Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz – Hauptversammlung 2017

Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz

Bad Tölz

WKN 621 650

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 28. August 2017, 14.00 Uhr, in Bad Tölz, Ludwigstraße 14, Herderhaus 2. Stock, stattfindenden

155. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie Berichterstattung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 25 Ziff. 1 der Satzung

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat werden folgende Satzungsänderung vorschlagen:

„In § 13 Absatz 2 der Satzung werden die Sätze 1 und 2 ersatzlos gestrichen.“

(Die genannten Sätze lauten wie folgt: Alle 2 Jahre scheidet das Mitglied mit der längsten Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied aus. Bei gleicher Amtsdauer entscheidet das Los).

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat wird vorschlagen, die Deloitte SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Anträge von Aktionären:

Gegenanträge von Aktionären zu den genannten Punkten der Tagesordnung sind an folgende Adresse zu richten: Jodquellen AG, Vorstand, Ludwigstraße 14, 83646 Bad Tölz. Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Homepage der Jodquellen AG

www.jodquellen.com

veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch eine Eintrittskarte ausweisen, die unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: Die Aktionäre müssen spätestens am 21. August 2017 bei der Gesellschaft (Ludwigstraße 14, 83646 Bad Tölz), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 22. August 2017 bei der Gesellschaft einzureichen. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen mit einer Vollmacht ausgestatteten Vertreter, zum Beispiel durch eine depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Für die Erteilung und für den Widerruf der Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bad Tölz, im Juli 2017

Der Vorstand

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