Die JOBLINGE Stiftung, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihre
unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der JOBLINGE
gemeinnützige AG Region Stuttgart nicht mehr besteht.
2.
Die The Boston Consulting Group GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt,
dass ihre unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der
JOBLINGE gemeinnützige AG Region Stuttgart nicht mehr besteht.