ISRA VISION AG – Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

ISRA VISION AG
Darmstadt
-Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810-
Mitteilung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe
von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG vom 17. März 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 9 unter gleichzeitiger Aufhebung der früheren Ermächtigung vom 29. März 2011 den Vorstand ermächtigt, bis zum 16. März 2020 einmalig oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern, zusammen („Inhaber“) der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der ISRA VISION AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.090.620,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Für die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen kann auch eine Wandlungspflicht vorgesehen werden.

Den Aktionären der Gesellschaft steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen zu. Sofern sie den Aktionären nicht zu unmittelbarem Bezug angeboten werden, sollen die Schuldverschreibungen von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrecht auf Aktien in bestimmten, in der Ermächtigung einzeln genannten Fällen auszuschließen.

Zur Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte nach Ausübung der Ermächtigung hat die ordentliche Hauptversammlung vom 17. März 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 zugleich beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 2.090.620,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.090.620,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger (zusammen „Inhaber“)von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 17. März 2015 bis zum 16. März 2020 ausgegeben werden, von ihren Wandel- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und in diesen Fällen nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Wortlaut der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung und bedingten Kapitalerhöhung ergibt sich aus der Einladung zur Hauptversammlung, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 05. Februar 2015 veröffentlicht wurde. Die Eintragung des Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des bedingten Kapitals II sowie die entsprechende Satzungsänderung im Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt steht derzeit noch aus.

Darmstadt, 18. März 2015

ISRA VISION AG

Der Vorstand

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