Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Mitteilung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Ahrensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 23.06.2020

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft

Ahrensburg

WKN: 519890, ISIN: DE0005198907

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG mit Sitz in Ahrensburg hat am 17. Juni 2020 beschlossen, die durch die Hauptversammlung am 23. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 5 erteilte und bis zum 22. Juni 2021 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben.

Die ordentliche Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG hat am 17. Juni 2020 ferner die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 16. Juni 2025 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 der Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses mit näheren Bestimmungen ist in der im Bundesanzeiger am 7. Mai 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 9 angegeben.

 

Ahrensburg, 18. Juni 2020

Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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