itelligence AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

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itelligence AG
Bielefeld
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 2, 3 UmwG – Verschmelzung mit der itelligence Services GmbH 21.06.2019

itelligence AG

Bielefeld

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 2, 3 UmwG –
Verschmelzung mit der itelligence Services GmbH

Die itelligence Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38091, soll als übertragende Gesellschaft auf die itelligence AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38247, verschmolzen werden. Demgemäß überträgt die itelligence Services GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die itelligence AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01. Januar 2019 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung wird die Jahresbilanz der itelligence Services GmbH zum 31. Dezember 2018 als Schlussbilanz zugrunde gelegt.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 13. Juni 2019 abgeschlossen und wird zum Handelsregister der itelligence AG eingereicht. Da das Stammkapital der itelligence Services GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der itelligence AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der itelligence AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der itelligence Services GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der itelligence AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 S. 1, Halbsatz 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre der itelligence AG auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages eines Verschmelzungsbeschlusses der itelligence AG, wenn Aktionäre der itelligence AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Einberufungsverlangen können innerhalb einer Ausschlussfrist von mindestens einem Monat berücksichtigt werden. Einberufungsverlangen sind an die itelligence AG zu richten.

In den Geschäftsräumen der itelligence AG, Königsbreede 1, 33605 Bielefeld, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Bielefeld, 13. Juni 2019

itelligence AG

Der Vorstand

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