Jetfleet AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

JetFleet AG

Krombach

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

am

Dienstag, den 11. Oktober 2022, 17:00 Uhr,

im

Restaurant Windlicht, Tannenstraße 1, 63829 Krombach

I.

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 1.250.000,00 €, das eingeteilt ist in 1.250.000 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 1.250.000,00 € auf bis zu 2.500.000,00 € erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2022 zum Ausgabebetrag von 2,00 € je neu auszugebender Aktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital beträgt 1,00 €.

Die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug anzubieten.

Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung der Bezugsfrist im elektronischen Bundesanzeiger.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien beziehen können, was jedoch längstens bis zum 30. November 2022 möglich ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30. November 2022 mindestens 1.150.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Ziffer 5 der Satzung (Grundkapital) und der Ziffer 6 Abs. 1 der Satzung (Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über Neufassung von Ziffer 12 Abs. 5 der Satzung (Hauptversammlung) und von Ziffer 13 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Ziffer 12 Abs. 5 der Satzung (Hauptversammlung) betreffend die Einberufung der Hauptversammlung erhält folgende neue Fassung:

Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem letzten Anmeldetag vor dem Tage der Versammlung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist dabei nicht mitzurechnen. Die Tagesordnung ist mit der Einberufung im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

b)

Ziffer 13 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) betreffend die Teilnahme an der Hauptversammlung erhält folgende neue Fassung:

1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich zur Teilnahme fristgerecht angemeldet haben.

2. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist dabei nicht mitzurechnen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über Sitzverlegung der Gesellschaft und Änderung von Ziffer 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Sitz der Gesellschaft wird von Krombach nach Aschaffenburg verlegt.

Ziffer 1 Abs. 2 der Satzung (Firma, Sitz) erhält folgende neue Fassung:

Sitz der Gesellschaft ist Aschaffenburg.

II.

Da aufgrund Terminwunsch (Protokoll HV 15.09.22) die Einladungsfrist nicht eingehalten werden kann, ist die vorgenannte außerordentliche Hauptversammlung nur beschlussfähig, wenn alle Aktionäre anwesend sind, oder durch Vollmacht vertreten. Hierauf wurden alle Aktionäre hingewiesen, da die Kosten (Notar etc.) auch entstehen, sollte keine sog. Vollversammlung zusammenkommen.

III.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Jetfleet AG
Vorstand
Hauptstraße 101 a
63829 Krombach.

Ordnungsgemäße Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen die Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, die mindestens 7 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung, also bis zum 4. Oktober 2022 der Gesellschaft zugehen, werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechtigten unverzüglich zugänglich gemacht; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

IV.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind in Übereinstimmung nach Ziff. 12 Abs. 5 und Ziff. 13 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 5. Oktober 2022 (24:00 Uhr), unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Jetfleet AG
Hauptstraße 101 a
63829 Krombach
Telefax: +49 6024 671 827
E-Mail: fly@jetfleet.de

 

Aschaffenburg, den 26. September 2022

Stefan Schwind
Vorstand

 

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