Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Ahrensburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Mitteilung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG | 23.06.2020 |
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Joh. Friedrich Behrens AktiengesellschaftAhrensburgWKN: 519890, ISIN: DE0005198907Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktGDie ordentliche Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG mit Sitz in Ahrensburg hat am 17. Juni 2020 beschlossen, die durch die Hauptversammlung am 23. Juni 2016 unter Tagesordnungspunkt 5 erteilte und bis zum 22. Juni 2021 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aufzuheben. Die ordentliche Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG hat am 17. Juni 2020 ferner die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien bis zum 16. Juni 2025 sowie zur Verwendung der eigenen Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 9 der Hauptversammlung der Joh. Friedrich Behrens AG beschlossen. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses mit näheren Bestimmungen ist in der im Bundesanzeiger am 7. Mai 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 9 angegeben.
Ahrensburg, 18. Juni 2020 Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft Der Vorstand |