ISRA VISION AG – Bekanntmachung betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Stückaktien sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

ISRA VISION AG
Darmstadt
-Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810-
Bekanntmachung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Stückaktien sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG vom 17. März 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. März 2020 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 2.190.620,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Der Vorstand ist gemäß diesem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in den im Beschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Das genehmigte Kapital und die entsprechende Satzungsänderung sind am 08. Juli 2015 ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden.

Der vollständige Text des von der Hauptversammlung gefassten Beschlusses ergibt sich aus der Einladung zur Hauptversammlung, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 05. Februar 2015 veröffentlicht wurde.

Darmstadt, im Juli 2015

ISRA VISION AG

Der Vorstand

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