IPO.GO AG: Außerordentliche Hauptversammlung

IPO.GO AG i.L.

Allensbach

ISIN DE000A0HMWA2 / WKN A0HMWA

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Hiermit laden wir Sie herzlich zu der

außerordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 29. Dezember 2020, 10:00 Uhr,

im Hotel St. Elisabeth, Konradistraße 1, 78476 Allensbach-Hegen,

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2020

Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses (Liquidationsschlussbilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung) und des Berichts des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020.

Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der IPO.GO AG i.L. in 78476 Allensbach, Im Bildösch 17, eingesehen werden. Sie stehen auch auf der Website der Gesellschaft zum Download bereit und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der vom Abwickler aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss zum 31.10.2020 wird festgestellt.

2.

Vorlage und Billigung der Schlussrechnung

Vorlage der vom Abwickler aufgestellten Schlussrechnung.

Die Schlussrechnung kann ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der IPO.GO AG i.L. in 78476 Allensbach, Im Bildösch 17, eingesehen werden. Sie steht auch auf der Website der Gesellschaft zum Download bereit und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die vom Abwickler aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte Schlussrechnung wird gebilligt.

3.

Verwendung des Nettovermögens

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Das laut der vom Abwickler aufgestellten Schlussrechnung vorhandene Nettovermögen ist gemäß § 271 AktG an die Aktionäre zu verteilen.

Sollte sich nach der Schlussverteilung an die Aktionäre und vollständigem Abschluss der Abwicklung ein höheres Nettovermögen als vom Abwickler in der Schlussrechnung angenommen ergeben, ist das verbliebene Vermögen in Form einer Spende an den Verein SOS-Kinderdorf e.V. (IBAN: DE72700700100700038301) auszuzahlen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zur Vorlage der Schlussrechnung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zur Vorlage der Schlussrechnung Entlastung erteilt.

5.

Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zur Vorlage der Schlussrechnung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Abwickler wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zur Vorlage der Schlussrechnung Entlastung erteilt.

6.

Aufbewahrung der Schriften und Bücher der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Dem Gericht wird vorgeschlagen, dass die Bücher und Schriften der Gesellschaft bei der Ertel & Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münsterplatz 7, 78462 Konstanz, für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 08. Dezember 2020 zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. Dezember 2020 zugehen und zwar bei folgender, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

IPO.GO AG i.L.
c/o Quirin Privatbank AG
– Hauptversammlungen –
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen

Telefax: +49 (0) 421 897 604 44
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

oder bei der auch für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen maßgeblichen unten angegebenen Adresse.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.

Hinweise zur Bevollmächtigung, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten zusammen mit dem Formular „Vollmacht & Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Geselslchaft“, das unter

www.ipogo.de

abgerufen werden kann, im Original, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse übersenden:

IPO.GO AG i.L.
Im Bildösch 17
D–78476 Allensbach

FAX: (+49) 07533 / 5238
E-MAIL: info@ipogo.de

Die Eintrittskarte und das Formular „Vollmacht & Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ müssen spätestens am Montag, den 28. Dezember 2020, 24:00 Uhr, bei der vorbezeichneten Adresse eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Zu beachten ist, dass das Formular „Vollmacht & Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind schriftlich, per E-Mail, oder Telefax ausschließlich zu richten an:

IPO.GO AG i.L.
Im Bildösch 17
D–78476 Allensbach

FAX: (+49) 07533 / 5238
E-MAIL: info@ipogo.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 15. Dezember 2020 unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.ipogo.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.540.000,00 und ist eingeteilt in 1.540.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.540.000 Stimmrechte.

Hinweis an die Depotbanken zur Anforderung der 125iger Mitteilung

Wir bitten darum, die sog. 125iger Mitteilung unter der unten stehenden Anschrift der Gesellschaft anzufordern und dort auch die diesbezügliche Abrechnung bis zum 30.12.2020 einzureichen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten. Es werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Anschrift, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte. Sofern Aktionäre oder deren Vertreter mit der Gesellschaft in Kontakt treten, werden zudem diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (z.B. angegebene Kontaktdaten, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern). In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. So können zum Beispiel Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung verarbeitet werden. Im Fall von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Im Übrigen werden personenbezogene Daten den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.

Zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung werden von der Gesellschaft Dienstleister beauftragt. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung notwendig sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Die personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Rechte gegenüber der Gesellschaft können unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@ipogo.de

oder die unten aufgeführten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden.

Ergänzende Informationen bzgl. COVID-19

Vor dem Hintergrund der nach wie vor in Deutschland, und voraussichtlich zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung noch andauernden, um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung der IPO.GO AG i.L. voraussichtlich unter Anwendung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören voraussichtlich unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Die Gesellschaft ist bemüht, für großzügige Sicherheitsabstände bei der Bestuhlung für die Teilnehmer zu sorgen.

Aus Hygienegründen wird auf eine Bewirtung verzichtet. Wir bitten die Aktionäre um entsprechendes Verständnis.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme an der Hauptversammlung trotz aller Bemühungen auf eigenes Risiko erfolgt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung bitten, wir auf die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung zu verzichten. Um Ihr Stimmrecht auszuüben, können Sie einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht ausschließlich nach Maßgabe der von Ihnen erteilten Weisungen ausüben. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit Ihrer Eintrittskarte. Es steht außerdem auf der Website der Gesellschaft zum Download bereit.

In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen- oder behördlichen Anordnungen behält sich die IPO.GO AG i.L. vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Dies schließt auch eine kurzfristige Absage der Hauptversammlung ein.

Allensbach, im November 2020

IPO.GO AG i.L

Der Abwickler

IPO.GO AG i.L.
Im Bildösch 17
D–78476 Allensbach

TEL.: (+49) 07533 / 97211
FAX: (+49) 07533 / 5238
E-MAIL: info@ipogo.de
WEB: http://www.ipogo.de

 

TAGS:
Comments are closed.