ITR AG, Sindelfingen – Bekanntmachung nach § 62 Abs. 4, 3 UmwG zur Verschmelzung der ITR Connect Vertriebs GmbH auf die ITR AG

ITR AG

Sindelfingen

Bekanntmachung nach § 62 Abs. 4, 3 UmwG
zur Verschmelzung der ITR Connect Vertriebs GmbH
auf die ITR AG

 

 

Es ist beabsichtigt, die ITR Connect Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 750982) als übertragende Gesellschaft gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 46 ff., 60 ff. Umwandlungsgesetz („UmwG“) unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes ohne Gewährung von Anteilen auf die ITR AG mit dem Sitz in Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 744173) als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Zu diesem Zweck wurde am 27. Juni 2022 ein Verschmelzungsvertrag zwischen der ITR Connect Vertriebs GmbH und der ITR AG in notariell beurkundeter Form abgeschlossen. Der Verschmelzungsvertrags wurde gemäß § 61 Satz 1 UmwG am 27. Juni 2022 bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart für die ITR AG mit der Bitte um Bekanntmachung gemäß § 61 Satz 2 UmwG i. V. m. § 10 Handelsgesetzbuch („HGB“) eingereicht.

Die ITR AG ist die alleinige Gesellschafterin der ITR Connect Vertriebs GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der ITR Connect Vertriebs GmbH ist damit gemäß § 62 Abs. 4 UmwG nicht erforderlich.

Aus dem gleichen Grund ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG die Zustimmung der Hauptversammlung der ITR AG zu der Verschmelzung (Verschmelzungsbeschluss) nicht erforderlich. Auch ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind nicht erforderlich.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ITR AG erreichen, können jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

Ein solches Einberufungsverlangen ist an die ITR AG (Postadresse: Schwertstraße 3, 71065 Sindelfingen) zu richten und muss der Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung, somit spätestens am 28. Juli 2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden die Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG erwähnten Unterlagen sind in den Räumen der Hauptverwaltung der ITR AG in 71065 Sindelfingen, Schwertstraße 3, ausgelegt, und können dort von den Aktionären und Aktionärsvertretern eingesehen werden.

 

Sindelfingen, am 27. Juni 2022

ITR AG

Der Vorstand

 

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