iQ Power Licensing AG – Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung

iQ Power Licensing AG
Zug

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung der iQ Power Licensing AG einzuladen.
Datum und Zeit
13. August 2015 um 14:00 Uhr
Türöffnung um 13:30 Uhr
Ort
Migros Klubschule, Metalli-Gebäude, Industriestrasse 15b, 6300 Zug

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1.

Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2014

Antrag des Verwaltungsrates:

Genehmigung von Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Antrag des Verwaltungsrates:

Verwendung des Bilanzergebnisses wie folgt:
Verlustvortrag aus 2013 CHF 70’000
Verlust im Jahr 2014 CHF 238’000
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF – 308’000
Ausschüttung als Dividende CHF –
Verlustvortrag auf neue Rechnung CHF 308’000
3.

Entlastung von Verwaltungsrat und Management

Antrag des Verwaltungsrates:

Erteilung der Entlastung für Herrn Dr. Raymond Wicki, Herrn Björn Dettmar, Herrn Won-Lak Choi, Herrn Darwin Sauer und für Herrn Bob Sullivan für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2014.
4.

Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates

Erläuterungen:

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind je einzeln für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016 zu wählen.

Antrag des Verwaltungsrates:
4.1.

Wiederwahl von Herrn Dr. Raymond Wicki in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.2.

Wiederwahl von Herrn Won-Lak Choi in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.3.

Wiederwahl von Herrn Bob Sullivan in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.4.

Wiederwahl von Herrn Darwin Sauer in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
4.5.

Wahl von Herrn Bernhard Rose in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
5.

Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats

Erläuterungen:

Der Präsident des Verwaltungsrates ist aus dem Kreis der gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu bestimmen.

Antrag des Verwaltungsrates:

Wahl von Herrn Dr. Raymond Wicki als Verwaltungsratspräsident für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
6.

Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses

Erläuterungen:

Die Mitglieder des Vergütungsausschusses sind aus dem Kreis der gewählten Verwaltungsräte durch die Generalversammlung zu bestimmen.

Antrag des Verwaltungsrates:
6.1.

Wiederwahl von Dr. Raymond Wicki als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
6.2.

Wiederwahl von Won-Lak Choi als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
6.3.

Wahl von Bernhard Rose als Mitglied des Vergütungsausschusses für die Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
7.

Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag des Verwaltungsrates:

Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, Herrn Rechtsanwalt Chasper Kamer, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
8.

Wahl der Revisionsstelle

Antrag des Verwaltungsrates:

Wahl der PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015.
9.

Genehmigung der Vergütungen
9.1

Vergütung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 72’000.00 für die Vergütung des Verwaltungsrats je für das Geschäftsjahr 2015 sowie für das Geschäftsjahr 2016.
9.2

Fixe Vergütung der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags in der Höhe von brutto CHF 300’000.00 für die fixe Vergütung der Geschäftsleitung je für das Geschäftsjahr 2015 sowie für das Geschäftsjahr 2016.
9.3

Variable Vergütung der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der variablen Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von brutto CHF 128’142.00 für das Geschäftsjahr 2014.
9.4

Diskretionäre Vergütung der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der diskretionären Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von CHF 0.00 (null) für das Geschäftsjahr 2014.
10.

Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals

Erläuterungen:

Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die Anpassung und Erhöhung des bestehenden genehmigten Kapitals.

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende genehmigte Kapital von CHF 1’200’000.00 (entsprechend maximal 120’000’000 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01) so zu ändern und zu erhöhen, dass der Verwaltungsrat ermächtigt ist, jederzeit bis zum 13. August 2017 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1’296’000.00 durch Ausgabe von höchstens 129’600’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen. Art. 3a der Statuten ist demnach wie folgt zu ändern:

Art. 3a Genehmigtes Kapital (Absatz 1)

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 13. August 2017 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1’296’000.00 durch Ausgabe von höchstens 129’600’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der jeweilige Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt.

(Absatz 2 von Art. 3a bleibt unverändert)
11.

Änderung und Erhöhung des bedingten Kapitals

Erläuterungen:

Um der Gesellschaft die maximale Flexibilität bei künftigen Finanzierungen einzuräumen, beantragt der Verwaltungsrat die Anpassung und Erhöhung des bestehenden bedingten Kapitals.

