JobRad Holding AG, Freiburg im Breisgau – Bekanntmachung gemäß § 31 Abs. 3 AktG i.V.m. § 197 S. 3 UmwG (Die JobRad Holding GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau wurde durch Formwechsel in die JobRad Holding AG umgewandelt)

JobRad Holding AG

Freiburg im Breisgau

Bekanntmachung gemäß § 31 Abs. 3 AktG i.V.m. § 197 S. 3 UmwG

Die JobRad Holding GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau wurde durch Formwechsel in die JobRad Holding AG umgewandelt. Der Formwechsel ist am 25. August 2022 im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. eingetragen worden.

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Formwechsel der JobRad Holding GmbH in die JobRad Holding AG haben die Gesellschafter, die für den Formwechsel gestimmt haben, drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum ersten Aufsichtsrat der JobRad Holding AG bestellt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Ziffer 10.1 der Satzung der JobRad Holding AG aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstands der JobRad Holding AG ist der Aufsichtsrat ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu besetzen, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 DrittelbG beschäftigt und auch nicht der Montanmitbestimmung unterliegt.

Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 31 Abs. 3 S. 2 iVm § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das gem. § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht anrufen.

 

Freiburg i.Br., im September 2022

Der Vorstand der JobRad Holding AG

 

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