Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz: 159. ordentliche Hauptversammlung

Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz

Bad Tölz

WKN 621650

Hiermit berufen wir die

159. ordentliche Hauptversammlung

der Jodquellen AG in Bad Tölz ein.

Sie findet statt am 10. September 2021 um 14.00 Uhr.

Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, das zuletzt durch Gesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) geändert worden ist (COVID-19-Gesetz), laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur virtuellen Hauptversammlung ein, ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre live im Internet übertragen.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie Berichterstattung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 25 Ziff. 1 der Satzung

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat wird vorschlagen, die SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten; Grundlage dafür ist § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Für die Anmeldung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen die Aktionäre spätestens am 02.09.2021 bei der Gesellschaft (Ludwigstr. 14, 83646 Bad Tölz), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 03.09.2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

2.

Vollmacht; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihre Rechte auch durch einen mit einer Vollmacht ausgestatteten Vertreter, zum Beispiel durch eine depotführende Bank, einer Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Für die Erteilung und für den Widerruf der Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmachten können per E-Mail oder Brief übermittelt werden.

3.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen per E-Mail oder Brief abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die Briefwahl können die Aktionäre das mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 09.09.2021 per Post oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Jodquellen AG
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz
E-Mail: hv@alpamare.de

4.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären zu den genannten Punkten der Tagesordnung sind an folgende Adresse zu richten:

Jodquellen AG
Vorstand
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz
oder hv@alpamare.de

Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Homepage der Jodquellen AG

www.jodquellen.com

veröffentlicht.

5.

Fragemöglichkeit

Aktionäre, die sich zur Verfolgung der Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage der Gesellschaft, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 10.09.2021 12.00 Uhr, PER E-MAIL ODER BRIEF eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

Bad Tölz, im Juli 2021

Der Vorstand

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