IVG Immobilien AG – Hauptversammlung

IVG Immobilien AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11QXV
International Securities Identification Number (ISIN): DE000A11QXV6
Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien AG ein, die am 17. Dezember 2014, um 10.00 Uhr MEZ, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zanderstraße 5, 53177 Bonn, stattfindet.
Tagesordnung
1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und der gebilligten Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2012 und zum 31. Oktober 2013, der Lageberichte für die IVG Immobilien AG und den Konzern zum 31. Dezember 2012 und zum 31. Oktober 2013 sowie weiterer Unterlagen
a.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2012, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzerns für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2012 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen

Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:

vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 31. Dezember 2012

Lagebericht der IVG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012

vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des IVG Konzerns zum 31. Dezember 2012

Konzernlagebericht des IVG Konzerns für das Geschäftsjahr 2012

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB).
b.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das am 31. Oktober 2013 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013, des Lageberichts der IVG Immobilien AG und des Konzerns für das am 31. Oktober 2013 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2013 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen

Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:

vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 31. Oktober 2013

Lagebericht der IVG Immobilien AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des IVG Konzerns zum 31. Oktober 2013

Konzernlagebericht des IVG Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB).

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
a.

Für das Geschäftsjahr 2012:

Den im Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
b.

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2013:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Januar bis 31. Oktober 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, jeweils eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a.

Für das Geschäftsjahr 2012:

Den im Geschäftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
b.

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2013:

Den im Rumpfgeschäftsjahr 01. Januar bis 31. Oktober 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Rumpfgeschäftsjahr Entlastung erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, jeweils eine Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4.

Beschlussfassung über das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September bis zum 31. Dezember 2014 und die anschließende Rückkehr zum Kalenderjahr als Geschäftsjahr; entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a.

Rumpfgeschäftsjahr 2013/2014 und Rückkehr zum Kalenderjahr

Das am 16. September 2014 begonnene Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet zum 31. Dezember 2014. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre gilt jeweils Folgendes: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.
b.

Satzungsänderung (§ 4 der Satzung)

§ 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Das am 16. September 2014 begonnene Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet zum 31. Dezember 2014. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre gilt jeweils Folgendes: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.“
c.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Fassungsänderung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, ab dem 01. Januar 2015 im Rahmen einer Fassungsänderung § 4 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 der Satzung zu streichen.
5.

Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder; entsprechende Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Sätze 1 bis 4, 96 Abs. 1 Variante 4 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 11 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Aus Effizienz- und Kostengründen soll der Aufsichtsrat von neun auf sechs Mitglieder verkleinert werden.

Mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, endet turnusmäßig das Mandat aller Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Eine Verkleinerung des Aufsichtsrats während der noch laufenden Amtsperiode würde jedoch in unzulässiger Weise in die Rechtsposition der derzeit noch amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eingreifen. Deshalb soll der Hauptversammlung eine Satzungsänderung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden, die für den Zeitraum nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, eine auf sechs Mitglieder reduzierte Mitgliederzahl des in dieser Hauptversammlung neu zu wählenden Aufsichtsrats vorsieht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a.

Satzungsänderung (§ 11 Abs. 1 der Satzung)

§ 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„(1)

Der Aufsichtsrat besteht bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet und mit deren Ablauf nach Gesetz und Satzung die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer turnusmäßig endet, aus neun Mitgliedern. Nach diesem Zeitpunkt gilt Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“
b.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Fassungsänderung

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, im Rahmen einer Fassungsänderung § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 1 der Satzung zu streichen, sobald sich der neue aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat konstituiert hat.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 17. September 2013 haben die beiden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat Herr Wolfgang Herr und Herr Klaus R. Müller jeweils ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. Darüber hinaus haben die Vertreter der Anteilseigner Herr Dr. Michael F. Keppel, der zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden war, Herr Klaus-Joachim Krauth, Herr Frank F. Beelitz und Herr Dr. Bernd Thiemann ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2014 niedergelegt. Das Amtsgericht Bonn hat auf Antrag der Gesellschaft mit Beschluss vom 5. September 2014 an deren Stelle die Herren Dietmar Peter Binkowska, Stefan Brendgen, Gerhard L. Dunstheimer und Christoph Schmidt-Wolf zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Nunmehr sollen die vier gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung neu gewählt und damit als Vertreter der Anteilseigner im Amt bestätigt werden. Angesichts der zu Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Verkleinerung des Aufsichtsrats von neun auf sechs Mitglieder sollen keine weiteren Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Bei der Wahl von Anteilseignervertretern ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a.

Wahl von Herrn Dietmar Peter Binkowska

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dietmar Peter Binkowska, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Ratingen,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, Herrn Binkowska zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.
b.

Wahl von Herrn Stefan Brendgen

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Stefan Brendgen, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Mönchengladbach,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
c.

Wahl von Herrn Gerhard L. Dunstheimer

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Gerhard L. Dunstheimer, FRICS, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Hamburg,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
d.

Wahl von Herrn Christoph Schmidt-Wolf

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Christoph Schmidt-Wolf, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Bruckmühl,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, behält sich die Entscheidung vor, die vorgeschlagenen Kandidaten einzeln oder gemeinsam zur Wahl zu stellen.
7.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats; entsprechende Satzungsänderung

Die Satzung sieht in § 16 neben einer Festvergütung sowie einem Sitzungsgeld eine erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Die erfolgsabhängige Vergütung basiert auf einem Vergleich der Kursentwicklung der Aktie der IVG Immobilien AG im Vergleich zu einem Branchenindex. Mit dem Wegfall der Börsennotierung ist auch der Aktienkurs als Grundlage für eine erfolgsabhängige Vergütung keine geeignete Bewertungsgrundlage mehr. Die erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats soll vor diesem Hintergrund insgesamt aufgegeben werden. Zudem soll die Höhe der festen Vergütung angepasst und aus Vereinfachungsgründen das Sitzungsgeld gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

In § 16 der Satzung werden das Gliederungszeichen „(1)“ sowie die Absätze 2 bis 4 gestrichen. Der verbleibende § 16 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„§ 16 – Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von 90.000,– €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich 90.000,– € jährlich, der Vorsitzende des Audit Committee zusätzlich 50.000,– € jährlich und der Vorsitzende des Personalausschusses zusätzlich 45.000,– € jährlich. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die feste jährliche Vergütung zeitanteilig. Die feste jährliche Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig.“
8.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende Rumpfgeschäftsjahr 16. September bis 31. Dezember 2014 zu bestellen.
***

Vorlagen an die Aktionäre

Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, IVG Immobilien AG, Zanderstraße 5, 53177 Bonn zur Einsicht der Aktionäre aus.

Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage zudem unverzüglich und kostenfrei zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss demnach also spätestens am 10. Dezember 2014, 24.00 Uhr MEZ, zugehen:

IVG Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten sowie in deutscher oder englischer Sprache gehaltenen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Tag der Hauptversammlung bezieht. Ist der Nachweis nicht auf den Tag der Hauptversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Hauptversammlung auch (i) durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes mit einem Sperrvermerk durch das depotführende Institut, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien für den Zeitraum ab Ausstellung des Nachweises bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung bei dem depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, oder (ii) durch andere vergleichbar geeignete Formen des Nachweises geführt werden.

Bonn, im November 2014

IVG Immobilien AG

Der Vorstand

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