Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Vereinbarung von Bezugsrechten bei Options- und Wandelschuldverschreibungen – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft

Ahrensburg

WKN: 519890, ISIN: DE0005198907

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Vereinbarung von Bezugsrechten bei Options- und Wandelschuldverschreibungen
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG mit Sitz in Ahrensburg hat den Vorstand am 20. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. August 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 10.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 3.584.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Die Schuldverschreibungen können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern oder Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen, Wandlungspflichten in Aktien der Gesellschaft zu erfüllen sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- und Wandlungszeitraum sowie Options- und Wandlungspreis zu bestimmen.

Den Aktionären steht dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den folgenden Fällen auszuschließen:

• zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

• bei gegen Barzahlung ausgegebenen Schuldverschreibungen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Für die Frage des Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;

• soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern oder den Gläubigern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses mit näheren Bestimmungen ist in der im elektronischen Bundesanzeiger am 10. Juli 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 7 angegeben.

 

Ahrensburg, 21. August 2015

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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