das gesamte Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre, soweit die Satzung nichts Anderes festsetzt oder die Hauptversammlung nichts Anderes beschließt.“

II.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der Investunity AG zum 31. Dezember 2012 und der Jahresabschluss der Investunity AG zum 31. Dezember 2013 sind über die Internetseite der Gesellschaft (http://www.investunity.de/de_download.html (zu erreichen über www.investunity.de > Über Investunity > Downloads)) abrufbar. Sie werden zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 auch in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES
STIMMRECHTS, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 16 Abs. 1 und 2 der Satzung der Investunity AG nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse anmelden und eine von ihrem depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erstellenden Bescheinigung über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft einreichen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also den 5. August 2014 (0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung mindestens 6 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung, also am 19. August 2014 unter folgender Adresse zugehen (Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen):

Investunity AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (69) 78 90 47 10
E-Mail: info@investunity.de

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder gegebenenfalls ihren Bevollmächtigten werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarte dient der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und wird an der Eingangskontrolle in eine Stimmkarte umgetauscht. Die Eintrittskarten sind organisatorische Hilfsmittel.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch die Aktionäre anmelden zu lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einem eventuellen Widerruf der Vollmacht. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zugesandt.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Schriftformerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Der Nachweis der Vollmacht muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen oder in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Montag, 25. August 2014, 12:00 Uhr an folgende Adresse übermittelt worden sein:

Investunity AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (69) 78 90 47 10
E-Mail: info@investunity.de

ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN

Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:

Investunity AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (69) 78 90 47 10
E-Mail: info@investunity.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Wir werden alle nach § 126 und § 127 AktG zugänglich zu machenden, bis spätestens zum Ablauf des 11. August 2014 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründung und nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Website der Gesellschaft unter http://www.investunity.de/de_hv.html (zu erreichen über www.investunity.de > Investor Relations > Hauptversammlungen) veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2014

Investunity AG

Der Vorstand

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