ISMA AG, Sonneberg – Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung (Amtsgericht Jena, HRB 305764 – Ausgabe von 500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien)

ISMA AG

Sonneberg

Amtsgericht Jena, HRB 305764

Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung

Gemäß § 183a Abs. 2 AktG wird hiermit bekannt gegeben:

I.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2021 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der ISMA Aktiengesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister durch Ausgabe von bis zu EUR 150.350 neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu einem geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,– je Stückaktie, insgesamt das Grundkapital jedoch höchstens um EUR 150.350,– zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Satzungsänderung ist am 09.11.2021 in das Handelsregister eingetragen worden. Von der eingetragenen Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 14.09.2022 aufgrund der in § 7 Nr. 1 und Nr. 2 der Satzung der ISMA AG in der derzeit geltenden Fassung eingeräumten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das derzeit in 1.503.500 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.503.500,00 um EUR 500,00 auf EUR 1.504.000,00 durch Ausgabe von 500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an das Vorstandsmitglied Kevin Oppel mit einem rechnerischen Betrag von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 12,00 je Aktie gegen Sacheinlage zu erhöhen.

Von einer externen Prüfung nach § 183 Absatz 3 AktG wird gemäß §§ 183a Absatz 1, 33a AktG abgesehen.

II.

Gegenstand der Sacheinlage ist die Übertragung eines Entgeltanspruches des Vorstandsmitglieds Kevin Oppel gegen die ISMA AG aus der Tantiemen-Vereinbarung für das Geschäftsjahr 2021 nach § 5 Nr. 2 des Dienstvertrages in Höhe von EUR 6.000,00 auf die Gesellschaft.

III.

Von einer Prüfung nach § 183 Absatz 3 AktG i.V.m. §§ 33 Absatz 3 bis Absatz 5, 34, 35 AktG wird gemäß § 183a Absatz 1 AktG abgesehen. Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien in Höhe von EUR 500,00 erreicht, der Wert der Entgeltforderung mithin EUR 6000,00 erreicht. Die Sacheinlage hat mindestens den von der Hauptversammlung beschlossenen Mindesteinbringungswert von EUR 500,00. Dies ergibt sich aus der vom Wirtschaftsprüfer Werner Zieglmaier in Landshut erstellten Werthaltigkeitsbescheinigung vom 10.10.2022. Der Wirtschaftsprüfer hat den Zeitwert der Sacheinlage mit dem Unternehmenswert der ISMA AG verglichen. Der Unternehmenswert wurde unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2021 und der Ertragswertmethode ermittelt.

IV.

Der Vorstand versichert gemäß § 183a Absatz 2 S.1 i.V.m. § 37a Absatz 2 AktG, dass ihm keine Umstände bekannt geworden sind, die darauf hindeuten, dass der Wert der Sacheinlage in Form der Tantiemenforderung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der vom Wirtschaftsprüfer Werner Zieglmaier, Landshut, in seiner Werthaltigkeitsbescheinigung vom 10.10.2022 angenommene Wert.

 

Sonneberg, im November 2022

Isma AG

Der Vorstand

 

 

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