IONYS AG – chemistry in engineering for durable constructions – Hauptversammlungen 2018

IONYS AG – chemistry in engineering for durable constructions

Karlsruhe

Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung der IONYS AG 2018

Wir laden die Aktionäre der IONYS AG zur außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Datum: Mittwoch, 09. Mai 2018
Uhrzeit: 17:30 bis 18:30 Uhr
Ort: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Campus Süd
Engelbert-Arnold-Straße 2, Präsidiumsgebäude 11.30 Raum 106 A, Karlsruhe

Tagesordnung

TOP 01 Begrüßung
TOP 02 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 03 Bericht des Vorstands zur Geschäftstätigkeit
TOP 04 Beschlussfassung über die Errichtung genehmigten Kapitals
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 4 der Satzung wird durch folgenden Absatz 7 ergänzt:
„(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.04.2023 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt EURO 66.160 (genehmigtes Kapital) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“
TOP 05 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
1. Kapitalerhöhung

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage erhöht von € 132.321,00 um mindestens € 75.000,00 und höchstens € 200.000,00 auf höchstens € 332.321,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von mindestens € 1,00 je Aktie ausgegeben. Die Anzahl der auszugebenden Aktien entspricht dem Betrag der Kapitalerhöhung. Ein Aufgeld kann festgelegt werden.

Die Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt soweit die neuen Aktien bis 30.06.2018 gezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 75.000 Aktien gezeichnet werden. Andernfalls ist die Kapitalerhöhung unwirksam.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2018 gewinnberechtigt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.
2. Satzungsanpassung

§ 4 Abs. 1 und 2 der Satzung wird infolge der Kapitalerhöhung entsprechend der neu gezeichneten Aktien und des Erhöhungsbetrags angepasst. Der Aufsichtsrat wird unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, die Satzungsfassung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern und zum Handelsregister anzumelden.

Hinweis

Die Gesellschaft weist auf § 14 Abs. (1) der Satzung hin:

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 75% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Hauptversammlung als nicht beschlussfähig, so ist eine neu einberufene Hauptversammlung, die innerhalb der nächsten 6 Wochen stattfindet, hinsichtlich der Gegenstände, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung standen, ohne Rücksicht auf die Höhe des dann vertretenen Grundkapitals beschlussfähig, wenn in der Einberufung hierauf hingewiesen wurde.

 

Karlsruhe, den 05. April 2018

Der Vorstand

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