Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz – 153. ordentliche Hauptversammlung

Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz
Bad Tölz
WKN-Nr. 621 650

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Donnerstag, den 27. August 2015, 14.00 Uhr, in Bad Tölz, Ludwigstraße 13–15, Freizeit-Center Alpamare – Kurfürstin-Adelheid, stattfindenden
153. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie Berichterstattung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 25 Ziff. 1 der Satzung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 gebilligt; er ist somit gemäß § 25 Ziff. 2 der Satzung iVm. § 172 AktG festgestellt.
2.

Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Änderung der Satzung vor:

§ 21 Satz 1 soll ab 01.01.2016 folgende Fassung erhalten:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz der bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Barauslagen und der ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung von € 7.000,00, der Vorsitzende eine solche von € 10.000,00.
5.

Aufschiebend bedingte Wahlen zum Aufsichtsrat
Indem die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer in den nächsten Monaten 5 unterschreitet, wird der Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden Vorschriften zusammengesetzt sein, weil dann § 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz unanwendbar ist und der Aufsichtsrat sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur noch aus Mitgliedern der Aktionäre zusammensetzt.
Nach der dann zwingenden Bekanntmachung durch den Vorstand, § 97 Abs. 1 AktG, ist der Aufsichtsrat im Rahmen des Status- und Überleitungsverfahrens gemäß §§ 97 ff AktG neu zusammenzusetzen. Nach Ablauf der Fristen des § 97 Abs. 2 AktG bzw. nach etwaiger gerichtlicher Entscheidung ist der Aufsichtsrat nach den in der Bekanntmachung des Vorstands bzw. der gerichtlichen Entscheidung angegebenen Vorschriften, nämlich § 96 AktG und § 13 der Satzung zusammenzusetzen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt durch den Ablauf der Frist des § 97 Abs. 2 AktG bzw. einer gerichtlichen Entscheidung gemäß §§ 98, 99 AktG oder einer sonstigen Beendigung des Amtes der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere durch Amtsniederlegung die Herren Dipl.-Kfm. Klaus J. Fohlmeister, Berg, Dr. Max A. Hoefter, Wollerau (Schweiz) und Frau Regina Hoefter, München für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
6.

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Anträge von Aktionären:

Gegenanträge von Aktionären zu den genannten Punkten der Tagesordnung sind an folgende Adresse zu richten: Jodquellen AG, Vorstand, Ludwigstraße 14, 83646 Bad Tölz. Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Homepage der Alpabob GmbH & Co.KG (www.alpamare.de) veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch eine Eintrittskarte ausweisen, die unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: Die Aktionäre müssen spätestens am 20. August 2015 bei der Gesellschaft (Ludwigstraße 14, 83646 Bad Tölz), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 21. August 2015 bei der Gesellschaft einzureichen. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertreter, zum Beispiel durch eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Bad Tölz, im Juli 2015

Der Aufsichtsrat:

Dipl.-Kfm. Klaus Fohlmeister, Berg, Vorsitzender

Dr. Max Anton Hoefter, CH-Wollerau, stellvertr. Vorsitzender

Frau Cornelia Schleidgen, Bad Tölz, Arbeitnehmervertreterin

Der Vorstand:

Dr. Anton Hoefter

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