Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung des Vorstands der Joh. Friedrich Behrens AG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gem. § 97 AktG

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft

Ahrensburg

Bekanntmachung des Vorstands der Joh. Friedrich Behrens AG
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gem. § 97 AktG

Im Jahr 2021 ist die Arbeitnehmeranzahl der Joh. Friedrich Behrens AG nach Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs dauerhaft auf 0 Arbeitnehmer gesunken. Der Aufsichtsrat der Joh. Friedrich Behrens AG setzte sich bisher gemäß § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG zu zwei Dritteln aus Mitgliedern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.

Der Vorstand der Joh. Friedrich Behrens AG ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat aufgrund der Unterschreitung der Schwelle von 5 beschäftigten Arbeitnehmern nicht mehr der Mitbestimmung nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG unterliegt. Aufgrund des Eintritts in die Mitbestimmungsfreiheit wird die Joh. Friedrich Behrens AG nach dem DrittelbG errichteten Aufsichtsrat auflösen. Nach Auffassung des Vorstands der Joh. Friedrich Behrens AG ist der Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 96 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen, also ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre.

Der Aufsichtsrat der Joh. Friedrich Behrens AG wird nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Absatz 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, hier das Landgericht Lübeck, anrufen.

 

Der Vorstand der Joh. Friedrich Behrens AG
Dirk Mennewisch

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