Jetfleet AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

JetFleet AG

Krombach

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

am
Donnerstag, den 15. September 2022, 16:00 Uhr
im
Restaurant Windlicht, Tannenstraße 1, 63829 Krombach

Tagesordnung:

1.

Wahl eines neuen Mitgliedes des Aufsichtsrates

Herr Carsten Fäth wird Mitte/​Ende August sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niederlegen, sodass hier ein Ersatz gewählt werden muss, da unser AR lt. Satzung aus drei Mitgliedern bestehen muss.

2.

Vorschlag und Diskussion weiterer Investitionen in Verbindung mit Kapitalerhöhung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Eingeladen sind hierzu zwei Investoren aus Zürich und München. Die vorgenannten Herren planen eine eventuelle Investition direkt in die JetFleet AG über entsprechende Kapitalerhöhung. Hintergrund ist die dringend anstehende Investition in ein weiteres Flugzeug (Jet). Dies auch vor dem Hintergrund eines Großauftrages, bei dessen Abschluss das jetzige, einzige, Flugzeug nicht mehr für das normale Chartergeschäft verfügbar wäre. Weiterhin ist das aktuell einzige Flugzeug bereits jetzt, ohne den anstehenden Auftrag, komplett ausgebucht und teilweise können jahrelange treue Bestandskunden nicht mehr bedient werden.

Da es mit den bestehenden Aktionären, trotz wiederholter Versuche, nicht möglich war eine weitere Investition zu tätigen, werden sich die Herren vorstellen und ihre Pläne, gemeinsam mit dem Vorstand, den bestehenden Aktionären erläutern. Im Anschluss daran ist eine entsprechende Diskussion geplant, diese mit dem Ziel einer finalen Beschlussfassung.

I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte je 1.250.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

II. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Jetfleet AG
Vorstand
Hauptstraße 101 a
63829 Krombach

Ordnungsgemäße Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen die Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 01. September 2022 (24:00 Uhr), der Gesellschaft zugehen, werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechtigten unverzüglich zugänglich gemacht; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.

III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind in Übereinstimmung nach Ziff. 12 Abs. 5 und Ziff. 13 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 09. September 2022 (24:00 Uhr), unter folgender Anschrift, oder E-Mail-Adresse zugehen:

Jetfleet AG
Hauptstraße 101 a
63829 Krombach
E-Mail: fly@jetfleet.de

 

Aschaffenburg, den 12. August 2022

Stefan Schwind

Vorstand

 

TAGS:
Comments are closed.