ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlungen

von Red. LG

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ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft
Garching
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 17.04.2019

ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft

Garching

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

am

23. Mai 2019 um 12:30 Uhr

in den Geschäftsräumen der ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft
(nachfolgend Gesellschaft genannt), Schleißheimer Straße 91 a, 85748 München.

Tagesordnung

1.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. März 2024 einmalig oder in mehreren Tranchen auf den Namen lautende, vinkulierte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.001,84 mit einer jährlichen Verzinsung von 8 % und einer Laufzeit von längstens zehn Jahren (Wandelanleihe 2019) auszugeben, die die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen berechtigten, bis zu 644.884 auf den Namen lautende, vinkulierte Aktien der Gesellschaft mit einem Nennbetrag von insgesamt bis zu EUR 644.884,00 zu beziehen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu. Die Nennbeträge der an die Aktionäre auszugebenden Teilwandelschuldverschreibungen lauten auf volle Euro-Beträge.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand wird des Weiteren ermächtigt, nicht ausgeübte Bezugsrechte mit der Zustimmung des Aufsichtsrats anderen Aktionären zuzuteilen, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben.

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen gemäß den vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis beträgt 23,26 zu eins, d.h. je EUR 23,26 des Nennbetrags der (Teil-)Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug von einer Aktie mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Anleihebedingungen und des Umtauschverfahrens, der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Ausgabepreis, Laufzeit und Wandlungszeitraum, zu bestimmen.

b)

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 644.884,00 durch Ausgabe von bis zu 644.884 neuen, auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungspreises.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Wandlungsrechts ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

c)

Satzungsänderung

In § 4 der Satzung (Grundkapital, Namensaktien) wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt:

„Das Grundkapital ist um bis zu EUR 644.884,00, eingeteilt in bis zu 644.884 auf den Namen lautende Aktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2019 ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem im vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschluss bestimmten Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

d)

Ermächtigung zur Satzungsanpassung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Absätzen 1 und 8 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktion anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungsrechten.

Bericht des Vorstandes gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG:

Der Vorstand hat gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht:

Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.001,84 sowie zur Schaffung des dazugehörigen bedingten Kapitals von bis zu EUR 644.884,00, soll die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Aktivitäten erweitern und dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen.

Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibungen zu (§ 221 Abs. 4 i. V. m. § 186 Abs. 1 AktG). Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Der Bezugsrechtsausschluss liegt daher im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre.“

2.

Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 10 Absatz 1 der Satzung, § 95 Satz 2 AktG aus sechs (6) Mitgliedern und setzt sich aktuell jedoch nur aus nur fünf (5) Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Michael Lee-Chin, Vorsitzender und Präsident von Portland Holdings, Ontario, Kanada mit Wohnort in Greensville, Ontario, Kanada in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Ausgelegte Unterlagen:

Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft, Lichtenbergstraße 1, 85748 Garching, und auch in der Hauptversammlung zur Einsicht aus:

Der Bericht des Vorstands über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG im Zusammenhang mit der gemäß vorstehender Tagesordnung vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und der vorgeschlagenen Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

 

Garching, im April 2019

ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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