IP Strategy AG-Hauptversammlung

IP Strategy AG

Bremen

– WKN A0HNE8 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 28. Juli 2014, um 15.30 Uhr in der Wilhelmstraße 25 (Erdgeschoss), 80801 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 21. Juli 2014 bei der Gesellschaft (Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, Tel.: 0421/5769940, Fax: 0421/5769943, info@ipstrategy.de) angemeldet haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 7. Juli 2014 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 21. Juli 2014 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.ipstrategy.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Gemäß § 18 Absätze 3 und 4 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

 

Bremen, im Juni 2014

Der Vorstand

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