ista SE Essen – Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 AktG

ista SE

Essen

Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 AktG

1.

Die Trionista SE hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2.

Die Trionista SE hat uns ferner mitgeteilt, dass die Trionista TopCo GmbH auf sie verschmolzen wurde, so dass die von der Trionista TopCo GmbH gemeldeten Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG und Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) sowie die gemeldete Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) wegen Untergangs der Trionista TopCo GmbH als Rechtsträger nicht mehr bestehen.

3.

Die Trionista SE hat uns ferner mitgeteilt, dass sie eine Tochtergesellschaft der ista Luxembourg S.à r.l. ist und die in der Vergangenheit von der ista Luxembourg S.à r.l. und ihren beherrschenden Gesellschaften vorgenommen Mitteilungen nach § 20 AktG unverändert bleiben.

 

Essen, 1. September 2022

Der Vorstand

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