JAGO AG Stuttgart – außerordentliche Hauptversammlung

JAGO AG

Ingersheimer Straße 12
70499 Stuttgart

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung der

JAGO AG

am Montag, den 6. Oktober 2014, 10.00 Uhr

bei Notar Prof. Dr. Thomas Lang, Menold Bezler Rechtsanwälte
Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart ein.

 

Tagesordnung:

1.

Wahl der Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die VHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2014 zu wählen.

2.

Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

2.1

Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt.

2.2

§ 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„4.1

Die Gesellschaft hat ein Grundkapital von EUR 100.000,00. Es ist eingeteilt in 100.000 Stück Aktien (Stückaktien).

4.2

Die Aktien lauten auf den Namen.

4.3

Die Form und der Inhalt von Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinn- und Erneuerungsscheinen.

2.3

Der unter Tagesordnungspunkt 1 gefasste Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juli 2014 wird aufgehoben.

3.

Änderungen der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zusätzlich zu der Satzungsänderung von § 4 (siehe Ziffer 2.2 der Einladung) die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

3.1

Neufassung des § 8.2 wie folgt:

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger oder durch eingeschriebenen Brief an die der Gesellschaft zuletzt bekannte oder bekannt gemachte Adresse des Aktionärs. Die Einberufung kann auch auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail) an die der Gesellschaft bekannte oder bekannt gemachte Adresse (Telefax-Nr., E-Mail-Adresse) erfolgen. Die Einberufung muss mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Dabei werden der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet.

3.2

Der § 11.3 und der § 11.4 werden gestrichen. Der bisherige § 11.5 wird der neue § 11.3.

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Bareinlagen mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

4.1

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Euro 100.000,00 um bis zu Euro 4.900.000,00 auf bis zu Euro 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis 4.900.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils Euro 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.

4.2

Die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1 : 49 zum Preis von Euro 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots.

4.3

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte nicht gezeichnete Aktien beziehen können, jedoch spätestens bis zum 31. März 2015. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. März 2015 mindestens 1.000.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

4.4

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4.1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

 

Stuttgart, im September 2014

JAGO AG

– Vorstand –

 

TAGS:
Comments are closed.