Irreführende Meldung der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke

Nun, man erlebt auch vor Weihnachten dann doch ab und zu einmal eine Überraschung, wobei diese Rechtsanwaltskanzlei kennen wir natürlich mit der einen oder anderen umstrittenen Meldung aus dem Internet. Prozesse haben wir auch so manchen mit der Kanzlei geführt und vor kurzem erst  zwei für uns entscheiden können.

Am heutigen Tage fanden wir eine Veröffentlichung auf einem Internetportal für Rechtsanwälte die sich mit den Gesellschaften Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft befasst und mit der LombardClassic3. Hier heißt es in der Überschrift des Artikels 

Zitat: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG sind insolvent. Jetzt helfen Anwälte Anlegern. Zitat Ende

Nach Rücksprache mit den Gesellschaften kann von einer Insolvenz der Gesellschaften keine Rede sein. Möglich das es sich hier um eine Werbung handelt die darauf abzielt Anleger zu gewinnen, da kann das Wort „Insolvenz“ natürlich ein „magisches Wort“ sein um diese zu gewinnen. Nun, wir gehen davon aus das sich hier die Rechtsanwälte der Gesellschaft sicherlich mit entsprechenden Schreiben an die Kanzlei Gröpper Köpke wenden werden.

http_www.anwalt24.defalschmeldunggroepperkoepke_

 

 

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