ISRA VISION AG – Erwerb eigener Aktien

ISRA VISION AG
Darmstadt
-Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810-
Mitteilung nach § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Beschlussfassung
zum Erwerb eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG hat am 17. März 2015 beschlossen:

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 16. März 2020 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 05. Februar 2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der ISRA VISION AG. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch eingezogen werden. Die Abgabe eigener Aktien kann im Rahmen der Ermächtigung zu Punkt 7 der Tagesordnung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen.

Der vollständige Wortlaut der von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ergibt sich aus der Einladung zur Hauptversammlung, die im elektronischen Bundesanzeiger vom 05. Februar 2015 veröffentlicht wurde.

Darmstadt, 18. März 2015

ISRA VISION AG

Der Vorstand

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