JDC Group AG: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

JDC Group AG

Wiesbaden

WKN A0B9N3
ISIN DE000A0B9N37

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der JDC Group AG vom 30. Oktober 2020 hat ein Aktionär Anfechtungsklage gegen

den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (Tagesordnungspunkt 2),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Markus Drews zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5d),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Prof. Dr. Markus Petry zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5e),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Wahl von Herrn Dr. Igor Radovic zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5f),

den Beschluss der Hauptversammlung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von fünf auf sechs Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung (Tagesordnungspunkt 6) sowie

den Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung des § 24 der Satzung (Tagesordnungspunkt 7),

erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 106/​20 anhängig.

 

Wiesbaden, im Dezember 2020

JDC Group AG

Der Vorstand

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