InVision Aktiengesellschaft: Bedingtes Kapital / Aktienoptionsprogramm 2021

InVision AG

Düsseldorf

ISIN: DE0005859698
WKN: 585969

Veröffentlichung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Bedingtes Kapital /​ Aktienoptionsprogramm 2021)

Die ordentliche Hauptversammlung der InVision AG („Gesellschaft“) vom 8. Oktober 2021 hat nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 10 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, wie sie am 30. August 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschlossen:

Das von der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Bedingte Kapital 2020 wird von 1.117.500,00 Euro um 223.500,00 Euro auf 894.000,00 Euro herabgesetzt und gleichzeitig wird das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 223.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu 223.500,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021) sowie die Satzung entsprechend geändert.

Das Bedingte Kapital 2021 dient ausschließlich der Erfüllung von Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands und – bezüglich der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft – des Aufsichtsrats, im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2021 bis zum 7. Oktober 2026 an Vorstandsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführungsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte und Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben, gewährt werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind ermächtigt, bis zu 223.500 Bezugsrechte auf bis zu 223.500 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien auszugeben. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug der Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt oder von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht.

Wegen der Einzelheiten wird auf den jeweiligen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung und Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2021), über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2020 und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021) der Hauptversammlung der InVision AG verwiesen, wie er am 30. August 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Das Bedingte Kapital 2021 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorfs (HRB 44338) wirksam.

 

Düsseldorf, im Oktober 2021

InVision AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.