JJ Auto AG – außerordentlichen Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
JJ Auto AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 09.04.2019

JJ Auto AG

Berlin

ISIN: DE000A1TNS70
WKN: A1TNS7

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zu der am Freitag, den 17. Mai 2019, 9:00 Uhr,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
in der Kanzlei Landgraf Schneider Rechtsanwälte, PartG,
Zeppelinallee 21, 60325 Frankfurt, ein.

Tagesordnung

1.

Sitzverlegung und Änderung von § 1 der Satzung:

Der Sitz der Gesellschaft soll von Berlin nach Frankfurt verlegt werden.

§ 1 der Satzung soll wie folgt neu gefasst werden:

„1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Die Gesellschaft führt die Firma JJ Auto AG. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1. Name, Seat and Financial Year

The Company’s Name is JJ Auto AG. The Company’s seat is Frankfurt / Main. The financial year is the calendar year.”

2.

Änderung des Unternehmensgegenstandes und Satzungsänderung

Im Zuge der Sanierung und Neuausrichtung der Gesellschaft hin zu einer Beteiligungsholding soll § 2 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt neu gefasst werden:

„2. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige. Weitere Geschäftsfelder sind die Entwicklung von Blockchain-Technologien, Kauf und Verkauf von Immobilien, sowie die Veröffentlichung digitaler Zeitungen und Bücher.

2. Object of Business

Object of business of the company is the administration of its own assets, the acquisition of other company’s or parts thereof, as well as any and all transactions connected therewith. Further object of the business is the development of Blockchain technology, real estate business and publication of digital newspapers and books.”

3.

Wegfall der Vergütungsregelung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats soll künftig ausschließlich durch die Hauptversammlung beschlossen werden. § 13 (Vergütung) der Satzung soll gestrichen und wie folgt neu geregelt werden:

13. Vergütung

Über die Vergütung des Aufsichtsrats entscheidet die Hauptversammlung durch Beschluss.

13. Reimbursement

Remuneration for the members of the supervisory board shall be set by the General Shareholders’ Meeting”

4.

Abberufung des Aufsichtsrats

Die Herren Michael Schatzschneider, geboren am 25. Mai 1967, wohnhaft: in Altenstadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mircle Ching Chai Yap, geboren am 12. September 1977 wohnhaft in Selangor Malaysia, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, und Herr Kaizhan Liao, geboren am 25. Juli 1966, wohnhaft in Fuzhou, China, Mitglied des Aufsichtsrats, werden mit sofortiger Wirkung abberufen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es wird vorgeschlagen folgende Personen für eine Amtszeit von fünf Jahren zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

a.)

Herr Eduard Will, geboren am 31. Oktober 1941, wohnhaft: Untere Jakobermauer 9, 86152 Augsburg, Privatier

b.)

Anders Årling, geboren am 25. Juni 1959, wohnhaft: Odengatan 35, 113 51 Stockholm, Schweden, Unternehmer

c.)

Anastasios Kellidis, geboren am 15. Januar 1991, wohnhaft: Salixvägen 1 B LGH 1107, 756 42 UPPSALA, Schweden, Manager

Weder Herr Will, noch Herr Årling oder Herr Kellidis sind Mitglied anderer gesetzlich zu bildender inländischer Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- oder ausländischer Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 die Wienand Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bruchtannenstraße 28, 63801 Kleinostheim, für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016 2017 und 2018 zum Jahresabschlussprüfer zu wählen.

 

JJ Auto AG

Der Vorstand

 

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 10. Mai 2019, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 26. April 2019, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens 10. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

JJ Auto AG
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt
E-Mail: info@jjauto.site

Im Verhältnis zur JJ Auto AG gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

Anzahl Aktien, Stimmrechte und Stimmrechtsvertretung

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.100.240,00 ist eingeteilt in 8.100.240 auf den Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der JJ Auto AG bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Abweichende Formerfordernisse können sich im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen ergeben. Gemäß § 135 Aktiengesetz müssen die dort genannten Personen die Vollmacht nachprüfbar festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht können bei der Gesellschaft angefordert werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 Aktiengesetz und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 Aktiengesetz sind im Original, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 3. Mai 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich zu übersenden an:

JJ Auto AG
Investor Relations HV 2019
c/o Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG
Zeppelinallee 21
60325 Frankfurt
E-Mail: info@jjauto.site

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden. Ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge, die der jeweilige Aktionär bis zum 3. Mai 2019, 24:00 Uhr, an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter

www.jjauto.site

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

Berlin, im April 2019

JJ Auto AG

Der Vorstand

Werbung

Werbung

Devisenkurse

Devisen

Devisen