IVC Venture Capital AG – Hauptversammlung 2015

IVC Venture Capital AG
Bad Homburg
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre der IVC Venture Capital AG mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. zu der
am Freitag, dem 12. Juni 2015 um 10:00 Uhr,
in den Räumen der Deutschen Bahn AG – Dienstleistungszentrum Bildung –
Trainingszentrum & Seminarhotel – Herderstraße 1, 61350 Bad Homburg v.d.H. stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVC Venture Capital AG zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 2. März 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IVC Venture Capital AG in Höhe von 1.711.970,07 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands des Geschäftsjahres 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Geschäftsjahres 2014 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie §§ 10 und 11 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Personen.

Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juni 2015 endet die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats.

Die Herren Schött und Schnell haben das Recht, die Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds innerhalb der Hauptversammlung durch gemeinschaftliche mündliche Erklärung zur Niederschrift bzw. außerhalb der Hauptversammlung durch schriftliche Erklärung an den Vorstand vorzunehmen. Die Herren Schött und Schnell haben dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt, Herrn Otto Schött, Ingenieur, wohnhaft in 63683 Ortenberg, in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Das bisherige von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Hans Joachim Goehtz, Bankkaufmann, wohnhaft in Bingen, hat sich bereit erklärt, erneut für den Aufsichtsrat zu kandidieren und für den Fall seiner Wiederwahl die Wahl anzunehmen.

Ebenfalls hat sich das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied, Herr Björn Pirrwitz, Geschäftsführer der Attika Advisors GmbH, wohnhaft in Frankfurt am Main, bereit erklärt, erneut für das Amt des Aufsichtsrats zu kandidieren und für den Fall seiner Wahl diese Wahl anzunehmen.

Gleichzeitig mit der Wahl der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder können für einen oder mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Herr Jörg Fürbacher, Vorstandsmitglied der EuroLog AG, wohnhaft in Ingolstadt, hat sich bereit erklärt, für das Amt des Ersatzmitglieds bei Ausscheiden eines von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat zu kandidieren und für den Fall seiner Wahl diese Wahl anzunehmen.
a.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen und hierzu folgende Beschlüsse zu fassen:
aa.

Herrn Hans Joachim Goehtz, wohnhaft in Bingen,
Bankkaufmann.

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei mitgerechnet.
bb.

Herrn Björn Pirrwitz, wohnhaft in Frankfurt am Main,
Geschäftsführer der Attika Advisors GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main.

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei mitgerechnet.
b.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,

gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern das nachstehend benannte Ersatzmitglied zu wählen mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds wird, wenn eines der zwei gleichzeitig mit ihm in der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet:

Herrn Jörg Fürbacher, wohnhaft in Ingolstadt,
Vorstandsmitglied der EuroLog AG, mit dem Sitz in Hallbergmoos.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2015 wie folgt festzulegen:

Aufsichtsratsvorsitzender: 3.750 €,
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: 3.125 €,
Mitglieder des Aufsichtsrats: 2.500 €.

Die Vergütungen werden jeweils nach Ablauf eines Jahres der Amtszeit fällig. Endet die Amtszeit vorzeitig, wird die Vergütung für das betreffende Amtsjahr zeitanteilig für volle Monate der erreichten Amtszeit in dem betreffenden Amtsjahr gezahlt und ist nach Beendigung der Amtszeit fällig. Tritt ein gewähltes Ersatzmitglied an die Stelle eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds wird die Vergütung für das Ersatzmitglied für das erste Amtsjahr ebenfalls für volle Monate der Amtszeit gezahlt; die vorstehende Regelung zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit von ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern gilt für das Ersatzmitglied entsprechend.
Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat schriftlich, fernschriftlich oder durch Telefax zu erfolgen und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 9. Juni 2015, zugegangen sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass Übertragungen von Aktien nach der Anmeldung erst wieder nach Beendigung der Hauptversammlung in das Aktienbuch eingetragen werden.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich direkt bei der IVC Venture Capital AG unter der Anschrift

IVC Venture Capital AG
Herrn Jörg Swoboda
Louisenstraße 74
61348 Bad Homburg

oder unter der

Telefax Nr. 0 61 72 / 17 10 194

anmelden.

Im Aktienbuch eingetragene Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall ist der Bevollmächtigte durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten (im letzteren Fall unter Nachweis seiner Bevollmächtigung) rechtzeitig anzumelden.

Wir bitten unsere Aktionäre, für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für eine Bevollmächtigung das in der Anlage übersandte Formular zu verwenden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Hierfür steht Frau Sandra Harms gerne zur Verfügung. Etwaige Weisungen hierzu können mit Hilfe des in der Anlage beiliegenden Formulars erteilt werden.

Bad Homburg, im Mai 2015

Der Vorstand

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