Antrag des Verwaltungsrates:

Der Verwaltungsrat beantragt, das bedingte Kapital von maximal CHF 1’059’028.68 auf insgesamt maximal CHF 1’296’000.00 zu erhöhen und Art. 3b der Statuten wie folgt zu ändern:

Artikel 3b Bedingtes Kapital

Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 1’296’000.00 erhöht durch die Ausgabe von höchstens 129’600’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01, davon
1.

bis zu einem Betrag von CHF 50’000.00 durch Ausübung von Optionsrechten, die den Aktionären zugeteilt werden;
2.
a)

bis zu einem Betrag von CHF 50’000.00 durch Ausübung von bereits eingeräumten Optionsrechten;
b)

bis zu einem Betrag von CHF 150’000.00 durch Ausübung von Optionsrechten, die den Mitarbeitern, Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften sowie wichtigen externen, die Gesellschaft beratenden Personen gewährt werden;
c)

bis zu einem Betrag von CHF 1’046’000 durch Ausübung von Wandelrechten, die in Verbindung mit Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft eingeräumt werden oder bereits eingeräumt wurden. Die Wandelbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.

Das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre kann bei Wandelanleihen bezüglich höchstens 104’600’000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 durch Beschluss des Verwaltungsrates ausgeschlossen werden (1) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft oder (2) zur Emission der Wandelanleihen auf internationalen Kapitalmärkten oder (3) zur Erhaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Gesellschaft.

Soweit das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist, sind Struktur, Laufzeit und Betrag der Anleihe sowie die Wandelbedingungen durch den Verwaltungsrat entsprechend den Marktbedingungen im Zeitpunkt der Begebung festzulegen.

Die Wandelrechte haben eine Ausübungsfrist von maximal zehn Jahren ab Begebung der betreffenden Anleihe.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist beim bedingten Kapital gemäss dieser Ziffer 2 ausgeschlossen.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht enthält den Lagebericht, die Jahresrechnung der iQ Power Licensing AG, die Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2014. Aktionäre können den Geschäftsbericht seit dem 9. Juli 2015 am Sitz der Gesellschaft, Metallstrasse 6, 6304 Zug, einsehen, von der Internetseite der Gesellschaft (www.iqpower.com) herunterladen oder dessen Zustellung verlangen.

Zutrittskarten

Wenn Sie an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, bitten wir Sie um Bestellung einer Zutrittskarte mit dem beiliegenden Antwortformular.

Vollmachterteilung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen werden, können sich durch eine Drittperson oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter i.S. von Art. 689c OR und Art. 8 VegüV amtet Rechtsanwalt Chasper Kamer, LL.M., Ruoss Vögele Partner, Kreuzstrasse 54, CH-8032 Zürich.

Für die Vollmachterteilung an Dritte sind die Zutrittskarten zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben.

Für die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ist keine Zutrittskarte zu bestellen, sondern die Vollmacht und Weisungen von den Aktionären ausgefüllt und unterzeichnet direkt an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an vorstehende Adresse zuzustellen. Werden keine Weisungen erteilt, wird sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Stimmberechtigung

In der Zeit vom 6. August 2015 bis am 13. August 2015 werden keine Eintragungen von Namenaktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen, welche zur Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung vom 13. August 2015 berechtigen. Im Falle eines Verkaufes aus dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand ist der Aktionär für diese Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Die ihm zugestellte Zutrittskarte ist deshalb vor Beginn der Generalversammlung am Schalter des Aktienbüros berichtigen zu lassen.

Rücksendung des Antwortformulars

Wir ersuchen Sie, uns Ihr Antwortformular ausgefüllt und unterzeichnet möglichst sofort, spätestens aber bis 6. August 2015 zurückzusenden.

Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung

Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung das nicht benutzte Stimmmaterial beim Ausgang abzugeben.

Organisatorisches

Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen geht der deutsche Text einer allfälligen englischen Übersetzung vor. Alle in dieser Einladung verwendeten Begriffe wie „Aktionär“ etc. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer.

Kontaktadresse

iQ Power Licensing AG
Aktienbüro
Metallstrasse 6
CH-6304 Zug
Telefon: +41-(0)41-768-03-63
E-Mail: info@iqpower.com

Mit freundlichen Grüssen

iQ Power Licensing AG

Für den Verwaltungsrat

Raymond Wicki, Präsident des Verwaltungsrates

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