ISRA VISION AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ISRA VISION AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 21.03.2019

ISRA VISION AG

Darmstadt

ISIN DE0005488100
WKN 548810

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG hat am 19. März 2019 beschlossen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von EUR 13.520.628,94 einen Teilbetrag von EUR 3.281.775,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 10.238.853,94 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 22. März 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt also 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für solche Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.Januar 2009 gilt die deutsche Einkommensteuer mit dem Steuerabzug für private Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten. Auf Antrag kann die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Veranlagung zur Einkommensteuer einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren persönlichen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen vom ausländischen Aktionär fristgemäß beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

 

Darmstadt, im März 2019

ISRA VISION AG

Der Vorstand

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